Année politique Suisse 2003 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Arbeitslosenversicherung
Die Wirtschaftsflaute zeigte auch Auswirkungen auf die Rechnung der Arbeitslosenversicherung. Gemäss ersten Schätzungen des Seco schloss das Rechnungsjahr bei Prämieneinnahmen von 5,7 Mia Fr. (2002: 6,8 Mia) und einem Gesamtertrag von 6,4 Mia Fr. (7,2 Mia Fr.) sowie einem Gesamtaufwand von 7,2 Mia Fr. (5,2 Mia Fr.) mit einem Aufwandüberschuss von 0,8 Mia Fr. (2002: Ertragsüberschuss 2,0 Mia) ab [68].
Das revidierte Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung (AVIG) trat auf den 1. Juli in Kraft. Für Arbeitslose unter 55 Jahren wurde damit die Bezugsdauer von 520 auf 400 Tage reduziert, was zu rund 2500 zusätzlichen Aussteuerungen führte. Kantone mit einer Arbeitslosenquote von über 5% können beim Bund den Antrag auf eine Verlängerung um 120 Tage stellen, müssen aber 20% der Taggelder selber bezahlen. Im Berichtsjahr stellten der Kanton Genf und drei Distrikte in der Waadt entsprechende Anträge, denen vom Seco stattgegeben wurde [69].
 
[68] Presse vom 9.1.2004.
[69] TA, 24.2. und 17.6.03; LT, 13.3. und 2.7.03; NF, 10.6.02; Lagger, Valentin, „Die revidierte Arbeitslosenversicherung tritt in Kraft“, in CHSS, 2003, S. 165.