Année politique Suisse 2003 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Unfallversicherung
Im Vorjahr hatte der Nationalrat zwei Motionen angenommen, die Vereinfachungen bei der Prämienerhebung in der obligatorischen Unfallversicherung sowie einen verstärkten Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften anstrebten. Die SGK des Ständerates fasste die beiden Anliegen in einer parlamentarischen Initiative zusammen, die vom Plenum stillschweigend angenommen wurden. Die beiden Motionen wurden sinngemäss abgelehnt [62].
Mit einer Motion wollte Nationalrat Bortoluzzi (svp, ZH) den Bundesrat beauftragen, zur Förderung von mehr Wettbewerb eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes in dem Sinn vorzulegen, dass den Betrieben die freie Wahl des Versicherers (SUVA, Branchenversicherung, private Versicherungsgesellschaft) gewährt wird. Der Bundesrat vertrat einerseits die Ansicht, dass die SUVA ihr Teilmonopol behalten soll, und verwies andererseits auf bereits laufende Diskussionen über die Organisationsstruktur der SUVA. Auf seinen Antrag wurde die Motion nur als Postulat angenommen [63].
1999 hatte der Nationalrat einer parlamentarischen Initiative Folge gegeben, die eine Änderung des SchKG in dem Sinn verlangte, dass die Prämien der obligatorischen Unfallversicherung in Zukunft von der Konkursbetreibung ausgenommen werden. Die grosse Kammer genehmigte nun auch die gesetzlichen Umsetzung einstimmig, worauf der Ständerat stillschweigend diese Bestimmungen ebenfalls guthiess [64].
 
[62] BBl, 2003, S. 5973 ff. und 6069 ff. (BR); AB SR, 2003, S. 1001 ff. Siehe SPJ 2002, S. 225.
[63] AB NR, 2003, S. 2118.
[64] AB NR, 2003, S. 825 ff. und 1742; AB SR, 2003, S. 853 und 1029 Siehe SPJ 1999, S.