Année politique Suisse 2003 : Politique sociale / Groupes sociaux / Familienpolitik
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Ehe- und Scheidungsrecht
Einstimmig und im Einvernehmen mit dem Bundesrat hiess der Nationalrat die in Umsetzung einer parlamentarischen Initiative vorgenommene Änderung des Zivilgesetzbuches gut, welche die Trennungszeit im Fall einer nicht einvernehmlichen Scheidung von vier auf zwei Jahre reduziert. Die längere Trennungszeit war ursprünglich zum Schutz von Frauen mit Kindern in die Revision des Eheschliessungs- und Scheidungsrechts aufgenommen worden, die 2001 in Kraft trat. In der Praxis hatte sich aber immer wieder gezeigt, dass dies oft zu unhaltbaren Zuständen führte und nicht selten auch zur „Erpressung“ des Scheidungswilligen durch den Ehepartner, der sich einer Scheidung widersetzt. Der Ständerat stimmte oppositionslos zu [39].
Nach dem Nationalrat im Vorjahr hiess auch der Ständerat oppositionslos eine Motion aus der grossen Kammer gut, die verlangt, das Eheverbot für Stiefverhältnisse sei aufzuheben [40].
 
[39] BBl, 2003, S. 5825 ff. (BR); AB NR, 2003, S. 1478 ff. und 2129; AB SR, 2003, S. 1148 und 1246; BBl, 2003, S. 8201 f. Siehe SPJ 2002, S. 245.
[40] AB SR, 2003, S. 1017. Siehe SPJ 2002, S. 245.