Année politique Suisse 2003 : Enseignement, culture et médias / Médias
Medienpolitische Grundfragen
Mitte des Berichtsjahres bekräftigte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK) ihren Willen, sich für die Förderung der Medienvielfalt einzusetzen, und beantragte die Schaffung eines neuen Artikels 93a in der Bundesverfassung – den so genannten
Medienartikel. Dieser beauftragt den Bund, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien zu fördern und dabei die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie für den gesellschaftlichen Zusammenhalt anzuerkennen. In der Vernehmlassung hatte sich die
SP zugunsten des Medienartikels geäussert, führe doch der Konzentrationsprozess in der Presse zu Zuständen, die politisch korrigiert werden müssten. Dem hatten die
Grünen beigepflichtet, ohne jedoch mit Kritik an den Förderungskriterien der SPK zu sparen. Auch die
Freisinnigen waren angesichts der Wirkungslosigkeit des bisherigen Systems einer direkten Förderung der Presse zugeneigt, verwahrten sich aber gegen eine zusätzliche Regulierung des Medienmarkts. Die
CVP wollte sich erst bei Vorliegen des Gesetzesentwurfs zu den im Kommissionsbericht dargelegten Kriterien äussern, und die
SVP hatte sowohl eine indirekte als auch eine direkte Presseförderung entschieden abgelehnt. Einhellige Ablehnung war dem Medienartikel auch seitens der
Medienbranche – des Verbands Schweizer Presse, des Schweizer Verbands der Journalistinnen und Journalisten (SVJ) und des Schweizer Syndikats Medienschafftender (SSM) – entgegengeschlagen, welche die Unabhängigkeit der Presse gefährdet sahen. Nur die Mediengewerkschaft „
comedia“ war für den Medienartikel sowie für qualitative Förderungskriterien eingetreten. Der
Presserat hatte sich demgegenüber vermehrte Investitionen in die journalistische Aus- und Weiterbildung sowie in Ombudsstellen gewünscht, und nur unter der Bedingung einer Einführung marktüblicher Preise und der Entgeltung der anfallenden Mehrkosten durch den Bund war schliesslich die
Post zu einem Systemwechsel bereit
[1].
In seiner Herbstsession beriet der Nationalrat die
Parlamentarische Initiative „Medien und Demokratie“, welche die Einführung einer direkten Finanzhilfe an die Medienunternehmen aufgrund des von der SPK konzipierten Verfassungsartikels verlangt. Kommissionssprecher Andreas Gross (sp, ZH) betonte, die SPK lege nach vierjähriger Arbeit an der Parlamentarischen Initiative nicht etwa einen Presseförderungsartikel, sondern einen
Medienvielfaltsartikel vor. Denn Ziel des Verfassungsartikels sei es, die regionale und lokale Pressevielfalt direkt zu fördern und damit die geltende indirekte Presseförderung via reduzierte Posttaxen für den Zeitungstransport mittelfristig abzuschaffen. Gegen den Willen des Bundesrats, der den Kommissionsvorschlag für einen Medienartikel ablehnte, sich jedoch bereit zeigte, das System der indirekten Presseförderung zu überprüfen, wies die Grosse Kammer einen Nichteintretensantrag des St. Gallers Peter Weigelt (fdp) mit 83 zu 68 Stimmen ab. Weigelt hatte den Wettbewerb als Triebkraft von Innovation und Leistung im Medienbereich einer gesetzlichen Förderung vorziehen wollen. Kommissionssprecher Gross wies hingegen darauf hin, dass in 80% der Kantone das Zeitungssterben zu quasi monopolistischen Öffentlichkeitsstrukturen geführt habe, und Gross präzisierte als Antwort auf die Einwände seitens der Verleger und des Bundesrats, die SPK strebe keine Strukturerhaltung an, sondern wolle auch neuen Produkten den Zugang zum Markt ermöglichen. Dem hielt Bundesrat Moritz Leuenberger als Vorsteher des UVEK entgegen, Pressekonzentration bedeute nicht automatisch auch einen Machtmissbrauch. Denn eine Vielzahl von wirtschaftlich schwachen Medien, welche alle dieselben Agenturberichte produzierten, hätten wenig mit echter Vielfalt zu tun. Der Nationalrat genehmigte den Förderungsartikel schliesslich mit 78 zu 53 Stimmen und leitete das Geschäft an den Ständerat weiter
[2].
Die bis anhin mit 100 Mio Fr. dotierte indirekte Presseförderung wurde um 20 Mio Fr. reduziert. Der Bundesrat setzte die entsprechende
Änderung des Postgesetzes auf Anfang 2004 in Kraft. Demnach werden ab diesem Zeitpunkt nur noch 80 Mio Fr. Bundessubventionen für die verbilligte Zustellung von Zeitungen und Zeitschriften zur Verfügung stehen; dabei sollen die Regional- und Lokalpresse nicht von Preiserhöhungen, die mit der Subventionskürzung begründet werden, betroffen sein. Diese Regelung gilt bis ins Jahr 2007 und wird dann durch ein neues, von der SPK zu erarbeitendes System zur Förderung der Medienvielfalt (siehe oben) abgelöst
[3]. Die Post kündigte mit dem Hinweis, dass der Zeitungsversand trotz den Bundesbeiträgen im Rahmen der indirekten Presseförderung defizitär sei, für das kommende Jahr vorerst eine
Tariferhöhung und als Alternative für eine weitere Preissteigerung im Jahr 2005 eine
Optimierung des Versandsystems an. Konkret ging es darum, den Versand der Zeitungen in der Westschweiz künftig an einem zentralen Standort in der Region von Lausanne abzuwickeln und zu diesem Zweck die verschiedenen Titel bis um 01.00 Uhr im Sortierzentrum einzufordern. Die Westschweizer Chefredaktoren zeigten sich tief beunruhigt von der geplanten Reorganisation und plädierten für eine Beibehaltung des bisherigen Systems. Die von der Post anvisierte Neuregelung werde zu einem früheren Redaktionsschluss bei einer Mehrheit der Zeitungen führen und damit die Berichterstattung über wichtige Ereignisse am Abend erschweren sowie einen überregionalen Zeitungsversand durch das neue System verhindern
[4].
Im September trat
Hanspeter Lebrument, Churer Medienunternehmer, die Nachfolge von Hans Heinrich Coninx als neuer
Präsident des Verbands Schweizer Presse an. In seiner Antrittsrede holte Lebrument zu einem Rundumschlag gegen den geplanten Verfassungsartikel zur Medienvielfalt und gegen die Anti-Konzentrationsregeln in den regionalen Medienmärkten aus. Nebst der Kritik präsentierte das Verbandspräsidium an seiner Jahresversammlung auch ein neues Förderungsmodell, wonach künftig eine Stiftung die Verteilung der öffentlichen Gelder übernehmen sollte – wobei die Verleger nur die Bereiche Distribution, Bildung, Selbstkontrolle und Versorgung mit Daten als förderungswürdig erachteten
[5].
Der
Presserat nahm im Berichtsjahr zum ersten Mal
mehr als hundert Beschwerden entgegen, was Presseratspräsident Peter Studer nicht zuletzt auf den gestiegenen Bekanntheitsgrad des Presserates in der Öffentlichkeit und die intensivere Auseinandersetzung mit medienethischen Belangen zurückführte. Von den 103 eingegangenen Beanstandungen (2002: 91) wurden 30 ganz oder teilweise gutgeheissen. 15-mal sah der Presserat die Privatsphäre ohne überwiegendes öffentliches Interesse verletzt, 11-mal das Fairnessverbot. Im übrigen betrafen die Stellungnahmen des Rats die Unterlassung von Berichtigungen nach Falschmeldungen, die Verletzung des Wahrhaftigkeitsgebots sowie Diskriminierungen. 45 Verfahren waren noch hängig
[6].
[1] Presse vom 3.2.04;
TA, 6.2.04;
AZ, 18.2.04.
[2]
BBl 2003, S. 5357 ff. und 6250 ff. (BR);
AB NR, 2003, S. 1437 ff. Siehe auch Presse vom 4.7. und 24.9.03;
NZZ, 5.7.03. Vgl. zudem
SPJ 2002, S. 283 f.
[3]
NZZ, 20.2.03. Vgl.
SPJ 2002, S. 282 f. Siehe hierzu auch die Antwort des BR auf die Interpellation Rennwald (sp, JU) betreffend die Zulässigkeit von Tariferhöhungen bei der Post für die Zeitungszustellung
(
AB NR, 2003, S. 1240).
[5]
TA, 16.9.03;
BZ, 18.9.03; Presse vom 19.9. und 20.9.03;
AZ, 22.9.03.
[6]
AZ und
NZZ, 2.4.04. Zur Stellungnahme des Presserats zur „Affäre Borer“ (vgl.
SPJ 2002, S. 285), in welcher das Gremium die Intimsphäre des ehemaligen Botschafters Thomas Borer durch die Berichterstattung von „Sonntags-Blick“ und „Blick“ als schwer verletzt titulierte, siehe Presse vom 15.1.03. Zu einer an der Universität Zürich organisierten Podiumsdiskussion zur Glaubwürdigkeit der Medien in einer Zeit, in welcher sich Werbewirtschaft und Publikum von den Qualitätsmedien abgewendet habe, siehe
NZZ, 28.11.03 sowie
TA, 28.11.03. Zu einer Medialex-Tagung betreffend die Rolle der Medien als „Wachhunde der Demokratie“ siehe
NZZ, 17.10.03.
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