Année politique Suisse 2004 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Regierung
Anfangs Jahr legte der Bundesrat seine Botschaft für ein neues Bundesgesetz über das
Vernehmlassungsverfahren vor. Er wich dabei nur in Details von dem im Vorjahr in die Konsultation gegebenen Vorentwurf ab. Um sicher zu stellen, dass bei weniger wichtigen Projekten, für welche keine Vernehmlassung mehr vorgesehen ist, sich die vom Vollzug direkt Betroffenen weiterhin äussern und ihr Fachwissen einbringen können, definiert das Gesetz zusätzlich die Prozedur der Anhörung. Im Gegensatz zur Vernehmlassung, welche vom Bundesrat (oder bei parlamentarischen Initiativen von der entsprechenden Parlamentskommission) beschlossen wird, kann eine Anhörung von den Departementen oder der Bundeskanzlei durchgeführt werden. Der Ständerat hiess das neue Gesetz gut. Dieses war auch im Nationalrat unbestritten. Auf Antrag von Parmelin (svp, VD) wurde eine Bestimmung aufgenommen, welche die Durchführung von Vernehmlassungskonferenzen (also ein mündliches Verfahren) auf äusserst dringliche Ausnahmefälle beschränkt. Zu Jahresende blieben noch kleine Differenzen zwischen den Räten, weshalb die Schlussabstimmung noch nicht durchgeführt werden konnte
[9].
In den vom Bundesrat für die Legislatur 2003-2007 gewählten ausserparlamentarischen Kommissionen und Gremien sind die Romands und die Italienischsprachigen in Bezug auf ihre Bevölkerungszahl mit Anteilen von 25,9% und 7,4% leicht übervertreten. Der Anteil der Frauen in den
Expertenkommissionen beträgt insgesamt 32% und variiert je nach zuständigem Departement zwischen 24% im EVD und 42% im EJPD
[10].