Année politique Suisse 2004 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
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Familienbesteuerung
Der Nationalrat lehnte eine Motion Aeschbacher (evp, ZH), welche die Einführung einer zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung verlangt, ab. Er folgte der Argumentation des Bundesrates, der mit dem definitiven Systementscheid noch zuwarten will. Anfang Dezember präsentierte eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der eidgenössischen und der kantonalen Steuerverwaltung, der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren, der städtischen Steuerkonferenz und der Wissenschaft in Beantwortung eines Postulats Lauri einen Bericht mit drei Modellen zur Einführung der Individualbesteuerung: Modell 1 sieht eine konsequente Individualbesteuerung mit Zuordnung nach den zivilrechtlichen Verhältnissen vor, Modell 2 eine Individualbesteuerung mit teilweise pauschaler Zuordnung unterteilt nach zwei Untervarianten bei der Deklaration, und Modell 3 ein Veranlagungswahlrecht für Ehepaare (Wahl zwischen Zusammenveranlagung mit Teilsplitting oder Individualbesteuerung, die den Regeln der Besteuerung von Alleinstehenden folgt). Der Wechsel hin zur Individualbesteuerung sei gemäss den Autoren nur langfristig machbar, da mit grossem Aufwand für die Kantone verbunden [11].
 
[11] AB NR, 2004, S. 2171 und Beilagen V, S. 172 ff. (Mo.); Presse vom 4.12.04; vgl. SPJ 2003, S. 132 (Po.).