Année politique Suisse 2004 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
print
Medizinalpersonen
Auf den 1. Januar trat der TarMed, der erste gesamtschweizerisch einheitliche Arzttarif auch für den KVG-Bereich in Kraft. Eine Bilanz nach den ersten Monaten zeigte, dass sich die Einführung des TarMed im ambulanten krankenversicherungsrechtlichen Bereich problemloser abspielte als ursprünglich befürchtet. Bei den medizinischen Leistungen, die von eidgenössischen Sozialversicherungen erbracht werden (Unfall-, Militär- und Invalidenversicherung) wurde der so genannte Taxpunktwert auf den 1. November von 1 Franken auf 92 Rappen gesenkt [11].
Konsumentenschutzkreise und Preisüberwachung hatten schon seit längerem die Offenlegung der Tarife in den Zahnarztpraxen verlangt. Auf den 1. Juni setzte der Bundesrat die entsprechend abgeänderte Preisbekanntgabeverordnung in Kraft [12].
 
[11] CHSS, S. 42-44; NZZ, 18.4., 19.6., 20.8., 21.8., 28.10. und 7.11.04. Zur datenschutzrechtlich heiklen Erhebung zusätzlicher Patientendaten mit dem neuen Tarifsystem siehe Presse vom 26.6.04 (Bericht des eidg. Datenschutzbeauftragten); NZZ, 27.7.04. Vgl. SPJ 2003, S. 209 f. Für die Weiterführung des „Ärztestopps“ vgl. unten, Teil I, 7c, Krankenversicherung. Zu einem neuen Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe siehe unten, Teil I, 8a (Hochschulen).
[12] Presse vom 22.1.04.