Année politique Suisse 2004 : Politique sociale / Groupes sociaux / Frauen
In Umsetzung der Erkenntnisse des ersten und zweiten Berichts der Schweiz über die Umsetzung des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frauen vom Dezember 2001 (Cedaw), des Berichtes des Bundesrates zur Umsetzung des Aktionsplans der Schweiz "Gleichstellung von Frau und Mann" vom November 2002 und der Beobachtungen des Uno-Ausschusses Cedaw von März 2003 wurde der Bundesrat vom Nationalrat durch ein Postulat seiner Rechtskommission eingeladen, im Rahmen der Legislaturplanung 2003-2007 eine
Strategie zur Durchsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau zu entwickeln. Einen Schwerpunkt soll dabei die Förderung der Gleichstellung im Erwerbsleben bilden
[29].
Da er das Verfahren der kantonalen
Schlichtungsstellen sowohl im privatrechtlichen wie im öffentlich-rechtlichen Bereich als effizienter erachtete, beantragte der Bundesrat dem Parlament, eine Änderung des Gleichstellungsgesetzes, damit dieses Verfahren auch auf die Bundesangestellten Anwendung finden. Beide Kammern stimmten diskussionslos zu
[30]. Im September wurde die Schweizerische Konferenz der kantonalen Schlichtungsstellen gegründet. Der Zusammenschluss dieser Behörden bezweckt die Institutionalisierung eines regelmässigen Informations- und Erfahrungsaustauschs
[31].
Mit einer parlamentarischen Initiative verlangte Nationalrätin Teuscher (gp, BE) für börsenkotierte Gesellschaften die Verpflichtung, mindestens 40% ihrer
Geschäftleitungsposten und
Verwaltungsratsmandate mit Frauen zu besetzen und jährlich in einem Anhang zur Bilanz die Massnahmen zur Umsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann zu dokumentieren. Als Begründung verwies sie auf die eklatante Untervertretung der Frauen im obersten Kader der grossen Schweizer Firmen sowie auf ähnliche gesetzliche Bestrebungen in Schweden und Norwegen. Die bürgerliche Ratsmehrheit hielt ihr entgegen, Quoten seien kein taugliches Mittel zum Erreichen der tatsächlichen Gleichstellung; gefragt seien vielmehr Qualitäten wie Berufserfahrung und gute Branchenkenntnisse; zudem sei ein derartiger Eingriff in die Belange der Privatwirtschaft nicht statthaft. Der Initiative wurde mit 92 zu 63 Stimmen keine Folge gegeben
[32].
[29]
AB NR, 2004, S. 490. In der Fragestunde der Frühjahrs und der Sommersession wurde der BR von Seiten der Linken mit gleichstellungspolitischen Fragen eingedeckt (
AB NR, 2004, S. 159 f., 168 f., 171 f., 174 f., 1026, 1034 und 1243). Zur nach wie vor sehr geringen Zahl von weiblichen Kadern in der Bundesverwaltung siehe Presse vom 11.12.04.
[30]
BBl, 2003, S. 7809 ff.;
AB SR, 2004, S. 206 und 651;
AB NR, 2004, S. 1490 f. und 1761;
BBl, 2004, S.
5451. Zu einem Grundsatzurteil des Bundesgerichts, wonach eine Lohndiskriminierung auch ohne direkten Vergleich geltend gemacht werden kann, siehe Presse vom 5.2. und 7.7.04.
[32]
AB NR, 2004, S. 1724 ff.;
TA, 5.2.04;
SHZ, 22.9.04. Für einen ähnlichen Vorstoss, der Quoten allerdings nur für Firmen vorsieht, die vom Bund kontrolliert werden, siehe Geschäft 03.440. Zum gemeinsamen Aufruf des Arbeitgeberverbandes und von AllianceF, auch den Frauen mit Familienpflichten eine Karriere im Kaderbereich zu ermöglichen, siehe Presse vom 16.1.04. Zu einer Studie des statistischen Amtes des Kantons ZH, wonach Managerinnen einen Drittel weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, siehe
TA, 14.10.04.
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