Année politique Suisse 2004 : Enseignement, culture et médias / Médias
Neue Kommunikationstechnologien
Zur Anwendung der neuen Kommunikationstechnologien in der Verwaltung (E-Voting, E-Government) siehe oben, Teil I, 1c (Volksrechte). Zur Revision des Fernmeldegesetzes siehe oben, Teil I, 6b (Poste et télécommunications).
Der Bundesrat gab gegen Jahresende zwei Vorentwürfe für neue Bestimmungen bei der Verfolgung der
Internet-Kriminalität in die Vernehmlassung. Die Strafverfolgung würde in diesem Bereich weiterhin in der Kompetenz der Kantone bleiben, aber der Bund soll zusätzliche Koordinationsfunktionen erhalten. So sollen die Bundesstellen (Bundesanwalt und Bundeskriminalpolizei) erste Ermittlungen durchführen können, wenn noch Unklarheit über den zuständigen Kanton herrscht. Mit einer zweiten Gesetzesrevision möchte der Bundesrat die strafrechtliche Verantwortung der
Provider von Internetleistungen präzisieren. Wie bisher sollen die Anbieter von Inhalten (Content-Provider) für die von ihnen ins Netz gestellten Informationen voll verantwortlich sein. Wer bloss Speicherplatz für Content-Provider anbietet (Hosting-Provider), macht sich nur bei vorsätzlichem Aufschalten von illegalen Inhalten strafbar; er ist zudem verpflichtet, den Zugang zu als illegal erkannten Inhalten zu sperren und diese den Behörden zu melden. Grundsätzlich nicht verantwortlich sollen die so genannten Access-Provider sein, welche in rein technischer und zudem automatisierter Manier den einzelnen Nutzern den Zugang ins Internet ermöglichen
[21].
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NZZ, 11.12.04. Siehe auch
Lit. Moreillon.
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