Année politique Suisse 2005 :   / La législation dans les cantons / 3. WIRTSCHAFT – ECONOMIE
print
Industrie, Gewerbe, Handel –
Industrie, arts et métiers, commerce
AARGAU: Ladenschlussgesetz. Statt einer auf die Tankstellenshops beschränkten weiteren Liberalisierung hebt die bürgerliche Mehrheit im Grossen Rat das Ladenschlussgesetz aus dem Jahre 1940 in 1. Lesung mit 121 gegen 43 Stimmen auf. In der Schlussabstimmung wird die Aufhebung gutgeheissen. Da ein Viertel aller Grossräte für eine Volksabstimmung stimmen, wird das Gesetz dem Volk unterbreitet. In der Volksabstimmung vom 25.9. mit 50,7% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 53,3% (AZ, 19.1., 26.9.; www.ag.ch).
BASEL-STADT: 1) Neues Gastgewerbegesetz. In der Volksabstimmung vom 27.2. mit 55% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44,3% (BaZ, 28.2.; vgl. SPJ 2004, S. 271). – 2) Neue Ladenöffnungszeiten. Das neue Ladenschlussgesetz wird vom Grossen Rat ohne Gegenstimme verabschiedet (BaZ, 30.6.; vgl. SPJ 2004, S. 270).
BERN: Teilrevision des Gesetzes über Handel und Gewerbe. Regierung schlägt eine Abschaffung der kantonalen Ladenöffnungszeitenvorschriften vor. Die Kommission des Grossen Rats hat mit der Beratung begonnen (Bund, 6.12.).
FRIBOURG: Les Fribourgeois ont accepté à 63,1%, et une participation de 57,1%, la révision de la loi sur le commerce permettant l’ouverture des shops de 6 heures à 21 heures du lundi au samedi, ainsi que la vente de vin et de bière. Jusqu’ici ils ne pouvaient le faire que jusqu’à 19 heures durant la semaine (Lib., 6.6; APS 2004, p. 270).
LUZERN: Änderung des Ruhetags- und Ladenöffnungsgesetzes. In 2. Lesung verabschiedet. Grosser Rat entscheidet, das Gesetz in zwei Varianten dem Volk zu unterbreiten: a) völlige Liberalisierung – Läden entscheiden während der Woche frei über die Öffnungszeiten; b) an Werktagen Öffnung bis 20 Uhr. Die Regelungen für Sonn- und Ruhetage werden bei beiden Varianten nicht angetastet (NLZ, 25.1., 6.12.; vgl. SPJ 2004, S. 270 f.).
NIDWALDEN: Neues Ruhetagsgesetz. Lockerung der Sonntagsruhe: Verkäufe am Sonntag sollen zwar Ausnahme bleiben, sind aber das ganze Jahr möglich. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (NLZ, 2.6.).
THURGAU: Gesetz über die Ladenöffnungszeiten. Grosser Rat hat der Öffnung von Tankstellenshops auch an hohen Feiertagen mit 59 zu 58 Stimmen zugestimmt (SGT, 27.10.; NZZ, 28.10.).
ZÜRICH: Neues Gesetz über das Markt-, Wander- und Schaustellergewerbe. Strassenmusikanten können ihre Tätigkeit künftig ohne Bewilligung ausüben. Vom Kantonsrat verabschiedet (NZZ, 25.1.).