Année politique Suisse 2005 : Eléments du système politique / Structures fédéralistes
 
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Das Parlament hiess ohne Gegenstimmen eine im Vorjahr vom Bundesrat beantragte Teilrevision des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes gut. Zweck der Revision war die Regelung der Information des Bundes und der anderen Kantone über Verträge, welche Kantone unter sich oder mit dem Ausland abschliessen [1].
In Ausführung eines Beschlusses aus dem Jahre 2002 bezog die Konferenz der Kantone ihre neuen Räume in Bern in unmittelbarer Nähe des Bundeshauses. Einige der insgesamt siebzehn interkantonalen Konferenzen mit ihren Sekretariaten sind ebenfalls in das neue Domizil eingezogen, andere sollen in den kommenden Jahren nachfolgen. Davon erhoffen sich die Kantone nicht nur interne Effizienzgewinne dank gemeinsamer Nutzung von Infrastrukturen wie Übersetzungs- und Postdienste, sondern auch eine bessere Sicht- und Wirksamkeit ihrer Akteure in der Bundespolitik [2].
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Aufgabenverteilung und Finanzausgleich
Im September legte der Bundesrat die umfangreiche Botschaft zur Ausführungsgesetzgebung für die vom Volk im Vorjahr gutgeheissene neue Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) vor. Die ebenfalls dazu gehörenden neuen gesetzlichen Bestimmungen über den Finanzausgleich wurden für später angekündigt. Sie sollen aber gemäss den Plänen der Landesregierung gleichzeitig mit der Aufgabenverteilung auf Anfang 2008 in Kraft treten. Das Paket der Ausführungsgesetzgebung ist als „Mantelerlass“ konzipiert, der als Ganzes dem fakultativen Referendum untersteht. Dieser Erlass umfasst drei neue resp. totalrevidierte (Stipendienwesen, Eingliederung von invaliden Personen sowie Ergänzungsleistungen zur AHV) und dreissig teilrevidierte Bundesgesetze, wobei die vorgeschlagenen Neuerungen bereits anlässlich der Entscheide über die NFA intensiv diskutiert worden sind. In der zu Jahresbeginn durchgeführten Vernehmlassung waren namentlich einige Vorschläge im Verkehrsbereich umstritten gewesen. Die Linke hatte zudem erneut verlangt, dass der Bund den Kantonen das Minimalniveau der in der Sozialpolitik zu erbringenden Leistungen (v.a. bei den Eingliederungsmassnahmen für Invalide) detailliert vorschreibt. Der Bundesrat berücksichtigte im Fall der Auslagerung des Nationalstrassenbetriebs und -unterhalts die Einwände der Kantone und beauftragte damit das Bundesamt für Strassen und nicht wie ursprünglich geplant eine neu zu schaffende Stelle ausserhalb der Bundesverwaltung [3].
Zu den Vorschlägen des Bundesrates für eine „Neue Regionalpolitik“ siehe unten, Teil I, 4a, Strukturpolitik.
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Städte, Gemeinden
Im Kanton Freiburg, der besonders viele Kleinstgemeinden aufweist, lief auf Ende Jahr das Dekret zur Förderung von Gemeindefusionen aus. Innerhalb der vergangenen sechs Jahre war mit Hilfe dieses Instruments die Zahl der Gemeinden von 245 auf 168 reduziert worden [4]. Im Kanton Bern trat auf den 1. Juni das im Vorjahr vom Parlament gutgeheissene Gemeindefusionsgesetz in Kraft. Mit einem System finanzieller Anreize soll die Zahl der Gemeinden bis 2017 von 398 auf 300 reduziert werden [5].
 
[1] AB SR, 2005, S. 112 ff. und 879; AB NR, 2005, S. 986 ff. und 1529; BBl, 2005, S. 5959 ff. Vgl. SPJ 2004, S. 39.
[2] BZ, 27.5.05; BaZ, 29.8.05. Vgl. SPJ 2002, S. 47.
[3] BBl, 2005, S. 6029 ff.; TA, 16.2. und 26.5.05 (Vernehmlassung). Zu den einzelnen Themen siehe die jeweiligen Sachkapitel. Zur Volksabstimmung über die NFA siehe SPJ 2004, S. 39 f.
[4] Lib., 7.5.05. Vgl. SPJ 2004, S. 40.
[5] Bund, 9.5.06. Vgl. SPJ 2004, S. 261.