Année politique Suisse 2005 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
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Komplementärmedizin
In den ersten Monaten des Jahres entwickelte sich ein erbitterter Streit zwischen den Vertretern der Alternativmedizin und dem BAG. Hintergrund des Streits war der bis Ende Juni zu fällende Entscheid, ob fünf komplementärmedizinische Methoden (chinesische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, anthroposophische Medizin und Neuraltherapie) im Leistungskatalog der Grundversicherung nach KVG verbleiben sollten oder nicht. Diese waren 1999 unter dem Vorbehalt zugelassen worden, dass innerhalb von sechs Jahren die Komplementärmedizin zu beweisen habe, dass ihre Methoden den Grundkriterien für die Zulassung zur obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit) entsprechen. Dass sich das BAG weigerte, die Resultate und Daten der verschiedenen PEK-Studien (Programm Evaluation Komplementärmedizin) vor dem Entscheid zu veröffentlichen, wertete der Dachverband der Alternativmediziner als Versuch, die ihrer Auffassung nach „brisanten Ergebnisse“ betreffend die Kostengünstigkeit der Komplementärmedizin zu unterdrücken; das BAG wies diesen Vorwurf umgehend zurück.
Erwartungsgemäss strich Bundesrat Couchepin per 1. Juli die fünf komplementärmedizinischen Methoden aus dem Grundkatalog der Krankenversicherung. Er führte aus, die PEK-Studien hätten nicht den wiederholbaren Nutzen dieser fünf Behandlungsarten beweisen können, auch wenn die Methoden bei den Patienten sehr beliebt seien und im Einzelfall Linderung oder gar Heilung einer Krankheit bewirken könnten. Nicht von der Streichung betroffen sind die wichtigsten komplementärmedizinischen Medikamente, sofern sie bereits auf der Spezialitätenliste figurieren, und die Konsultationen und Gespräche, die im Hinblick auf eine alternativmedizinische Behandlung geführt werden [11].
Mit 138 724 gültigen Unterschriften wurde im September die im Vorjahr lancierte Volksinitiative „Ja zur Komplementärmedizin“ bei der Bundeskanzlei eingereicht. Sie will die Alternativmedizin der Schulmedizin gleichstellen. Bund und Kantone sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen [12].
Zu Spitälern und Pflegeheimen siehe unten, Teil I, 7c (Krankenversicherung).
 
[11] Presse vom 5.4. und 4.6.05; NZZ, 6.4., 11.4. und 12.4.05. Siehe dazu die Antwort des BR auf eine dringliche Anfrage Sommaruga (sp, BE) in AB SR, 2005, S. 888 sowie die Antwort des BR auf eine vom NR noch nicht behandelte Interpellation Zapfl (cvp, ZH) (04.38069).
[12] BBl, 2005, S. 6001 f.; NZZ, 16.9.05. Siehe SPJ 2004, S. 172.