Année politique Suisse 2005 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
Der Bundesrat setzte das neue
Stammzellenforschungsgesetz auf den 1. März in Kraft. Unter strengen Auflagen (Zustimmung der Eltern, Unentgeltlichkeit der Spende, keine Möglichkeit, die Forschung mit anderen Methoden durchzuführen, Begutachtung durch eine Fachkommission) wird damit erlaubt, die bei einer In-vitro-Fertilisation anfallenden überzähligen Embryonen für die Forschung zugänglich zu machen
[20].
Nach einer sehr emotionalen Debatte stimmte der Nationalrat im Einverständnis mit dem Bundesrat einer Motion seiner WBK zu, welche die Regierung verpflichtet, Regelungen für die stark umstrittene
Präimplantationsdiagnostik (PID) bei der In-vitro-Fertilisation vorzulegen. Gutzwiller (fdp, ZH), der mit einer entsprechenden parlamentarischen Initiative den Anstoss für die Motion gegeben hatte, argumentierte, es sei unlogisch und für Frauen eine Zumutung, dass dieselben genetischen Tests im Mutterleib in den ersten Wochen der Schwangerschaft erlaubt seien, nicht aber vor der Übertragung eines Fötus. Durch die PID könnten spätere Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. Die Gegner warnten vor „Kindern nach Mass“ und der Gefahr, dass die Tests später auch zur Auswahl von Merkmalen wie dem Geschlecht missbraucht würden; zudem sei die PID im Fortpflanzungsmedizingesetz, das erst 2001 in Kraft trat, ausdrücklich verboten worden. Die Motion wurde mit 92 zu 63 Stimmen angenommen. Praktisch geschlossen stimmte die FDP für die neue Regelung, ebenso eine Mehrheit der SP und der SVP. Dagegen sprachen sich die CVP, die EVP und mehrheitlich auch die Grünen aus. Im Ständerat gab es die gleichen Argumente und die gleichen parteipolitischen Gräben, wobei sich die SP gespaltener als in der grossen Kammer zeigte; Béguelin (VD) und Sommaruga (BE) sprachen sich mit der CVP gegen diesen „Akt der Selektion“ aus. Die Motion wurde mit 24 zu 18 Stimmen überwiesen
[21].
[20] Presse vom 3.2.05. Siehe
SPJ 2004, S. 176.
[21]
AB NR, 2005, S. 908 ff. und 912 ff.;
AB SR, 2005, S. 1122 ff.;
NZZ, 7.12.05 (zustimmende Stellungnahme der Ethikkommission).
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