Année politique Suisse 2005 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Gesundheitspolitik
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Forschung am Menschen
Seit einigen Jahren bereitet das BAG ein Gesetz über die Forschung am Menschen vor. Leitplanke bei dieser Arbeit dürfte auch das seit Januar beim Europarat zur Unterzeichnung aufliegende Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrecht und Biomedizin betreffend die biomedizinische Forschung sein. Damit sollen die Versuche am Menschen europaweit in geordnete Bahnen geleitet werden. Für Menschenversuche werden Mindeststandards vorgegeben, die nicht unterschritten werden sollen. Strengere nationale Gesetze sind aber durchaus möglich. Nicht anwendbar ist das Zusatzprotokoll auf die Forschung an Embryonen in vitro. Auch das schweizerische Humanforschungsgesetz wird sich nicht damit befassen [26].
Nationalrätin Hubmann (sp, ZH) reichte eine Motion für mehr Transparenz bei klinischen Studien ein, die auch die Zustimmung des Bundesrates fand. Sie regte an, dass sämtliche klinischen Studien in einem öffentlich zugänglichen Register erfasst werden, und diese Registrierung zur Bedingung für eine Publikation gemacht wird. Diskussionslos stimmten beide Kammern dem Vorstoss zu [27].
 
[26] NZZ, 21.2.05.
[27] AB NR, 2005, S. 949; AB SR, 2005, S. 1097.