Année politique Suisse 2005 : Politique sociale / Assurances sociales
Allgemeine Fragen
Der Ständerat stimmte im Einverständnis mit dem Bundesrat einer Motion Lauri (svp, BE) zu, welche die Landesregierung verpflichtet, finanzpolitisch prioritäre Strukturreformen so zu gestalten, dass die
Mehrausgaben unter Berücksichtigung der Konjunktur
möglichst auf die Teuerung
beschränkt werden können. Im Sozialbereich besteht die Hauptstossrichtung darin, die aus demographischen Gründen (Alterung der Bevölkerung) ausgelösten Mehrkosten vorwiegend ausgabenseitig zu kompensieren
[1].
Mit 102 zu 75 Stimmen nahm der Nationalrat gegen den Widerstand der Linken eine Motion Ineichen (fdp, LU) an, die den Bundesrat auffordert, das
Rechtsmittelverfahren im Sozialversicherungsbereich zu straffen und die Entgeltlichkeit einzuführen. Im Normalfall sollten die Einsprache und die Beschwerde vor dem kantonalen Versicherungsgericht als Rechtsmittel genügen. Der Zugang zum Bundesgericht müsse auf grundlegende Rechtsfragen beschränkt und das Verfahren der Einsprache massiv vereinfacht werden
[2].
2000 hatte der Nationalrat den Bundesrat mit einem Postulat seiner Rechtskommission beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und den Sozialversicherern dem Parlament einen alle Sozialversicherungsbereiche umfassenden Bericht über Regelungslücken im
medizinischen Datenschutz vorzulegen. Ende Februar verabschiedete der Bundesrat diesen Bericht. Dieser kam zum Schluss, dass die geltenden Gesetze keine Lücken aufweisen. Allerdings sollten Verbesserungsmöglichkeiten bei der Gesetzesanwendung geprüft werden. So zum Beispiel bei der Externalisierung von Aufgaben durch die Versicherer und beim Bearbeiten von Daten aus den Arzt- und Spitalrechnungen. Das Recht des Einzelnen auf den Schutz der Privatsphäre und sein Interesse an effizienten und kostengünstigen Sozialversicherungen sollten sich dabei die Waage halten. Wichtig sei zudem, dass die Versicherten über die Art und Weise, wie ihre medizinischen Daten bearbeitet werden, ausreichend informiert sind
[3].
Dank hohen Renditen erzielte die
AHV 2005 einen
Überschuss von 2,385 Mia Fr. und konnte damit ihr Betriebsergebnis um 421 Mio Fr. verbessern. Der Überschuss aus der Versicherung (Umlage) ging zwar um 140 Mio auf 548 Mio Fr. zurück; dies wurde durch den hohen Anlageerfolg von 1,726 Mia Fr. und die Zinszahlungen der IV von 111 Mio Fr. mehr als wettgemacht. Die
IV musste hingegen ein um 153 Mio auf
1,738 Mia Fr. erhöhtes
Defizit hinnehmen, womit sich ihre Verluste Ende 2005 auf 7,774 Mia Fr. kumulierten. Sie hatte nicht nur keinen Anteil am Anlageerfolg, ihr wurden zugunsten von AHV und EO noch 122 Mio Fr. Zins auf dem Verlust belastet. Der Überschuss der
EO ging um 224 auf 182 Mio Fr. zurück. Aus dem deutlich positiven Umlage-Ergebnis von 268 Mio im Vorjahr wurde erstmals ein
Ausgabenüberschuss von 7 Mio Fr. Wegen der Erhöhung der Taggelder für Dienstleistende und der Einführung der Mutterschaftsleistungen nahm der Aufwand um 53% zu. Dass die Betriebsrechnung gleichwohl mit einem Überschuss abschloss, verdankte sie ihrem Anteil am Anlageerfolg des Fonds, der sich um 49 auf 178 Mio Fr. erhöhte; dazu kamen 11 Mio Fr. Zins aus dem IV-Verlust
[4].
[1]
AB SR, 2005, S. 1074 ff. Im NR ist eine analoge Motion Walker (cvp, SG) hängig (Mo. 05.3348). Eine ähnlich lautende, aber detailliertere Motion Schweiger (fdp, ZG), die insbesondere AHV und IV thematisierte, wurde hingegen, obwohl der BR bereit war, sie entgegen zu nehmen, auf Antrag von Leuenberger (sp, SO) mit 18:12 Stimmen vom SR abgelehnt (
AB SR, 2005, S. 704 ff.).
[2]
AB NR, 2005, S. 1590 f. Vgl. dazu für den Bereich der IV auch unten.
[3]
NZZ, 24.2.05. Siehe
SPJ 2000, S. 196.
[4] Presse vom 4.3.2006. Siehe
SPJ 2004, S. 184.
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