Année politique Suisse 2006 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
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Bürgerrecht, Niederlassungsrecht –
Droit de bourgeoisie, droit d’établissement
AARGAU: 1) Teilrevision des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Änderung des Ausführungsgesetzes bei Einbürgerungen. Bei Einbürgerungsentscheiden dürfen nur noch kostendeckende Gebühren erhoben werden. Eine feste Gebühr soll festgelegt werden, wobei diese erhöht, erlassen und ermässigt werden kann. Botschaft an den Grossen Rat. In 1. Lesung mit 72 zu 32 Stimmen gutgeheissen. In 2. Lesung mit 81 zu 39 Stimmen beschlossen. SVP ergreift alleine das Behördenreferendum gegen den Erlass. Zum einen stösst sie sich an der Vereinheitlichung der Gebührenregelung, zum anderen lehnt sie den Gebührenerlass bei mittellosen Personen ab (AZ, 18.3., 13.12.).2) Revision des Einführungsgesetzes zum Ausländerrecht. In 2. Lesung mit 84 zu 27 Stimmen gutgeheissen. Redaktionslesung bestätigt auch den Beschluss, dass die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung an einen erfolgreich besuchten Integrations- und/oder Sprachkurs geknüpft ist (AZ, 30.8., 20.9.; vgl. SPJ 2005, S. 253).
NIDWALDEN: Teilrevision des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Kantons- und des Gemeindebürgerrechts. In 2. Lesung genehmigt (NLZ, 16.2.).
OBWALDEN: Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes. In Anpassung an das Bundesrecht müssen neu Ablehnungen von Einbürgerungen begründet werden. Referendum von der SVP ergriffen. In der Volksabstimmung vom 21.5. mit 64% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 29,9% (NLZ, 22.5.; NZZ, 22.5.).
SANKT GALLEN: Bürgerrechtsgesetz. Neu sind im Gesetz detaillierte Kriterien, die Einbürgerungswillige erfüllen müssen, aufgeführt. Ausserdem werden Einbürgerungstaxen abgeschafft. In 1. Lesung beraten und in 2. Lesung abgelehnt (SGT, 28.9., 28.11., 30.11.).
SCHAFFHAUSEN: Revision des Bürgerrechtsgesetzes. Eintreten beschlossen. Neu werden jetzt Ehepaare einzeln eingebürgert. Ausserdem werden die Gebühren für Ehepaare von 8000 auf 4000 Fr. gesenkt. Vorlage schreibt Kriterien für die Einbürgerung fest und strebt eine administrative Straffung und Vereinfachung des Verfahrens. In 1. Lesung beraten. In 2. Lesung mit 40 zu 1 Stimmen gutgeheissen. Da sich die SVP-Fraktion bei der Abstimmung der Stimme enthielt, wurde die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht, was zwingend zu einer Volksabstimmung führt. In der Volksabstimmung vom 24.9. mit 68,9% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 65,9% (SN, 21.2., 7.3., 23.5., 25.9.).
SOLOTHURN: Teilrevision des Bürgerrechtsgesetzes. Wie bisher kann die Bürgergemeinde bestimmen, ob die Gemeindeversammlung oder neu der Bürger- oder Einwohnergemeinderat über Einbürgerungen entscheiden soll. Ausserdem sollen neu die Gebühren – gemäss Bundesgesetz – nur noch die Verfahrenskosten decken und vereinheitlicht werden. Mit 80 zu 16 Stimmen gutgeheissen. Referendum von der SVP ergriffen. In der Volksabstimmung vom 24.9. wird die Vorlage mit 56,7% Ja-Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 44% (SZ, 25.1., 25.9.).
THURGAU: Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht. Regierung schickt Vorlage in die Vernehmlassung. Laut dem Entwurf werden die Einbürgerungsgebühren nicht mehr nach Einkommen und Vermögen festgesetzt. Sie sollen nur die Verwaltungskosten decken. Ausserdem besteht neu bei Einbürgerungen Begründungspflicht bei Ablehnung (SGT, 14.3.).