Année politique Suisse 2006 :   / La législation dans les cantons / 6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
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Kulturförderung – Promotion de la culture
GRAUBÜNDEN: Neues Sprachengesetz. Dieses sieht drei Hauptpunkte vor: Stärkung der Dreisprachigkeit, Festigung und Förderung des Bewusstseins für die kantonale Mehrsprachigkeit und die Wahrung und Förderung der drei Kantonssprachen. Ausserdem soll eine Gemeinde auch dann als einsprachig gelten, wenn nur noch 40% der Bevölkerung der angestammten Sprachgemeinschaft angehören (Regierung hatte Grenzwert bei 50% ansetzen wollen). Eintreten unbestritten. In 1. Lesung gutgeheissen (BüZ, 18.10., 19.10., 20.10.; vgl. SPJ 2005, S. 278. Siehe oben, Teil I, 8b, Sprachgruppen).
SCHAFFHAUSEN: Gesetz über die Kulturförderung und Kulturpflege. In der 2. Lesung wird das Gesetz mit 61 zu 9 Stimmen verabschiedet. Somit werden Kanton und Gemeinden in die Pflicht genommen (auch finanziell). Die Beiträge sind aus dem Lotteriefonds zu entnehmen. Sollte dies nicht ausreichen hat der Kanton über die Staatskasse Abhilfe zu leisten (www.sh.ch; vgl. SPJ 2005, S. 278).