Année politique Suisse 2006 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Verwaltung
Beide Parlamentskammern stimmten im Berichtsjahr der
Totalrevision des Gesetzes über die Pensionskasse des Bundespersonals (PUBLICA-Gesetz) zu. Als Erstrat befasste sich der
Nationalrat mit dem Geschäft. Kommissionssprecher Kaufmann (svp, ZH) resümierte, dass es im Wesentlichen um drei Dinge gehe: den vom Parlament verlangten Wechsel vom bisherigen Leistungs- zum Beitragsprimat, die Senkung des technischen Zinssatzes und die Erhöhung des ordentlichen Pensionsalters von 62 auf 65 für alle, also auch für diejenigen, welche bereits vierzig Jahre beim Bund gearbeitet haben. Ein von SP und GP unterstützter Rückweisungsantrag unterlag mit 99 zu 60 Stimmen. Als wichtigste Veränderung gegenüber der Regierungsvorlage verlangte eine knappe Kommissionsmehrheit den Verzicht auf die Schaffung einer besonderen, vom Bund getragenen Rentnerkasse für die rund 44 000 bereits Pensionierten. Statt einer solchen mit Bundesgarantie ausgestatteten Kasse solle der Bund alle bisherigen Rentner in der Publica belassen und ihre Renten mit einer Einmaleinlage von rund einer Mia Fr. absichern. Die Linke und eine starke Minderheit der FDP stellten sich hinter den Bundesrat, die CVP, die SVP und die Liberalen sprachen sich gegen die spezielle Kasse für bereits Pensionierte aus. Sie befürchteten insbesondere, dass dies zu einem Präzedenzfall für Betriebe mit Bundesbeteiligung wie die SBB oder die PTT und ihre Nachfolgeorganisationen werden könnte. Nachdem Bundesrat Merz nochmals darauf aufmerksam gemacht hatte, dass es nicht korrekt sei, von den heutigen Bundesangestellten Solidarität einzufordern, da sich unter den Pensionierten eben nicht nur ehemalige Angestellte der engeren Bundesverwaltung befinden, sondern auch solche aus heute ausgegliederten ehemaligen Bundesbetrieben (vor allem die heutige Ruag), setzte sich die Lösung mit einer eigenen, vom Bund garantierten Rentnerkasse mit 82 zu 73 Stimmen durch. Die vom Bundesrat beantragte Senkung des technischen Zinssatzes (das ist die der zukünftigen Rentenberechnung zugrunde gelegte Renditeerwartung) von 4 auf 3,5% fand gegen die Opposition der SP und der Grünen Zustimmung. Am Ende der Beratungen scheiterte die Vorlage an einer
unheiligen Allianz. Die Linke lehnte die Vorlage ab, weil sie für die Versicherten zu viele Nachteile bringe, die SVP war dagegen, weil sie mit der Schaffung einer separaten Rentnerkasse nicht einverstanden war. Der Rat stimmte in der Gesamtabstimmung mit 93 zu 66 gegen die Reform
[22].
Der
Ständerat behandelte die Vorlage in der Herbstsession. Er lehnte auf Antrag seiner Kommission mit klarem Mehr (31:8) die Schaffung einer besonderen geschlossenen Rentnerkasse ab. Um den zusätzlichen Bedarf an Deckungskapital der Pensionskasse zu garantieren, bewilligte er eine einmalige Einlage aus der Bundeskasse
[23].
Der
Nationalrat hatte danach nochmals über Eintreten zu beschliessen. Dies geschah ohne Gegenantrag. In der Detailberatung lehnte der Rat die Schaffung einer geschlossenen Rentnerkasse nun ebenfalls ab. Die FDP, welche in der ersten Lesung noch mehrheitlich dafür optiert hatte, gesellte sich nun zu den Gegnern. Dies geschah nicht zuletzt auch deshalb, weil angesichts der klaren Stimmenverhältnisse im Ständerat von diesem kein Einlenken zu erwarten war. Wie bereits in der ersten Runde fanden Anträge der Linken zur Besserstellung des Personals keine Mehrheiten. In der Gesamtabstimmung votierten nur noch die SP und die Grünen dagegen und die Vorlage wurde diesmal angenommen. Die wenigen verbleibenden Differenzen bereinigten die Räte in der Wintersession. In der Schlussabstimmung verabschiedete der Nationalrat die Reform der Pensionskasse des Bundespersonals mit 120 zu 69 Stimmen; geschlossen dagegen gestimmt hatten SP und GP; SVP, FDP und CVP waren ebenso einstimmig dafür. Im Ständerat lautete das Stimmenverhältnis 26 zu 7
[24].
[24]
AB NR, 2006, S. 1716 ff., 1865 ff. und 2045 ff.;
AB SR, 2006, S. 1103 ff., 1160 und 1265;
BBl, 2007, S. 21 ff. und 39.