Année politique Suisse 2006 : Infrastructure, aménagement, environnement / Energie
Alternativenergien
Die Schweiz schloss sich 2006 der
internationalen Partnerschaft für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (REEP) an. Diese Vereinigung aus Regierungen, Unternehmen und Organisationen verfolgt das Ziel, energiepolitische Entscheidungsträger zu sensibilisieren, die Regierungen bei Nachhaltigkeitsstrategien zu unterstützen und die Marktbedingungen für erneuerbare Energien zu verbessern
[27].
Das UVEK setzte im Berichtsjahr eine Verordnung in Kraft, nach der künftig
Herkunft und Produktionsart von erneuerbaren Energien klar deklariert werden müssen. Sie soll den internationalen Handel erleichtern und ist insbesondere bei den Wasserkraft-Exporten nach Italien von Bedeutung. Gleichzeitig dient sie der Elektrizitätswirtschaft als Nachweis für die Stromkennzeichnung. Seit Anfang des Berichtsjahres müssen die Endkunden über die Herkunft des Stroms informiert werden
[28].
Die BKW Energie AG, die Genossenschaft Ökostrom Schweiz, der Bernische Bauernverband (Lobag) und der Schweizerische Bauernverband haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam die
Organisation und die Produktion von Ökostrom in der Landwirtschaft voranzutreiben. Die Zusammenarbeit zielt auf die Unterstützung der Bauern bei der Planung und beim Betrieb von Biogasanlagen und auf eine Verbesserung der staatlichen Rahmenbedingungen ab
[29].
In der Maisession überwies der Nationalrat eine Motion von Hegetschweiler (fdp, ZH), in der gefordert wird, dass das
Monopol des Bundes hinsichtlich Einfuhr gebrannter Wasser auf den Alkohol der zur Herstellung von Getränken dient beschränkt wird. Alkohol, der zur Produktion von Bioethanol verwendet wird, soll dagegen vom Monopol ausgenommen werden
[30].
Im Juli wurde in Winterthur (ZH) die erste
Bioethanol-Tankstelle der Schweiz eröffnet. Der an der Tankstelle angebotene Treibstoff ist ein Gemisch aus 85% Bioethanol und 15% Benzin. Die damit betriebenen Fahrzeuge stossen 80% weniger CO2 aus
[31].
Das Bundesgericht hob den Entscheid des Verwaltungsgerichts Neuenburg gegen den Bau des
Windparks Crêt-Meuron auf. Die Neuenburger Justiz hatte 2005 den Gegnern des Projekts Recht gegeben und den Bau von Windturbinen in einer Schutzzone des Juras untersagt. Das Bundesgericht machte in seinem Urteil geltend, Windkraftanlagen könnten nicht aus Gründen des Landschaftsschutzes von vornherein verboten werden. Damit hat es nicht nur das Projekt rehabilitiert, sondern gleichzeitig deutlich gemacht, dass die Förderung von Windenergie im öffentlichen Interesse liegt
[32].
Die Bohrungen im Rahmen eines Pilotprojekts für ein
Geothermie-Kraftwerk in Basel lösten im November ein spürbares Erdbeben mit einer Stärke von 3,4 auf der Richterskala aus. Nach dem Zwischenfall wurde das Projekt vorübergehend eingestellt, und die Projektleitung beauftragte unabhängige Fachleute mit der Klärung der Vorgänge. Auf Unverständnis stiess insbesondere der Umstand, dass die Bevölkerung nicht vollständig über das Erdbebenrisiko aufgeklärt worden war, obwohl die Betreiberfirma die Gefahr kannte und daher auch den Schweizer Erdbebendienst engagiert hatte. Am Ende des Berichtsjahres war die Zukunft des Projekts unklar. Seine definitive Einstellung wäre ein herber Rückschlag für die Geothermie, deren theoretisches Potential in der Schweiz für das Jahr 2050 gleich gross eingeschätzt wird, wie dasjenige aller anderen erneuerbaren Energien zusammen
[33].
[27]
LT und
NZZ, 18.1.06.
[28]
SGT, 14.10.06;
NZZ und
24h, 21.12.06.
[30]
AB NR, 2006, S. 612 f.
[31]
BZ, 19.7.06;
NZZ und
24h, 21.7.06;
Bund, 29.7.06.
[32]
Lib. und
LT, 1.9.06;
BaZ, 23.9.06. Vgl.
SPJ 2005, S. 140.
[33]
AZ, 11.12. und 14.12.06;
Bund und
TA, 11.12.06.
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