Année politique Suisse 2006 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement
 
Allgemeine Umweltpolitik
Der Bundesrat beantragte dem Parlament für die Weiterfinanzierung der internationalen Umweltpolitik einen Rahmenkredit von 109,77 Mio Fr. Damit kann die Schweiz ihren Beitrag leisten zur Wiederauffüllung des Globalen Umweltfonds (GEF) und des multilateralen Ozonfonds sowie an spezifische Fonds im Rahmen der Klimakonvention. Der GEF stellt das wichtigste globale Finanzierungsinstrument für die Umsetzung der Konventionen und Protokolle im Umweltbereich dar [1].
Anlässlich der Eröffnung des Globalen Umweltministerforums in Dubai (Arabische Emirate) rief Bundespräsident Leuenberger dazu auf, nach dem Vorbild der Millenniumsziele im Bereich der Entwicklung konkrete und messbare Vorgaben für die globale Umweltpolitik zu formulieren. Gestützt auf die auf internationaler Ebene vereinbarten Zielsetzungen in den Bereichen Klimaschutz (Kyoto-Protokoll), Artenvielfalt (grösstmögliche Verminderung des Artenschwundes bis 2010) und Chemikalien (Minimierung der schädlichen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit bis 2020) unterbreitete Leuenberger den Vorschlag einer globalen Agenda für die gesamte internationale Umweltpolitik [2].
Der Nationalrat lehnte zwei Postulate Haering (sp, ZH) ab. Das erste regte an, die Genfer Konventionen durch grundlegende Prinzipien des Umweltschutzes zu ergänzen. Der Bundesrat hielt dies weder für notwendig noch für sinnvoll, da die Konventionen bereits einzelne diesbezügliche Bestimmungen enthielten; zugleich gehe das Anliegen weit über den Rahmen bewaffneter Konflikte hinaus. Der zweite Vorstoss hatte eine periodische Berichterstattung über die umweltrelevanten Sicherheitsrisiken für die Schweiz (insbesondere Flüchtlingsströme) verlangt. Der Bundesrat erklärte sich bereit, im Rahmen der ordentlichen Umweltberichterstattung verstärkt auf die Konsequenzen von globalen Umweltveränderungen für die Weltbevölkerung und die Schweiz hinzuweisen [3].
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Kyoto-Protokoll
An der zwölften Weltklimakonferenz in Nairobi (Kenia) schlug Bundespräsident Leuenberger in seiner Eröffnungsansprache die Einführung einer weltweiten CO2-Abgabe vor. Diese betreffe sowohl die Ursachen als auch die Folgen des Klimawandels, indem die Emittenten von Treibhausgasen eine Abgabe entrichten müssten, welche wiederum Anpassungsprojekte finanzieren könne. Die Teilnehmerstaaten einigten sich darauf, wie sie die quantitativen Emissionsreduktionsziele der Industriestaaten für den Zeitraum nach 2012 festlegen wollen. Dieser Entscheid ist ein wichtiges Signal für den CO2-Handel, weil er die nahtlose Fortsetzung der Aktivitäten in diesem Bereich impliziert [4].
Der Nationalrat lehnte eine parlamentarische Initiative Teuscher (gp, BE) im Vorprüfungsverfahren ab, welche ein Rahmengesetz für den Klimaschutz gefordert hatte, das die Klimaziele und die Klimaverträglichkeit insbesondere für den Verkehr, die Raumplanung, das Bauwesen, die Energie und die Landwirtschaft definieren und die Grundlagen für eine Aufsichtsbehörde schaffen sollte. Für die Ratsmehrheit sind die Ziele des Klimaschutzes durch freiwillige Aktionen besser zu erreichen als durch zusätzliche Regulierungswerke; zudem reichten die gegenwärtigen Instrumente aus, um, basierend auf dem Kyoto-Protokoll, über das CO2-Gesetz die nötigen Massnahmen zu ergreifen. Überwiesen wurde hingegen ein Postulat Noser (fdp, ZH), das den Bundesrat ersucht, Klimaschutzziele für die Jahre 2020 und 2030 festzulegen, die über die Kyoto-Vereinbarung 2010 hinausgehen [5].
Als Zweitrat billigte die grosse Kammer eine Motion von Ständerat Hess (fdp, OW), welche verlangt, dass die Leistungen des CO2-Speichers Holz bei der Erfüllung der Klimaziele des Kyoto-Protokolls angerechnet werden. Das in der Schweiz verbaute Holz speichere rund 45 Mio Tonnen Kohlendioxid. Bundesrat und Kommissionsminderheit hatten vergeblich darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung von Bauholz als CO2-Speicher noch nicht international anerkannt sei [6].
Diskussionslos billigte das Parlament eine Änderung des Bundesgesetzes über die Meteorologie und Klimatologie, welche es dem Bund gestattet, sich weiterhin am Programm „Global Atmosphere Watch“ (GAW) zu beteiligen. Das GAW dokumentiert die langfristige Entwicklung der Änderung der chemischen Zusammensetzung der Atmosphäre und bildet einen wichtigen Bestandteil der im Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen in Rio de Janeiro 1992 vereinbarten Massnahmen [7].
 
[1] BBl, 2006, S. 8525 ff.; Presse vom 30.9.06.
[2] Presse vom 8.2.06.
[3] AB NR, 2006, S. 1574 und 1576 sowie Beilagen IV, S. 336 f. und 435 f.
[4] Presse vom 7. und 16.11.06; vgl. SPJ 2005, S. 166 f.
[5] AB NR, 2006, S. 917 f. und 1577 sowie Beilagen IV, S. 454 f.
[6] AB NR, 2006, S. 467 f.; vgl. SPJ 2004, S. 152. Siehe auch die Antwort des BR auf eine Anfrage der SVP-Fraktion in AB NR, 2006, Beilagen I, S. 167 f.
[7] AB NR, 2006, S. 205 und 516; AB SR, 2006, S. 303; BBl, 2006, S. 3537 f.; vgl. unten, Teil I, 8a (Forschung).