Année politique Suisse 2006 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Luftreinhaltung
Mit der Ratifizierung des Kyoto-Protokolls verpflichtete sich die Schweiz, die Emissionen aus Treibhausgasen bis 2010 um 10% unter das Niveau von 1990 zu senken. Das CO2-Gesetz sieht als subsidiäre Massnahme die Einführung einer CO2-Abgabe vor. Der Bundesrat hatte 2005 dem Parlament beantragt, auf Brennstoffen eine Abgabe von 35 Fr. pro Tonne CO2 zu erheben, was den Liter Heizöl um 9 Rappen verteuern würde; bei den Treibstoffen hatte er sich mit der Wirtschaft vorerst auf die Einführung eines Klimarappens geeinigt. Im Frühjahr nahm der
Nationalrat die Beratungen zur Umsetzung des CO2-Gesetzes in Angriff. Die vorberatende UREK beantragte
Eintreten, empfahl jedoch mit 13:12 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen. Die Kommissionsmehrheit wollte stattdessen mit den interessierten Gruppierungen eine Vereinbarung zur Einführung eines „Klimarappens II“ auf Brennstoffen abschliessen. Dazu sollte der Bundesrat eine separate Vorlage ausarbeiten, welche die Rechtsgrundlagen für den Bezug und die Verwendung der Klimarappen I und II beinhaltet. Gegen den Willen der SVP-Fraktion beschloss der Nationalrat mit 132:48 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten. Zum Rückweisungsantrag und vor allem zum damit verbundenen Vorschlag eines Klimarappens II fand eine breite und kontroverse Diskussion statt: Die Gegner der CO2-Abgabe wiesen darauf hin, dass die Preise für Erdöl und Erdgas in den letzten Monaten um ein Mehrfaches der vorgesehenen Abgabehöhe gestiegen seien. Es sei sinnvoller, den Energiepreis nicht noch durch eine CO2-Abgabe zu verteuern, sondern nur massvoll durch den Klimarappen. Die diesbezüglichen Einnahmen könnten Energiespar- und Bautensanierungsprogrammen zugute kommen. Linke und Grüne warfen den bürgerlichen Vertretern vor, die CO2-Abgabe mit immer neuen Manövern hinauszuzögern; beim Klimarappen handle es sich um eine neue Steuer, der die demokratische Legitimation fehle. SVP, FDP und LP unterstützten fast geschlossen den ursprünglich vom Hauseigentümerverband und vom Gewerbeverband lancierten Klimarappen II und damit den Rückweisungsantrag, GP, SP und ein Grossteil der CVP lehnten ihn ab. Die CVP-Fraktion wollte die CO2-Abgabe aber erst einführen, wenn der Erdölpreis wieder unter einen bestimmten Wert gesunken ist. Mit 95:86 Stimmen verwarf der Nationalrat den Rückweisungsantrag seiner UREK und die damit beabsichtigte Lancierung eines Klimarappens II und befürwortete die CO2-Abgabe im Grundsatz. Das Geschäft ging zur Detailberatung zurück an die Kommission
[14].
In der Sommersession beschloss der Nationalrat mit 110:71 Stimmen eine
stufenweise Einführung der CO2-Abgabe auf fossilen Brennstoffen ab 2008 von 12 Fr. pro Tonne CO2, ab 2009 von 24 Fr. und ab 2010 von 36 Fr.; die Einführung und die jeweilige Erhöhung erfolgen jedoch nur, wenn die Etappenziele bei der Senkung des CO2-Ausstosses nicht erreicht werden. Dieser Kompromissvorschlag der Kommission erhielt die Zustimmung der CVP, der SP und der GP, wobei letztere ursprünglich höhere Abgabesätze von anfänglich 39 Fr. und nach zwei Jahren 78 Fr. bevorzugt hätte. Der Antrag einer SVP-FDP-Kommissionsminderheit, die Abgabe ganz zu streichen, unterlag mit 110:70 Stimmen, ebenso wie das Anliegen einer weiteren bürgerlichen Minderheit, die CO2-Abgabe nur dann einzuführen, wenn der Heizölpreis wieder unter ein bestimmtes Niveau fiele. Gegner dieses Antrags monierten, volatile Heizölpreise seien kein praktikabler Richtwert für die Einführung oder Aufhebung der CO2-Abgabe. Anschliessend beantragte die Kommissionsmehrheit dem Plenum, pro Jahr 100 Mio Fr. aus den Erträgen der CO2-Abgabe für energiefreundliche Neubauten und Sanierungen zu verwenden, davon maximal 10 Mio Fr. jährlich zur Unterstützung von Forschungsprojekten sowie von Pilot- und Demonstrationsanlagen im Bereich der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Der Nationalrat lehnte diese von der SP- sowie der EVP-EDU-Fraktion unterstützte Teilzweckbindung mit 99:64 Stimmen ab. Damit werden die Erträge der CO2-Abgabe über die Krankenkassenprämien und die AHV vollständig an die Bevölkerung und die Wirtschaft zurückerstattet
[15].
Der
Ständerat widmete sich dem Geschäft in der Wintersession. Das Ziel einer CO2-Reduktion war nicht umstritten, wohl aber der Weg dazu. So wollte die Kommissionsmehrheit die Einführung der CO2-Abgabe erst auslösen, wenn die Heizölpreise ununterbrochen während sechs Monaten den Stand von März 2005 unterschreiten. Der Rat lehnte diesen Vorschlag mit 26:15 Stimmen ab und schloss sich dem mehrstufigen Ausgabenmodell der grossen Kammer an. Er hielt zudem explizit fest, dass auch Gaskombikraftwerke ihre Emissionen vollumfänglich kompensieren müssen, wobei sie höchstens 30% mit Emissionszertifikaten aus dem Ausland abdecken dürfen. Namens der UREK wies Schmid (cvp, AI) darauf hin, dass Gaskombikraftwerke nur zur Überbrückung einer künftigen Stromlücke dienten und deshalb in begrenztem Umfang und mit zeitlicher Befristung zuzulassen seien; sie hätten die gleichen Normen zu erfüllen wie alle anderen Betriebe. In der Gesamtabstimmung befürwortete der Ständerat die Vorlage mit 30:0 Stimmen bei drei Enthaltungen
[16].
Im Februar legte die
Stiftung „Klimarappen“ dar, wie sie ihr Ziel, eine CO2-Reduktion von insgesamt 9 Mio Tonnen bis 2012, erreichen will. Seit Oktober 2005 bezahlt jeder Autofahrer einen Aufpreis von 1,5 Rappen pro Liter Benzin oder Diesel (Klimarappen), was gemäss der Stiftung einen Ertrag von insgesamt 740 Mio Fr. ergeben soll. Rund zwei Drittel der Summe, 520 Mio Fr., will sie für emissionssenkende Projekte im Inland einsetzen, davon 180 Mio Fr. für die energetische Sanierung von Häusern und 190 Mio Fr. für die Förderung erneuerbarer Energien und für Projekte, die der effizienteren Nutzung des Treibstoffs dienen (z.B. Kurse für Berufschauffeure). 204 Mio Fr. sind für Projekte im Ausland bestimmt. Im Herbst gab die Stiftung den Abschluss von Verträgen mit einem Reduktionsvolumen von insgesamt 3,6 Mio Tonnen CO2 bekannt. Eine erste Bilanz bestätige, dass CO2-Reduktionen im Ausland wesentlich billiger seien als im Inland, dass aber auch die Qualität der Projekte variiere. Die Stiftung setze mehr als zwei Drittel der Mittel im Inland ein, erwarte daraus jedoch nur einen Betrag von einem Neuntel bis einem Fünftel des angestrebten Reduktionsvolumens
[17].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Teuscher (gp, BE) betreffend
klimaneutrale
Flugreisen von Regierung, Parlament und Verwaltung ab. Gemäss Bundesrat sei der Bund bestrebt, die Zahl der Dienstreisen per Flugzeug auf einem möglichst tiefen Niveau zu halten. Den Kauf von CO2-Kompensationstickets für obligatorisch zu erklären lehne er aber ab, da die dadurch verursachten erheblichen Mehrausgaben durch den insgesamt eher bescheidenen Beitrag zur Reduktion der CO2-Emissionen nicht gerechtfertigt seien
[18].
[14]
AB NR, 2006, S. 445 ff. und 459 ff.; Presse vom 23.-25.1. (Kommission), 7.-8.3., 15.3. (Klimarappen) und 18.-24.3.06; vgl.
SPJ 2005, S. 168 f. Zu den Auswirkungen eines Verzichts auf die CO2-Abgabe resp. den Ersatz durch einen Klimarappen siehe die Antworten des BR auf die Fragen Wyss (sp, BE), Rechsteiner (sp, BS) und Stump (sp, AG) in
AB NR, 2006, S. 302 ff.
[15]
AB NR, 2006, S. 1020 ff. und 1057 ff.; Presse vom 31.5. (Kommission) und 21.6.06.
[16]
AB SR, 2006, S. 1133 ff.; Presse vom 24.11. (Kommission) und 15.12.06; zur Problematik von Gaskraftwerken siehe
BaZ, 19.12.06.
[17] Presse vom 4.2., 1.6., 30.6. und 20.10.06; vgl.
SPJ 2005, S. 168 f.
[18]
AB NR, 2006, S. 604. Zur CO2-Reduktion durch tiefere Tempolimiten auf Autobahnen siehe die Antwort des BR auf eine Interpellation Studer (evp, AG) in
AB NR, 2006, Beilagen IV, S. 354 ff.
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