Année politique Suisse 2006 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Luftreinhaltung
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Alternative Treibstoffe
In Erfüllung einer Motion der UREK-NR aus dem Jahr 2002 unterbreitete der Bundesrat dem Parlament im Mai seine Botschaft zur Revision des Mineralölsteuergesetzes. Um den CO2-Ausstoss und die Luftschadstoffbelastung im Strassenverkehr zu verringern, will die Regierung die Steuer auf Erd- und Flüssiggas, das als Treibstoff verwendet wird, um mindestens 40 Rappen pro Liter Benzinäquivalent senken und Biogas und andere Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vollständig von der Mineralölsteuer und dem entsprechenden Zuschlag befreien. Zur Kompensation der Mindereinnahmen soll das Benzin entsprechend höher belastet werden. Anhand der geschätzten Verbrauchsentwicklung erwartet der Bundesrat eine CO2-Reduktion von 0,25 Mio Tonnen CO2-Äquivalent [19].
Die grosse Kammer widmete sich dem Geschäft in der Herbstsession. Eintreten war unbestritten. In der Detailberatung folgte sie weitgehend den Vorschlägen des Bundesrats und ihrer vorberatenden UREK und beschloss die beantragten Steuererleichterungen für Erd- und Flüssiggas sowie eine Steuerbefreiung von Biogas und anderen Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen. Im Gegensatz zum Bundesrat privilegierte sie die einheimischen gegenüber den ausländischen Treibstoffen aus erneuerbaren Energien; letztere sollen nicht sofort, sondern sukzessive von der Steuer befreit werden. Anträge, welche zur Kompensation der Ausfälle nicht nur Benzin, sondern auch Diesel belasten resp. welche auf eine Kompensation verzichten wollten, blieben chancenlos. Der Rat hiess die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 123:35 Stimmen gut [20].
Im Unterschied zu Bundesrat und Nationalrat beschloss der Ständerat mit 32:7 Stimmen, Erdgas um 40 Rappen, Flüssiggas jedoch nur um 20 Rappen zu verbilligen. Erdgas stosse 25-40% weniger CO2 aus als Benzin, Flüssiggas 15% weniger. Zudem sei Flüssiggas nicht mit Biogasen mischbar. Bundesrat Merz wies vergeblich darauf hin, dass sich eine Differenzierung angesichts der kaum bestrittenen ähnlichen Eigenschaften der beiden Treibstoffe nicht rechtfertigen lasse. Bei der Steuerbefreiung einheimischer Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen lehnte es der Rat ab, Importe aus dem Ausland auszuschliessen. Mit Stichentscheid des Präsidenten hiess er einen Antrag Stähelin (cvp, TG) gut, im Einklang mit Grossproduzenten wie Brasilien, der USA und der EU ein Instrumentarium zur Mindestbeimischung von Bio-Treibstoff in herkömmliche fossile Treibstoffe einzuführen. Mit Hinweis auf zum Teil sklavenähnliche Verhältnisse auf Zuckerrohrfeldern folgte der Rat mit 18:17 Stimmen zudem einem Antrag Bonhôte (sp, NE), der den Import von Biotreibstoffen an die Garantie ökologischer und arbeitsrechtlicher Standards knüpft. Das Gesetz passierte die Gesamtabstimmung mit 36:0 Stimmen bei 5 Enthaltungen [21].
Der Nationalrat überwies eine Motion Hegetschweiler (fdp, ZH) zur Aufhebung des Monopols des Bundes bei der Einfuhr von gebrannten Wassern, die als Treibstoff verwendet werden. Der Bundesrat erklärte, er wolle den Import jenes Bioethanols liberalisieren, das dem Benzin beigemischt werden soll, um den CO2-Ausstoss zu reduzieren und fossile Energie durch erneuerbare zu ersetzen [22].
Im Sommer eröffnete die Firma Agrola in Winterthur (ZH) die erste Tankstelle der Schweiz, welche Bio-Ethanol als Treibstoff anbietet. Agrola beabsichtigt, innerhalb eines Jahres ein Netz mit einem Dutzend Verteilstationen vor allem in der Nähe städtischer Zentren aufzubauen. Alle böten Bio-Ethanol E85 an, das aus 85% Bio-Ethanol und 15% Benzin besteht. Zurzeit könne nur ein skandinavisches Automodell diesen Treibstoff benutzen; die ersten Fahrzeuge seien ab September in der Schweiz erhältlich [23].
 
[19] BBl, 2006, S. 4259 ff.; Presse vom 4.5.06; vgl. SPJ 2003, S. 154 f.
[20] AB NR, 2006, S. 1550 ff. und 1553 f.; Presse vom 3. und 6.10.06. Vischer (gp, ZH) zog seine Motion betreffend steuerliche Entlastung von erneuerbaren Treibstoffen zurück; die Motion Stump (sp, AG) zur Förderung regenerierbarer Treibstoffe wurde abgeschrieben (AB NR, 2006, S. 111 f. und 1140).
[21] AB SR, 2006, S. 1067 ff.; Presse vom 12.12.06.
[22] AB NR, 2006, S. 612 f.
[23] Presse vom 21.7.06.