Année politique Suisse 2006 : Politique sociale / Population et travail
Schutz der Arbeitnehmenden
Gegen das Votum des links-grünen Lagers trat der Nationalrat mit 99 gegen 64 Stimmen auf die im Vorjahr vom Ständerat beschlossene Revision des Arbeitsgesetzes und damit auf den Antrag des Bundesrates ein, den
Sonderschutz für Jugendliche am Arbeitsplatz von 20 auf 18 Jahre zu senken. Betroffen sind Nacht- und Sonntagsarbeit. Der bereits in der kleinen Kammer eingebrachte Antrag der SP und der GP, zumindest die Lehrlinge von der Neuregelung auszunehmen, da sie durch das in der Schweiz geltende duale Ausbildungssystem (Berufsschule und praxisbezogene Lehre) besonders belastet seien, wurde mit 91 zu 79 Stimmen abgelehnt; einzelne CVP-Vertreter schlossen sich hier der Linken an. In der Gesamtabstimmung wurde die Gesetzesänderung mit 100 zu 72 Stimmen angenommen, was darauf zurückzuführen war, dass sich die CVP-Abgeordneten nach einigem Zögern doch mehrheitlich hinter den Entwurf stellten. In der Schlussabstimmung passierte die Revision im Ständerat mit 38 zu sechs und im Nationalrat mit 114 zu 76 Stimmen. Das von den Jugendorganisationen der SP und der Gewerkschaften angedrohte Referendum wurde nicht ergriffen
[23].
Auf Antrag seiner vorberatenden Kommission (WAK) gab der Nationalrat einer auch von der SP und der GP unterstützten parlamentarischen Initiative Vanek (pda, GE) mit 117 zu 65 Stimmen keine Folge. Diese hatte verlangt, dass auf
Lohndumping nicht erst reagiert werden kann, wenn es "wiederholt in missbräuchlicher Art und Weise" vorkommt, sondern dass – wie beispielsweise in Frankreich – Gesamtarbeitsverträge auf alleinigen Antrag der Gewerkschaft allgemeinverbindlich erklärt und zudem vom Staat regionen- und branchenspezifische Mindestlöhne festgelegt werden können. Die Sprecher der WAK argumentierten, diese Forderungen der Linken seien bereits im Rahmen der flankierenden Massnahmen zum Freizügigkeitsabkommen diskutiert und verworfen worden, da sie einen für die Wirtschaft, insbesondere für die KMU, nicht tragbaren überzogenen Maximalschutz für Arbeitnehmende bedeuten würden
[24].
Nationalrat Levrat (sp, FR) verlangte in einer Interpellation vom Bundesrat Auskunft darüber, weshalb sich im Juni an der 95. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz die Schweizer Delegation in der Schlussabstimmung als einzige Regierungsdelegation der 178 Mitgliedstaaten der IAO gegen die Annahme eines neuen Abkommens über die
Förderung der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz ausgesprochen hat, obwohl sich der Vertreter der Schweizer Arbeitgeber nicht gegen diese Bestimmungen aussprach (Enthaltung) und der Vertreter der Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Abkommen unterstützte. In seiner Antwort erläuterte der Bundesrat die seit jeher verfolgte Praxis in diesem Bereich, wonach die Schweiz nur Abkommen unterzeichnet, die einen reellen Mehrwert gegenüber bereits international geltenden Schutzmassnahmen darstellen, was bei diesem Übereinkommen nicht der Fall gewesen sei
[25].
[23]
AB NR, 2006, S. 934 ff. und 1144;
AB SR, 2006, S. 616;
BBl, 2006, S. 5861 f. Siehe
SPJ 2005, S. 179.
[24]
AB NR, 2006, S. 921 ff.
[25]
AB NR, 2006, S. 2041.
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