Année politique Suisse 2006 : Politique sociale / Assurances sociales
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Ende März reichte der Schweizerische Gewerkschaftsbund seine
Volksinitiative „für ein flexibles AHV-Alter“ ein. Nach der Initiative sollen alle Personen mit einem Erwerbseinkommen bis rund 120 000 Fr. ab dem 62. Altersjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten, wenn sie ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Bei teilweiser Aufgabe der Erwerbstätigkeit soll der Vorbezug einer ungekürzten Teilrente möglich sein. Das Volksbegehren ist der siebte Versuch des links-grünen Lagers, das Rentenalter zu senken
[4].
Der
Bundesrat empfahl die Initiative zur
Ablehnung und leitete Ende Jahr dem Parlament die entsprechende Botschaft zu. Seiner Meinung nach würde die Initiative zu einer generellen Senkung des Rentenalters führen, weil von der vorgeschlagenen Regelung auch profitieren könnte, wer finanziell nicht darauf angewiesen ist. Dies widerspräche der demografischen Entwicklung und der allgemeinen Tendenz zur Rentenaltererhöhung in Europa. Der Bundesrat begründet sein Nein auch mit einer untragbar hohen finanziellen Belastung der ersten Säule. Bei einem unveränderten ordentlichen Frauenrentenalter von 64 Jahren würde die Initiative gut 1,3 Mia Fr. pro Jahr kosten, bei einer Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre noch immer 919 Mio. Er erachtet seine Anträge zur
11. AHV-Revision als
indirekten Gegenvorschlag zum Volksbegehren. Die im Parlament hängige Vorlage erweitert die Möglichkeiten des Rentenvorbezugs und sieht für einkommensschwache Personen eine Vorruhestandsleistung nach dem System der Ergänzungsleistungen vor
[5].
[4]
BBl, 2006, S. 3987 f. Siehe
SPJ 2005, S. 191.
[5]
BBl, 2007, S. 413 ff.; Presse vom 22.12.06. Zum Entwurf für die Neuauflage der 11. AHV-Revision siehe
SPJ 2005, S. 192 f.
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