Der SVP ist bereits seit längerem das Halbmonopol der
SUVA im Bereich der Betriebsunfallversicherung ein Dorn im Auge. Im Berichtsjahr war nun Baumann (svp, TG) gegen den Antrag der vorberatenden Kommission mit einer parlamentarischen Initiative im Nationalrat erfolgreich. Demnach wird das Gesetz dahingehend geändert, dass der Bundesrat Betriebsarten, welche die Voraussetzungen für eine
obligatorische Unterstellung unter die SUVA nur teilweise erfüllen, davon ausnehmen kann. Baumann visiert vor allem handwerkliche Betriebe an, die im Zuge des Funktionswandels den manuellen Aspekt weitgehend verloren haben, beispielsweise Optiker- oder Sportgeschäfte. Obgleich ihre Tätigkeiten kaum noch mit besonderen Verletzungsrisiken behaftet sind, werden sie durch die Unterstellung in die Solidarhaftung mit immer noch gefährlichen Betrieben ihrer Branche gezwungen. Die ablehnende Kommissionsmehrheit machte vergeblich geltend, der ausformulierte Text schaffe neue Begriffe und Unklarheiten; allfällige Probleme könnten bei der anstehenden Revision des UVG kohärenter angegangen werden. Der Initiative wurde mit 84 zu 79 Stimmen Folge gegeben
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