Mit einer Motion wollte Nationalrätin Bruderer (sp, AG) den Bundesrat beauftragen, ein Qualitätslabel zu schaffen, welches von behindertenfreundlichen Betrieben erworben werden kann. Dieses Label soll belegen, dass der damit ausgezeichnete Betrieb vorbildliche Leistungen in der Einstellung behinderter Menschen erbringt, über behindertengerechte Arbeitsplätze verfügt oder sich in anderer Form überdurchschnittlich für die Eingliederung bzw. Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung einsetzt. Der Bundesrat verwies auf Anstrengungen im Rahmen der 4. und 5. IV-Revision sowie in der Umsetzung des Bundesgesetzes über die Beseitigung der Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) und lehnte es deshalb ab, selber ein
Label für Betriebe mit behindertenspezifischem Engagement zu schaffen; seiner Ansicht nach soll das eine Angelegenheit der Privatwirtschaft bleiben. Die Befürworter der Motion erinnerten daran, dass bei den IV-Revisionen der letzten Jahre die Verpflichtung der Arbeitgeber stets nur in der Kann-Form erwähnt wurde und konkret nichts geschehen sei. Gegen den Willen des Bundesrates, der höchstens ein nicht verbindliches Postulat entgegenzunehmen bereit war, überwies der Nationalrat die Motion mit 89 zu 72 Stimmen. Im Ständerat konnte sich der Bundesrat dann aber durchsetzen: Die Motion wurde mit 22 zu 9 Stimmen abgelehnt
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AB NR, 2006, S. 770 f.;
AB SR, 2006, S. 1126 ff. Siehe zur 5. IV-Revision oben, Teil I, 7c.