Année politique Suisse 2006 : Enseignement, culture et médias / Culture, langues, églises / Kulturpolitik
print
Kulturgüterschutz
Ende Jahr eröffnete der Bundesrat das Vernehmlassungsverfahren zur Ratifikation der UNESCO-Konvention zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Die von der UNESCO-Generalkonferenz im Oktober 2003 verabschiedete Konvention bezweckt die Erhaltung, Förderung und Erforschung von traditionellen kulturellen Ausdruckformen wie Musik, Theater, Legenden, Tanz oder Handwerk und verpflichtet die Vertragsstaaten, die notwendigen Massnahmen zum Schutz ihres immateriellen Kulturerbes zu treffen sowie die Zusammenarbeit auf regionaler und internationaler Ebene zu fördern. Mit der Konvention werden die bestehenden internationalen Übereinkommen im Kulturbereich durch neue Bestimmungen zum immateriellen Kulturerbe bereichert und ergänzt [2].
Im Oktober unterzeichnete Bundesrat Couchepin in Rom ein Abkommen zwischen der Schweiz und Italien, welches die Einfuhr und die Rückführung von Kulturgütern regelt. Es ermöglicht namentlich, illegal aus einem der beiden Länder exportierte Kulturgüter wieder dem Ursprungsland zurück zu geben. Das Abkommen betrifft archäologische Objekte aus der Zeitspanne von 130 000 Jahren vor der Zeitwende bis Mitte des 16. Jahrhunderts. Künftig werden bestimmte Objekte nur noch mit einer entsprechenden Bewilligung der zuständigen Behörden ausgeführt werden können. Dabei geht es insbesondere um die Bekämpfung illegaler Ausgrabungen. Ende Jahr unterschrieb Couchepin ein analoges Abkommen mit Peru [3].
Trotz Bedenken stimmten beide Parlamentskammern beim Voranschlag 2007 einer weiteren Kürzung der Subventionen für den Denkmalschutz zu. Dieses Jahr begründete der Bundesrat diese Massnahme mit den für die Filmförderung sowie für das Verkehrshaus der Schweiz (siehe unten) gesprochenen Geldern, die im Bundesamt für Kultur (BAK) eingespart werden müssten. Statt mit seinem ursprünglich 33 Mio Fr. betragenden Budget muss der Denkmalschutz nun mit rund 22 Mio Fr. auskommen; 10 Mio Fr. wurden in die Filmförderung verschoben, 1 Mio Fr. ins Verkehrshaus. Im Nationalrat stellte Frösch (gp, BE) den Antrag, die Gelder für die Denkmalpflege zumindest wieder auf 28 Mio Fr. zu erhöhen: Es handle sich um unersetzliches Kulturgut, das für die Nachkommenschaft erhalten werden müsse. Gegen die Fraktionen von CVP, FDP und SVP hatte der Antrag aber keine Chance und wurde mit 94 zu 72 Stimmen abgelehnt. Im Ständerat wurde ebenfalls moniert, der Bund behalte sich nach wie vor ein Mitspracherecht in der Denkmalpflege vor, ziehe sich aber aus der finanziellen Verantwortung zunehmend zurück; ein Antrag gegen die Kürzung wurde aber nicht gestellt [4].
 
[2] Presse vom 22.12.06. Siehe dazu die Ausführungen des BR in der Fragestunde der Sommersession (AB NR, 2006, S. 867). Zu einer allfälligen Ratifikation einer UNESCO-Konvention von 2005 zum Schutz und der Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen vgl. die Antwort des BR auf eine Anfrage und eine Frage im NR (AB NR, 2006, S. 523 und 867).
[3] Presse vom 21.10. und 30.12.07. Zur positiven Bilanz beim Kulturgütertransfergesetz nach einem Jahr Praxis siehe Presse vom 2.6.06 (vgl. auch SPJ 2005, S. 235).
[4] AB NR, 2006, S. 1668 ff.; AB SR, 2006, S. 1089 f. Siehe dazu auch die Antwort des BR auf eine noch nicht abschliessend behandelte Ip. im NR (AB NR, 2006, S. 2036).