Année politique Suisse 2006 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Privates sprachregionales Fernsehen
Nach dem neuen Radio- und Fernsehgesetz (siehe oben) erhalten die Regionalfernsehstationen künftig knapp 30 Mio Fr. Subventionen aus dem Gebührentopf. Während im Radiobereich die bisherige Subventionspraxis weitgehend fortgesetzt werden kann, muss fürs Fernsehen ein neues Verteilungssystem geschaffen werden. Bereits kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes veröffentlichte der Verlegerverband ein Positionspapier, in dem er forderte, dass die Schweiz in 14 Sendegebiete aufgeteilt werde. Mit der Ausnahme von Telebasel sollen dabei ausschliesslich Sender von der Subventionierung profitieren, die sich ganz oder mehrheitlich in Verlegerbesitz befinden [26].
In der Westschweiz brachte die Aussicht auf eine beschränkte Zahl von Konzessionen bereits Bewegung in die Fernsehlandschaft. „TV Région Lausannoise“, „Ici-TV“ (Vevey, VD), „Canal Nord Vaudois“ (Yverdon, VD) und „Téléreseau de la région nyonnaise“ haben sich unter der Beteiligung des grossen Verlagshauses Edipresse zum „Vaud-TV“ zusammengeschlossen, um damit voraussichtlich eine der Westschweizer Konzessionen zu ergattern [27].
Im Oktober präsentierte das UVEK seinen Entwurf. Gemäss diesen Planungsrichtlinien soll die Schweiz flächendeckend in 13 regionale TV-Versorgungsgebiete mit Gebührenanteilen aufgeteilt werden. Die Anhörungsfrist war Ende 2006 noch nicht abgelaufen [28].
Im September des Berichtsjahres startete „TV3+“ als neuer nationaler Privatsender. Mit seinem Programm setzt er vorwiegend auf Unterhaltung und Interaktion [29].
Das Bundesamt für Kommunikation bewilligte die geplante Mehrheitsbeteiligung der Stadt Genf beim Fernsehen „Léman Bleu“ nicht. Der Entscheid wurde damit begründet, dass die Garantie der Medienfreiheit durch die Mehrheitsbeteiligung der Stadt gefährdet werden könnte [30].
 
[26] BaZ, 27.3.06; NZZ, 28.3.06.
[27] BaZ, 17.3.06.
[28] NZZ, TA und 24h, 24.10.06.
[29] Presse vom 31.8.06.
[30] TG, 29.4., 2.5. und 11.5.06; LT, 11.5.06. Vgl. SPJ 2005, S. 245.