Année politique Suisse 2007 : / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
APPENZELL INNERRHODEN: Grenzbeschriebe. Der Kantonsrat wird durch die Kantonsverfassung ermächtigt, die Grenzen der Bezirke und Gemeinden zu bestimmen. Sie werden in einer Karte eingetragen, welche Bestandteil der Gesetzessammlung bilden wird. An der Landsgemeinde vom 29.4. beschlossen (www.ai.ch, 29.4.).
BASEL-STADT: Änderungen des Gemeindegesetzes. Umsetzung der neuen Kantonsverfassung. Vom Grossen Rat in 1. Lesung einstimmig verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet (www.bs.ch, 6.6.).
BERN: Reform der regionalen Zusammenarbeit. Künftig besteht die Möglichkeit, Regionalkonferenzen zu bilden, in deren Rahmen die Gemeindepräsidenten verbindlich über regionale Belange entscheiden können. Die nötige Verfassungsänderung wird vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Gleichzeitig heisst er die Anpassung des Gemeindegesetzes gut. Die Verfassungsänderung wird an der Volksabstimmung vom 17.6. mit 80% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 29,2% (www.be.ch, 23.1; Bund, 21.3., 18.6.).
LUZERN:
1) Mehr Freiheiten für die Gemeinden. Die insgesamt 46 Gesetzesänderungen sollen dazu beitragen, die Vorgaben des kantonalen Rechts zu den Zuständigkeitsregelungen in den Gemeinden zu begrenzen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 31.1.; NLZ, 20.3.). – 2) Fusionsbeitrag. SVP und Chance21 ergreifen das Referendum gegen den Kantonsbeitrag von 20 Mio Fr. an die Fusion von Littau und Luzern. Der Fusionsbeitrag wird in der Volksabstimmung vom 25.11. mit einem Nein-Stimmenanteil von 59,2% verworfen; Stimmbeteiligung: 32,3% (NLZ, 23.3., 26.11.).
– 3) Gesetz über die Vereinigung der Einwohnergemeinden Beromünster und Gunzwil. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 4.12.).
– 4) Gesetz über die Aufhebung der Realkorporationsgemeinde Hochdorf. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 5.12.).
SANKT GALLEN: 1) Fusionsgesetz. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 20.2.; vgl. SPJ 2006, S. 265).
– 2) Nachtrag zum Gemeindegesetz. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 26.11.).
ZÜRICH: Änderung des Gemeindegesetzes. Bürgerinnen und Bürger, die Anfragen an den Gemeinderat stellen, sollen an der Gemeindeversammlung nicht nur eine Antwort erhalten, sondern auch dazu Stellung nehmen können. Vom Kantonsrat als Gegenvorschlag zu einem SP-Vorstoss genehmigt (NZZ, 13.2.).
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