Année politique Suisse 2007 : / La législation dans les cantons /
6. BILDUNG UND KULTUR – EDUCATION ET CULTURE
AARGAU: 1) Revision des Schulgesetzes. Die Eckwerte der Laufbahnentscheide (und dabei insbesondere die unverändert auf Noten basierende Promotion) werden gesetzlich verankert. Die Benotung der Schüler setzt ab der 2. Primarklasse ein. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 20.6., 5.12.).
– 2) Planungsbericht „Bildungskleeblatt“. Im Planungsbericht legt der Grosse Rat die Grundsätze der Bildungsreform fest. Der Kindergarten soll abgeschafft und dafür eine mehrjährige Eingangsstufe eingeführt werden. Abgeschafft wird auch die Bezirksschule. Die neue, zweistufige Sekundarstufe I soll in zwei Schultypen mit drei verschiedenen Leistungszügen geführt werden. Die Zahl der Unterrichtslektionen pro Gemeinde wird anhand eines Sozialindex berechnet; Gemeinden mit einem hohen Anteil von Ausländern und Arbeitslosen erhalten bis 40 Prozent mehr Lektionen. Vom Grossen Rat verabschiedet. Die Umsetzung der Reform erfordert noch Gesetzesanpassungen (AZ, 26.9.).
APPENZELL AUSSERRHODEN:
1) „Schulnoteninitiative“. Wiedereinführung von Schulnoten ab der 4. Klasse. Das Volksbegehren kommt zustande (SGT, 24.7., 17.8., 11.9.).
– 2) Volksinitiative „eine Zukunft für die Musikschulen“. In der Volksabstimmung vom 17.6. wird die Initiative mit einem Nein-Stimmenanteil von 57% verworfen und der Gegenvorschlag von Regierung und Parlamentsmehrheit mit 51,3% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 35,4% (SGT, 18.6.).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Wahl der Lehrkräfte. Verfassungsänderung. Die Anstellung der Lehrkräfte fällt künftig ausschliesslich in die Kompetenz des Schulrates. An der Landsgemeinde vom 29.4. gutgeheissen (www.ai.ch, 29.4.).
– 2) Revision des Schulgesetzes. Einführung des Kindergartenobligatoriums. Vom Grossen Rat in 1. Lesung einstimmig gutgeheissen. Es wird keine 2. Lesung gewünscht (SGT, 20.8.; www.ai.ch, 22.10.).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Revision des Bildungsgesetzes. In Laufen werden auch künftig nicht alle drei Oberstufenniveaus unter einem Dach geführt. Das Niveau P darf weiterhin am Gymnasium Laufental-Thierstein und nicht an der Sekundarschule unterrichtet werden. Diese Ausnahme war bis 2010 befristet. Der Landrat heisst die Aufhebung der Befristung gut (BaZ, 22.6.).
– 2) Revision des Bildungsgesetzes. Schüler können bis zu acht Wochen von der Schule ausgeschlossen werden. Beschwerden gegen Disziplinarmassnahmen kommt keine aufschiebende Wirkung zu. Vom Landrat in 1. Lesung verabschiedet (BaZ, 14.12.).
– 3) Volksinitiative „keine Schulgebühren". Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Behandlungsfrist zu verlängern. Er möchte die mit der Initiative aufgeworfenen Fragen zum Anlass für eine generelle Überprüfung der Gesamtkosten an der Schule nehmen und einen Gegenvorschlag ausarbeiten. Die Verlängerung wird vom Landrat gutgeheissen (www.bl.ch, 18.1.; vgl. SPJ 2005, S. 276).
– 4) Volksinitiative „Ja, Bildungsvielfalt für alle". Das 2006 eingereichte Volksbegehren wird vom Landrat für gültig erklärt (BaZ, 17.1.; www.bl.ch, 21.6.).
BASEL-STADT: Schulkommunalisierung. Ab 2009/2010 werden die Gemeinden Träger ihrer Primarschulen und dürfen dafür einen grösseren Anteil ihrer Steuereinnahmen behalten. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet. Auf eine 2. Lesung wird verzichtet. Das Referendum kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 23.9. wird die Vorlage mit 65,9% der Stimmen angenommen; Stimmbeteiligung: 33,2% (www.bs.ch, 6.6.; BaZ, 21.7., 24.9.).
BERN: 1) Mittelschulgesetz. Die Aufgaben und Ziele der Sekundarstufe II werden gesetzlich festgelegt. Der Kanton kann künftig Leistungsvereinbarungen abschliessen und ein Controlling einrichten. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (Bund, 1.2.; www.be.ch, 27.3.).
– 2) Teilrevision des Volksschulgesetzes. Ausbau des Tagesschulangebots, Einführung von Blockzeiten sowie Vereinheitlichung der Ferientermine im ganzen Kanton. Der Kanton beteiligt sich wieder an den Kosten, die in weitläufigen Gemeinden für den Transport von Schülerinnen und Schülern entstehen. Innerhalb der Schulgebäude gilt künftig ein Rauchverbot. Rauchende Lehrerinnen und Lehrer müssen auf den Pausenplatz oder auf die Strasse ausweichen. Privatschulen werden nach einheitlichen Kriterien subventioniert. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet (Bund, 30.11.).
FRIBOURG : 1) Les députés ont adopté un projet de loi relatif à la prise en charge de certains frais scolaires spéciaux, et en particulier de certains coûts financiers en matière de scolarisation d’enfants de requérants d’asile, de requérants d’asile déboutés, de personnes frappées d’une décision de non-entrée en matière et d’autres personnes relevant de la loi sur l’asile (fr.ch).
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2) Le projet de loi sur l’Office cantonal du matériel scolaire a été adopté par les députés. Le gouvernement proposait en effet d’attribuer le statut d’établissement de droit public doté de la personnalité juridique à ce dernier (fr.ch).
GLARUS: Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung. Die Sportschule Glarnerland wird zu einem gesetzlichen Bildungsangebot des Kantons. An der Landsgemeinde vom 6.5. gutgeheissen (www.gl.ch, 6.5.).
GRAUBÜNDEN: „Ethikinitiative“. Der Religionsunterricht an den Schulen soll durch einen überkonfessionellen Kurs ersetzt werden. Das Volksbegehren der Jungsozialisten kommt zustande (BüZ, 11.10.).
JURA : Les députés ont adopté la modification de la loi sur l’école enfantine, l’école primaire et l’école secondaire. Ils ont toutefois amendé le projet sur plusieurs points. Si la proposition du gouvernement d’introduire une autorisation d’enseigner a été approuvée, les députés ont décidé, contre l’avis de ce dernier, de maintenir les compétences des commissions d’école et de donner un accent particulier sur le christianisme dans l’enseignement de l’histoire des religions. Ils ont en outre décidé de renoncer à mettre en place une banque de données permettant de suivre le parcours scolaire des élèves. En deuxième lecture, les députés sont toutefois revenus sur leur décision de renoncer à cette dernière mesure, qui sera finalement introduite. Pour le reste, ils ont confirmé les décisions prises en première lecture (QJ, 24.5 et 23.8).
LUZERN: 1) Änderung des Volksschulbildungsgesetzes. Verselbständigung des Lehrmittelverlages. Die kantonale Dienststelle wird in eine Aktiengesellschaft überführt, die vorderhand ganz im Eigentum des Kantons bleibt. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung gutgeheissen (NLZ, 30.1.; www.lu.ch, 20.3.).
– 2) Teilrevision des Gesetzes über die Gymnasialbildung. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.lu.ch, 10.9.; NLZ, 7.11.).
– 3) Volksinitiative „Musikschulen ins Volksschulbildungsgesetz“. Der Kantonsrat beauftragt den Regierungsrat mit der Ausarbeitung eines Gegenvorschlags (www.lu.ch, 19.6.; vgl. SPJ 2005, S. 276).
NEUCHATEL : Le projet de loi du groupe radical sur l'organisation scolaire a été adopté par les députés. L’évaluation continue des élèves au moyen de notes sera réintroduite dans le canton dès la première année scolaire (ne.ch).
NIDWALDEN: 1) Mittelschulgesetz. Vom Landrat in 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 7.2.).
– 2) Teilrevision des Volksschulgesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch, 7.2., 21.3.)
SANKT GALLEN:
1) Nachtrag zum Volksschulgesetz. Einführung von erweiterten Blockzeiten und Mittagstischen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SGT, 24.4.; www.sg.ch, 5.6.).
– 2) Teilrevision des Gesetzes über die Besoldung der Volksschullehrer. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.sg.ch, 20.2., 5.6.).
SOLOTHURN: Teilrevision des Volksschulgesetzes. Neuorganisation des Bereichs der Förderung von lernbehinderten Kindern und damit verbunden sukzessive Integration von Sonderschülern in die Regelklassen. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 22.3., 18.5.).
THURGAU: 1) Neues Volksschulgesetz. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 4.7.; SGT, 16.8., 30.8.).
– 2) Gesetz über die Berufsbildung und die Mittelschulen. U.a. gilt in den Schulhäusern künftig ein Rauchverbot. Ein Antrag, der auch den Konsum von Alkohol generell verbieten will, wird dagegen abgelehnt. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Die Vorlage passiert die Redaktionslesung diskussionslos und wird in der Schlussabstimmung einstimmig gutgeheissen (www.tg.ch, 4.4., 15.8., 29.8.).
ZUG: 1) Teilrevision des Schulgesetzes. Die wöchentliche Schulzeit kann flexibel gestaltet werden und der Besuch des Kindergartens wird obligatorisch. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 26.1.; www.zg.ch, 22.2., 3.5.).
– 2) Teilrevision des Lehrerbesoldungsgesetzes. Vom Kantonsrat in 1. Lesung verabschiedet (www.zg.ch, 25.10.).
ZÜRICH: 1) Lehrerpersonalgesetz. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch, 15.1.).
– 2) Volksinitiative „Ja zur Husi“. Wiedereinführung der Hauswirtschaftskurse an den Gymnasien. Vom Kantonsrat befürwortet. Der Stimmbevölkerung wird neben der Initiative auch der Gegenvorschlag der Bildungskommission vorgelegt; letzterer wird vom Rat abgelehnt und sieht vor, dass statt der dreiwöchigen Internatskurse während eines Semesters im 10. oder 11. Schuljahr ein Halbtag pro Woche dem Kochen und Hauswirtschaften im Klassenverband gewidmet werden (NZZ, 3.4., 3.7.; vgl. SPJ 2004, S. 287).
– 3) Wiedereinführung der Handarbeits- und Werkkurse in der fünften und sechsten Schulklasse. Vom Kantonsrat im Sinne einer entsprechenden Volksinitiative verabschiedet (NZZ, 28.8.).
– 4) Volksinitiative für kleinere Schulklassen. Mit dem von der SP lancierten Volksbegehren wird gefordert, die Sparmassnahmen aus dem Jahre 2004 rückgängig zu machen. Der Kantonsrat lehnt die Initiative ab. Er stimmt einem Gegenvorschlag der Bildungskommission zu, der vorsieht, die Sparmassnahmen nur zu einem Drittel rückgängig zu machen. Damit werden die Klassen durchschnittlich um 0,5 Schüler verkleinert (NZZ, 2.10., 6.11.; vgl. SPJ 2004, S. 287).
– 5) Volksinitiative für die Weiterführung des Faches „biblische Geschichte“ an den Zürcher Primarschulen. Der Kantonsrat lehnt die Initiative ab. Er verabschiedet aber in 1. und 2. Lesung einen Gegenvorschlag. Dieser verlangt eine obligatorische Stunde „Religion und Kultur“ in allen sechs Klassen der Primarschule. Das Initiativkomitee begrüsst den Gegenvorschlag und zieht das Volksbegehren zurück (NZZ, 16.1., 17.3.; vgl. SPJ 2004, S. 289).
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