Année politique Suisse 2007 : Eléments du système politique / Droits, ordre public et juridique / Strafrecht
Der Nationalrat setzte in der Frühjahrssession seine Beratung der
Teilrevision des Waffengesetzes fort. Mehrere von der Linken gestellten Verschärfungsanträge fanden keine Mehrheit. Dazu gehörte etwa die Forderung, dass nicht nur die Hersteller neuer Waffen diese markieren müssen, sondern auch alle Besitzer von früher erworbenen Waffen. Keine Mehrheit fand auch die Forderung nach der Einführung eines Registers zur Erfassung aller Waffen und ihrer Besitzer. Dieses Verzeichnis würde nach Ansicht des Bundesrates und der bürgerlichen Ratsmehrheit einen riesigen Aufwand und nur wenig Nutzen bringen. Trotz der Ablehnung aller linken Verschärfungsanträge fand die SP, im Gegensatz zur GP, noch genügend Positives an der Revision um sie in der Gesamtabstimmung zu unterstützen. Der Nationalrat schuf einige kleinere Differenzen zur kleinen Kammer. So strich er die Pflicht des Bundes, die kantonalen Behörden über Waffenimporte durch Händler in ihrem Kantonsgebiet zu informieren. Der Ständerat berief sich auf entsprechende Wünsche der Kantone und hielt erfolgreich an dieser Informationspflicht fest. In der Schlussabstimmung gab es im Ständerat keine, im Nationalrat 19 Gegenstimmen
[38].
Mit militärischen Waffen begangene Gewalttaten im zivilen Bereich belebten die Diskussion um das Waffenrecht im Allgemeinen und um die private
Aufbewahrung von Ordonnanzwaffen im Besonderen. Am Rande der Beratungen über die Revision des Waffengesetzes wurde im Nationalrat ein Antrag der Linken, die militärische Ordonnanzwaffe nicht mehr nach Hause abzugeben, heftig debattiert und schliesslich abgelehnt. Ein von der SP, der GP, der GSoA (Gruppe für eine Schweiz ohne Armee) und diversen frauen- und friedenspolitischen Organisationen gebildetes Komitee lancierte im August eine
Volksinitiative mit dem Titel „Schutz vor Waffengewalt“. Diese fordert neben dem Verbot der privaten Aufbewahrung von Militärwaffen eine Verschärfung des Waffenrechts. Insbesondere wird für den Waffenbesitz und -erwerb ein Bedarfsnachweis verlangt und die Einführung eines nationalen Waffenregisters vorgeschrieben
[39].
[38]
AB NR, 2007, S. 322 ff., 333 ff., 550 ff., 928 und 1161;
AB SR, 2007, S. 318 ff., 588 und 659;
BBl, 2007, S. 4567 ff. Vgl.
SPJ 2006, S. 26 f.
[39] Antrag im NR:
AB NR, 2007, S. 552 ff.; Volksinitiative:
BBl, 2007, S. 6211 ff.;
Bund, 1.2.07;
TA, 14.8.07 (uneinheitliche Haltung der Frauenorganisationen). Zur Kontroverse über die private Aufbewahrung der Ordonnanzwaffen siehe auch unten, Teil I, 3 (Armement).
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