Année politique Suisse 2007 : Eléments du système politique / Institutions et droits populaires / Parlament
print
Instrumente
Obwohl von beiden Parlamentskammern überwiesene Motionen für die Landesregierung verbindliche Aufträge darstellen, kommt es immer wieder vor, dass der Bundesrat einer solchen Aufforderung nicht nachkommt. Dies kann dann der Fall sein, wenn sich die Situation seit der Verabschiedung des Vorstosses entscheidend geändert hat. Das Parlament ist aber der Ansicht, dass dies in neuerer Zeit vermehrt auch dann geschehe, wenn die Zielrichtung einer Motion dem Bundesrat nicht genehm sei. Bisher hatte der Bundesrat dem Parlament die Abschreibung (d.h. nicht Weiterverfolgung) solcher nach zwei Jahren nicht erfüllter Vorstösse in einer jährlichen Sammelbotschaft unterbreitet. Nationalrat Lustenberger (cvp, LU) hatte im Frühjahr 2006 mit einer parlamentarischen Initiative verlangt, dass die Regierung in solchen Fällen die Nicht- oder nur Teilerfüllung einer Motion ausführlich und spezifisch begründen muss, und das Parlament über jeden allfälligen Abschreibungsantrag gesondert abstimmt. Die Staatspolitischen Kommissionen beider Kammern gaben dieser Initiative im Herbst 2006 Folge und die SPK des Nationalrats legte anfangs 2007 ihren Antrag für eine entsprechende Änderung des Parlamentsgesetzes vor. Der Bundesrat bekämpfte diese Neuerung als überflüssig, da bereits heute im Rahmen der Sammelbotschaft die geforderte Begründung für die Nichterfüllung einer Motion geliefert werde. Noch mehr ins Einzelne gehende Berichte würden lediglich Zusatzkosten verursachen. Das Parlament übernahm jedoch die Vorschläge der SPK [27].
Bis 2003 waren parlamentarische Vorstösse, die nicht innert einer Frist von zwei Jahren nach ihrer Einreichung vom Parlament behandelt worden waren, automatisch abgeschrieben worden. Dies kam immer häufiger vor, da der Nationalrat aus Zeitmangel die Diskussion und den Entscheid über bekämpfte Vorstösse in der Regel automatisch auf einen späteren Zeitpunkt verschiebt. Mit dem neuen Parlamentsgesetz wurde deshalb 2003 die Neuerung eingeführt, dass bei diesen umstrittenen Vorstössen das Ratsbüro eine Verlängerung der Behandlungsfrist beantragen kann. Das Büro fand nun aber, dass diese Lösung nicht praktikabel sei, da es über keine Kriterien verfüge, um zu beurteilen, bei welchen Vorstössen es eine derartige Fristverlängerung verlangen soll. Es forderte deshalb mit einer parlamentarischen Initiative die Rückkehr zum alten System mit der automatischen Abschreibung nach zwei Jahren. Im Nationalrat beantragte die SPK, auf diesen Vorschlag nicht jetzt einzutreten sondern das Thema später im Rahmen der von der SPK im Januar in Gang gesetzten generellen Überprüfung der Verfahren bei der Behandlung parlamentarischer Vorstösse zu bearbeiten. Das Plenum folgte seiner SPK und trat auf die parlamentarische Initiative seines Büros nicht ein [28].
Gegen den Antrag seines Büros stimmte der Nationalrat für eine Motion de Bumann (cvp, FR), welche es ermöglichen soll, dass Interpellationen und Anfragen jederzeit und nicht nur während den Sessionen eingereicht werden können. Der Nationalrat lehnte hingegen ein Postulat Hochreutener (cvp, BE) für eine Aufwertung der Fragestunde deutlich ab. Hochreutener hatte angeregt, dass mit einer verbesserten thematischen Bündelung der Fragen und mit intensiviertem Nachfragen an die Regierung diese Übung für die Medien und deren Publikum ähnlich attraktiv gestaltet werden könnte wie in einigen ausländischen Parlamenten [29].
 
[27] BBl, 2007, S. 1457 ff. und 2149 ff. (BR); AB NR, 2007, S. 626 ff. und 1734; AB SR, 2007, S. 670 f. und 953; BBl, 2007, S. 6949 f.; NZZ, 17.1.07.
[28] BBl, 2007, S. 3221 ff. und 3227 f. (BR); AB NR, 2007, S. 628 ff.
[29] AB NR, 2007, S. 632 f. (de Bumann) und 634 (Hochreutener).