Année politique Suisse 2007 : Eléments du système politique / Structures fédéralistes / Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
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Aufgabenverteilung und Finanzausgleich (NFA)
Das Parlament verabschiedete im Berichtsjahr die Vorschläge des Bundesrats zur Festlegung des Ressourcen-, Lasten- und Härteausgleichs. Der Ständerat befasste sich als erster damit und stimmte auf Antrag seiner Kommissionsmehrheit dem Bundesratsentwurf zu. Nachdem Eintreten unbestritten war, lehnte er mit 32 zu 12 Stimmen einen Antrag der Vertreter der finanzstarken Kantone ab, den Anteil dieser Kantone an den Grundbeitrag von den vom Bundesrat vorgeschlagenen 70% auf 68% zu senken. Nicht besser erging es auch dem von Abgeordneten der städtischen Kantone eingebrachten Antrag, den Lastenausgleichsfonds nicht je zur Hälfte für den Ausgleich von topographischen Lasten (d.h. Berggebiete) respektive von soziodemographischen Lasten (d.h. hohe Anteile an Armen, Alten und Ausländern) zu verwenden, sondern im Verhältnis 40% zu 60%. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Antrag von gleicher Seite, den Härteausgleich für die ersten acht Jahre von den beantragten 430 Mio Fr. pro Jahr auf 257 Mio Fr. zu kürzen.
Auch im Nationalrat war Eintreten unbestritten. Der Rat lehnte in der Detailberatung Anträge der Linken resp. der SVP ab, den Beitrag der finanzstarken Kantone über resp. unter den vom Bundesrat beantragten 70% anzusetzen. Keine Gnade fanden auch Vorschläge der Linken und einigen städtischen Abgeordneten, den Anteil des soziodemographischen Lastenausgleichs von 50% auf 55% zu erhöhen, resp. von Parlamentariern aus finanzstarken Kantonen, den Beitrag an den Härteausgleichsfonds zu kürzen. Differenzen zwischen den beiden Kammern gab es einzig bei den Übergangsbestimmungen bei der Invalidenversicherung. Hier setzte sich die im Nationalrat von der Linken und der SVP unterstützte Forderung durch, dass entgegen dem Bundesratsvorschlag auch die Kantone einen Beitrag zur Sanierung dieser hoch verschuldeten Versicherung leisten müssen (siehe dazu unten, Teil I, 7c, IV). In der Schlussabstimmung gab es im Ständerat beim Ressourcen- und Lastenausgleich 6 Gegenstimmen, beim Härteausgleich deren zwei. Im Nationalrat zählte man 2 resp. 12 Gegenstimmen. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen wurde auf Anfang 2008 in Kraft gesetzt [2].
Im Anschluss an dieses Geschäft behandelte der Ständerat noch eine Standesinitiative des Kantons Zug. Diese hatte verlangt, dass in die Bundesverfassung Obergrenzen für die Belastung der finanzkräftigen Kantone durch den Finanzausgleich aufgenommen werden. Auf Empfehlung seiner vorberatenden Kommission gab der Rat diesem Vorstoss keine Folge. Ob die Belastung dieser Kantone zu hoch sei, werde aber in dem vom Parlament vom Bundesrat geforderten Evaluationsbericht zur NFA mit Bestimmtheit thematisiert werden [3].
 
[2] AB SR, 2007, S. 124 ff., 473 ff., 537 ff. und 662 f.; AB NR, 2007, S. 673 ff., 898 ff., 984 f. und 1164 ff.; BBl, 2007, S. 4673 ff. (Gesetzesanpassungen) und 4711 f. (Beiträge); NZZ, 10.11.07. Vgl. SPJ 2006, S. 44.
[3] AB SR, 2007, S. 817 f.