Année politique Suisse 2007 : Economie / Politique économique générale
 
Gesellschaftsrecht
Kurz vor Ende des Berichtsjahres unterbreitete der Bundesrat dem Parlament seine Vorschläge für eine Teilrevision der Vorschriften im Obligationenrecht über die Rechnungslegung in Unternehmen. Es geht dabei zur Hauptsache um die Aktiengesellschaften, aber auch GmbH, Genossenschaften und andere Unternehmensformen sind von einzelnen Bestimmungen betroffen. Mit der Schaffung von grösserer Transparenz im Bereich der Rechnungslegung sollen insbesondere die Rechte der Aktionäre verbessert werden. So hätten sich die Mitglieder des Verwaltungsrats jährlich einer Wiederwahl zu stellen. Die Rechte der Aktionäre sollen zudem im Bereich der Festsetzung der Entlohnung der Unternehmensführung ausgebaut werden und auch für nicht börsenkotierte Gesellschaften gelten. So würde die Generalversammlung einer Aktiengesellschaft die Berechtigung erhalten, Bestimmungen über die Entschädigung und Entlohnung der Mitglieder des Verwaltungsrats und des hohen Managements zu erlassen. Das Depotstimmrecht, das bisher den Banken die Möglichkeit gab, die Stimmrechte derjenigen Kunden auszuüben, die ihre Aktien bei der Bank deponiert haben, soll abgeschafft werden. Möglich wäre nach dem Vorschlag des Bundesrates nur noch eine echte Stellvertretung durch eine beauftragte unabhängige Person. Weitere Neuerungen betreffen den Verzicht auf einen vorgeschriebenen minimalen Nennwert einer Aktie. Der Bundesrat hielt im Weiteren an der von der Wirtschaft in der Vernehmlassung kritisierten Abschaffung der stimmrechtlosen Inhaberaktie fest. In ersten Reaktionen begrüsste der Gewerkschaftsbund die Vorschläge, während Economiesuisse die Vorschrift der jährlichen Wahl des Verwaltungsrats ablehnte [25].
Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative Leutenegger Oberholzer (sp, BL) für rechtliche Massnahmen gegen „Lohnexzesse“ bei Spitzenmanagern keine Folge. Er folgte damit den Argumenten seiner WAK, dass mit den oben erwähnten bundesrätlichen Vorschlägen und früheren Revisionen des Obligationenrechts und den auf Anfang 2007 in Kraft gesetzten neuen Börsenregeln das Anliegen weitgehend erfüllt sei. Die vom Unternehmer Thomas Minder im Vorjahr lancierte Volksinitiative, welche insbesondere verlangt, dass die jährliche Generalversammlung das Total der Vergütungen an Verwaltungsräte und Spitzenmanager festlegt, und die darüber hinaus auch das Depotstimmrecht der Banken abschaffen will (sog. „Abzockerinitiative“) erhielt weitere Unterstützung. Nach den Grünen, der CSP und EVP stellten sich nun auch die SP sowie der Bankpersonalverband und der Kaufmännische Verband (KV) hinter das Begehren [26].
Aus Unbehagen über einige weitgehend im Versteckten gelaufene unfreundliche Übernahmeversuche von Industriefirmen durch Investorengruppen verschärfte der Nationalrat im Rahmen der Beratungen über das Finanzmarktaufsichtsgesetz (Finmag) die Bestimmungen über die Meldepflichten für den Erwerb von Stimmrechtsbeteiligungen an einer Aktiengesellschaft im Bundesgesetz über die Börsen und den Effektenhandel. Er senkte dazu den bisherigen Schwellenwert für die Meldepflicht an eine Gesellschaft beim Erwerb ihrer Wertpapieren von 5% Kapitalanteil auf 3%. Zudem führte er neue, ebenfalls meldepflichtige Zwischenwerte von 15% und 25% ein (neben den bestehenden 10, 20, 33.3, 50 und 66.6%). Der Nationalrat weitete diese Vorschrift ausserdem auch auf den Kauf von Finanzinstrumenten aus, welche zum Erwerb von Aktien dienen können wie z.B. Optionen. Für diese Massnahmen zum Schutz von Firmen vor unerwünschten Übernahmen hatte sich vor allem der Unternehmer Schneider Ammann (fdp, BE) eingesetzt, dagegen kämpfte rund die Hälfte der SVP-Fraktion, welche in den Investorengruppen, welche Firmen aufkaufen, nichts Negatives zu erkennen vermochte. Der Ständerat schloss sich dieser Verschärfung der Meldepflicht an [27].
Die Motion des Ständerats aus dem Vorjahr, die Stiftungsaufsicht des Bundes wegen möglicher Interessenkonflikte in ein anderes Departement als das EDI umzusiedeln, fand im Nationalrat nicht ungeteilte Zustimmung, da diese Frage den alleinigen Kompetenzbereich der Regierung betrifft. Er wandelte deshalb die Motion in einen Prüfungsauftrag an den Bundesrat um. Zähneknirschend schloss sich die kleine Kammer diesem Beschluss an [28].
 
[25] BBl, 2008, S. 1589 ff. (OR-Revision); TA, 15.2.07; Bund und NZZ, 22.12.07. Vgl. SPJ 2006, S. 96.
[26] AB NR, 2007, S. 2033 ff. (pa.Iv.); NZZ, 28.3.07 (SP); SoZ, 25.3.07 (Büropersonal). Vgl. SPJ 2006, S. 96.
[27] AB NR, 2007, S. 99 ff., 895 ff. und 1161 f.; AB SR, 2007, S. 416 ff. und 659; BBl, 2007, S. 4533 f.; LT, 27.4.07. Auch in Deutschland und Grossbritannien liegt die Limite für die Meldepflicht bei 3%. Zum Finmag siehe unten, Teil I, 4b (Geld- und Währungspolitik).
[28] AB NR, 2007, S. 1066 f.; AB SR, 2007, S. 883. Vgl. SPJ 2006, S. 96.