Année politique Suisse 2007 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
In der
Vernehmlassung über die vier Modelle für die definitive Lösung der
Ehepaarbesteuerung waren sich die Parteien, Kantone und Verbände zumindest darin einig, dass Ehepaare steuerlich entlastet werden müssen. Zur Diskussion standen einerseits das Modell der Individualbesteuerung, bei welchem jeder Ehegatte sein eigenes Einkommen versteuert, dasjenige des Vollsplitting, bei dem das gemeinsame Einkommen zum Steuersatz des halben Gesamteinkommens besteuert wird, das Modell der freien Wahl, bei dem die Ehepaare zwischen einem Teilsplitting und der reinen Individualbesteuerung auswählen können und als letztes Modell dasjenige des Status quo, wo es bei der heutigen Veranlagung mit zwei verschiedenen Tarifen für Ehepaare und Unverheiratete bleibt, aber der Tarifverlauf neu festgelegt wird. Während die Linke die Einführung der Individualbesteuerung verlangte, schwankten die Bürgerlichen zwischen der Variante des Vollsplitting und derjenigen der freien Wahl. Der Gewerkschaftsbund, Travail Suisse, Pro Familia, die SP und die Grünen hätten allerdings am liebsten ein fünftes Modell, bei dem nicht Ehepaare, sondern Eltern tiefer besteuert würden. Dass diese Forderung mehrheitsfähig sein könnte, zeigten auch die Vernehmlassungsantworten der anderen Parteien: SVP, CVP und EVP forderten ebenfalls Erleichterungen für Familien mit Kindern. In die gleiche Richtung zielte auch ein Postulat Meier-Schatz (cvp, SG), welches den Bundesrat aufforderte, einen Bericht zu erstellen, in welchem er Modelle einer Familienbesteuerung vorschlägt, bei denen das Kind als Ausgangspunkt genommen wird. Dieses wurde vom Nationalrat knapp mit 94 zu 84 Stimmen angenommen
[7].
Eine Motion Hutter (svp, SG), welche Mütter beziehungsweise Väter, die ihre Kinder im Familienkreis betreuen und keine Drittbetreuung in Anspruch nehmen, steuerlich entlasten wollte, lehnte der Nationalrat mit 77 zu 95 Stimmen ab
[8]. Ebenfalls abgelehnt wurde eine Motion Meier-Schatz (cvp, SG), welche den Bundesrat aufforderte, den Umfang und die Voraussetzungen für die
Verwandtenunterstützung neu festzulegen und die Grenzwerte erheblich zu erhöhen. Der Bundesrat erachtete ein weiteres Zurückdrängen der Verwandtenunterstützung als nicht angezeigt und würde es als stossend empfinden, wenn sich vermögende nahe Verwandte zulasten der Sozialhilfe aus ihrer Verantwortung für in Not geratene Familienmitglieder stehlen könnten
[9].
Im Gegensatz dazu wurde eine Motion Parmelin (svp, VD) vom Ständerat angenommen, welche den Bundesrat beauftragte, die
steuerliche Ungleichbehandlung von geschiedenen oder in Trennung lebenden Steuerpflichtigen, welche gemeinsam das Sorgerecht für ihre Kinder ausüben und diese abwechselnd betreuen, aufzuheben. Der Nationalrat hatte die Motion bereits im Jahr 2005 gutgeheissen
[10].
Der Nationalrat lehnte eine Motion Kohler Pierre (cvp, JU) ab, welche ähnlich wie eine Motion Frick (cvp, SZ) im Jahr zuvor verlangte, dass die
Alimente auch dann von den Steuern abgezogen werden kann, wenn das Kind älter als 18 Jahre ist und sich noch in der Ausbildung befindet. Der Bundesrat war allerdings der Meinung, dass die vom Motionär geforderte Gleichbehandlung der Alimentenzahlungen zugunsten mündiger und unmündiger Kinder nur zu einer scheinbaren Gleichbehandlung führen würde. Vielmehr würden die Ungleichbehandlungen gegenüber Ehepaaren, die in intakter Ehe leben, ausgedehnt
[11].
[7]Vernehmlassung:
NZZ, 30.6.06; für die einzelnen Modelle, welche der BR vorgeschlagen hatte, siehe
SPJ 2006, S. 119 f. Postulat:
AB NR, 2007, S. 1517.
[8]
AB NR, 2007, S. 1519.
[9]
AB NR, 2007, S. 2007.
[10]
AB SR, 2007, S. 867; vgl.
SPJ 2005, S. 119.
[11]
AB NR, 2007, S. 1520; vgl.
SPJ 2006, S. 120.
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