Année politique Suisse 2007 : Infrastructure, aménagement, environnement / Protection de l'environnement / Luftreinhaltung
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Alternative Treibstoffe
In der Frühjahrssession bereinigten die Räte das Mineralölsteuergesetz. Treibstoff, der die Umwelt weniger stark belastet, wird künftig steuerlich begünstigt. Auf Erd- und Flüssiggas sinkt die Belastung um 40 Rappen pro Liter und Treibstoffe aus erneuerbaren Energiequellen werden ganz von der Steuer befreit. Der Ertragsausfall wird mit einer Steuererhöhung auf Benzin kompensiert.
Der Nationalrat beschloss in der Differenzbereinigung mit 95 zu 58 Stimmen an der steuerlichen Gleichbehandlung von Erd- und Flüssiggas festzuhalten. Er sprach sich ferner dagegen aus, eine Mindestquote für die Beimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Energien zu Benzin und Diesel festzulegen und die steuerliche Begünstigung von Biotreibstoffen von sozial annehmbaren Produktionsbedingungen abhängig machen. Ein Antrag der Grünen Fraktion, sich in diesen beiden Punkten der kleinen Kammer anzuschliessen, wurde mit 103 zu 70 Stimmen verworfen. Das Geschäft ging zurück an den Ständerat. Dieser schloss sich bei der Besteuerung von Erd- und Flüssiggas dem Nationalrat an und strich auch die Bestimmung, wonach der Bundesrat die Kompetenz erhalten soll, eine Mindestbeimischung von Biotreibstoffen in fossile Treibstoffe festzulegen. Bei der letzten verbleibenden Differenz – der Verknüpfung der Steuerbefreiung von Treibstoffen aus erneuerbaren Energien mit dem Erfordernis sozial annehmbaren Produktionsbedingungen – akzeptierte der Nationalrat schliesslich den Beschluss der kleinen Kammer [38].
Im August unterbreitete der Bundesrat den Verordnungsentwurf zum revidierten Mineralölsteuergesetz. Die Ökoklausel wurde dahingehend interpretiert, dass die ökologische Gesamtbilanz als positiv gilt, wenn die Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen vom Anbau bis zum Verbrauch mindestens 40% weniger Treibhausgasemissionen verursachen und die Umwelt nicht erheblich mehr belasten als fossiles Benzin. Überdies wird davon ausgegangen, dass alle Treibstoffe, die aus biogenen Abfällen, aus Gras, aus Zuckerrüben und aus Raps gewonnen werden, diese Anforderung von vornherein erfüllen. Die vom Gesetz verlangte Voraussetzung von sozial annehmbaren Produktionsbedingungen und die Bevorzugung von inländischen gegenüber ausländischen Treibstoffen aus Biomasse wurden im Verordnungsentwurf nicht umgesetzt [39].
Der Ständerat hiess in der Sommersession ein Postulat Büttiker (fdp, SO) gut, welches mehr Transparenz bei den Biotreibstoffen fordert. Der Bundesrat soll verpflichtet werden, periodisch über die effektive Beimischung von Treibstoffen aus erneuerbaren Rohstoffen und die Entwicklung des inländischen Angebotes an Biotreibstoffen zu berichten [40].
Eine Untersuchung der Forschungsanstalt EMPA zur Ökobilanz von Biotreibstoffen zeigte, dass diese nicht immer umweltfreundlicher sind als fossile Treibstoffe. Zwar kann gemäss der Studie mit praktisch allen Biotreibstoffen der Ausstoss von Treibhausgasen deutlich gesenkt werden. Der Anbau und die Verarbeitung der Rohstoffe können aber gravierende andere Umweltbelastungen bewirken, z.B. indem durch die Brandrodung von Regenwald grosse Mengen CO2 freigesetzt werden. Beim Anbau in gemässigten Zonen sind vor allem der grosse Düngereinsatz und die mechanische Bearbeitung des Bodens problematisch. Die ökologische Gesamtbilanz wurde nur bei Biotreibstoffen aus Abfällen, wie Jauche, Altspeiseöl und Grünabfälle besser bewertet als diejenige fossiler Treibstoffe [41].
 
[38] AB NR, 2007, S. 58 ff., 308 und 598; AB SR, 2007, S. 120 ff. und 311. Vgl. SPJ 2006, S. 170.
[39] BaZ, 29.8., 30.8. und 15.11.07.
[40] AB SR, 2007, S. 547 f.
[41] AZ, BZ und SGT, 23.5.07.