Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport / Suchtmittel
2006 war die Volksinitiative „Pro Jugendschutz – gegen Drogenkriminalität“
(„Hanfinitiative“) mit knapp 106 000 Unterschriften eingereicht und vom Bundesrat zur Ablehnung empfohlen worden. Im
Nationalrat sprach sich die zuständige Kommission ebenfalls für Ablehnung aus, allerdings mit einer etwas anderen Argumentation. Mit der von der Initiative geforderten Strafbefreiung banalisiere man den Cannabiskonsum und gebe den Jugendlichen ein völlig falsches Zeichen. Unterstützt wurde die Kommission von der SVP, der CVP und einer Mehrheit der FDP. Sie machten geltend, ein Verbot von Cannabis stärke den Eltern und Lehrern den Rücken und unterstütze sie in ihrer Erziehungsarbeit. Zudem wurde auf mögliche Gesundheitsschädigungen durch Cannabis aufgrund des in letzter Zeit gestiegenen THC-Gehalts hingewiesen. Auf Seite der Befürworter der Initiative (SP, Grüne und eine Minderheit der FDP) wurde angeführt, die heutige Verbotspolitik habe eklatant versagt. Erst eine Strafbefreiung des Cannabiskonsums in Verbindung mit klaren Regeln für Anbau und Handel würden einen wirksamen Jugendschutz ermöglichen; die Initiative erlaube es, Repression, Selbstverantwortung und staatliche Steuerung aufeinander abzustimmen. Bundesrat Couchepin erläuterte erneut die Haltung der Regierung. Die Cannabis-Problematik müsse wie der übrige Betäubungsmittelbereich auf Gesetzesstufe und nicht in der Verfassung geregelt werden. Die Initiative sei zudem sehr vage formuliert und könnte je nach konkreter gesetzlicher Ausgestaltung, namentlich durch eine vollständige Legalisierung von Cannabis, zu Problemen mit internationalen Abkommen führen, deren Kündigung nicht in Frage komme. Nach sehr ausführlicher Debatte beschloss der Nationalrat mit 106 zu 70 Stimmen, die Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen
[40].
Die Drogenpolitik mit den
vier Säulen Prävention, Therapie, Überlebenshilfe und Repression wird dauerhaft im Recht verankert. Der
Ständerat stimmte dieser von der SGK des Nationalrates ausgearbeiteten Revision des Betäubungsmittelgesetzes zu, welche den Bereich Cannabis-Konsum bewusst ausklammert, da wegen dieser Frage 2004 eine umfassende Revision an der Opposition im Nationalrat gescheitert war. Um nicht das Geschäft erneut zu gefährden, zog Fetz (sp, BS) ihren Antrag zurück, das „Kiffen“ ab 18 Jahren für straffrei zu erklären. Als Entgegenkommen an die grosse Kammer übernahm der Ständerat deren einleitende Formulierung, wonach das Hauptziel der Drogenpolitik die Förderung der Abstinenz ist, fügte aber den relativierenden Begriff „namentlich“ ein. Er präzisierte zudem die Nationalratsbeschlüsse dahingehend, dass in der Medizin Drogen als Schmerzmittel verwendet werden dürfen. Ebenso strich er diskussionslos Heroin aus der Liste der verbotenen Substanzen; da die heroingestützte Behandlung in der Vier-Säulen-Therapie ausdrücklich vorgesehen sei, wäre ein grundsätzliches Verbot der Anwendung dieser Substanz widersinnig. Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig verabschiedet
[41].
Die Teilnehmer der diesjährigen
Jugendsession, die sich, in anderer Zusammensetzung, mehrfach für die Entkriminalisierung des Hanfkonsums eingesetzt hatten, sprachen sich nun erstmals dagegen aus. Eine Mehrheit der rund 50 Teilnehmenden gab ihrer Befürchtung Ausdruck, dass eine Legalisierung eine falsche Signalwirkung haben und die Jugendlichen eventuell verleiten könnte, auch härtere Drogen zu konsumieren; zudem seien die Auswirkungen von Cannabis nicht restlos geklärt
[42].
[40]
AB NR, 2007, S. 1798 f., 1800 ff. und 1851 ff. Siehe
SPJ 2006, S. 192.
[41]
AB SR, 2007, S. 1146 ff. Siehe
SPJ 2006, S. 192 f. Von zwei Petitionen für eine abstinenzorientierte Drogenpolitik nahm der SR Kenntnis, ohne ihnen Folge zu geben (
a.a.O., S. 1209).
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