Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
 
Sozialhilfe
Das BSF ist seit 2006 dabei, ausgehend von der Auswertung der verfügbaren kantonalen Daten, eine gesamtschweizerische Sozialhilfestatistik aufzubauen. Die Untersuchungen, welche im Berichtsjahr neu dazu kamen (AG, AI, SH, SO, TG und ZH) zeichneten mit Nuancen alle ein ähnliches Bild. Dank der andauernd guten Konjunktur waren 2006 die Fallzahlen tendenziell in den meisten Regionen leicht zurückgegangen. In ländlichen Gebieten sind prekäre finanzielle Verhältnisse weniger stark ausgeprägt als in städtischen; Alleinerziehende, Personen mit Ausbildungsdefiziten, Kinder und Jugendliche sowie Ausländerinnen und Ausländer sind in der Sozialhilfe überproportional vertreten [43].
Mangelnde Bildung und fehlende Erwerbstätigkeit sind die wichtigsten Risikomerkmale junger Erwachsener in der Sozialhilfe. Bei Frauen in allen Altersgruppen führen hauptsächlich prekäre Arbeitsmarktintegration, Scheidung und die Verantwortung für die Kinderbetreuung als Alleinerziehende zu einem Sozialhilfebezug. Eine Studie des BFS und des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann untersuchte anhand der Sozialhilfestatistik 2004, ob spezifische Risikokonstellationen für die erhöhte Sozialhilfeabhängigkeit von Frauen verantwortlich sind. Während in der Wohnbevölkerung 30% der jungen Frauen zwischen 18 und 25 Jahren über keinen nachobligatorischen Bildungsabschluss verfügen, beträgt ihr Anteil an den Sozialhilfebeziehenden 63%. Bei jungen Männern bestätigte sich dieser Risikofaktor ebenfalls (62%). Während Erwerbslosigkeit bei jungen Erwachsenen allgemein ein hohes Sozialhilferisiko darstellt, ist Nichterwerbstätigkeit aufgrund von Ausbildung oder Kinderbetreuungsverpflichtungen ein frauenspezifischer Faktor, der sich mit zunehmendem Alter noch verschärft: In der Altersgruppe der 31- bis 40-Jährigen ist jede zweite Sozialhilfebezügerin alleinerziehend [44].
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Opferhilfe
Bei der Totalrevision des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (Opferhilfegesetz) folgte der Ständerat mit deutlichem Mehr in den wesentlichen Punkten dem Nationalrat, der im Vorjahr weitgehend dem Entwurf des Bundesrates zugestimmt hatte, insbesondere bei den Entschädigungs- und Genugtuungszahlungen an die Opfer (nach unten korrigierte Höchstbeträge für die Genugtuungen, Wegfall der Leistungen bei Straftaten, die im Ausland begangen werden). Abweichend vom Nationalrat fügte er aber mit Stichentscheid des Präsidenten wieder die Pflicht für die Kantone ein, die Angebote der Opferhilfe publik zu machen. Im Nationalrat beantragte eine Minderheit um Leutenegger Oberholzer (sp, BL), hier der kleinen Kammer zu folgen. Unterstützung erhielt sie von Bundesrat Blocher: Eine Streichung der Bestimmung bedeute zwar nicht, dass die Kantone diese Information nicht mehr publik machen dürften, aber die Verpflichtung entfalle für jene Delikte, in welche (zumindest in einem ersten Schritt) die Polizei nicht involviert sei. Das sei insbesondere der Fall bei länger zurückliegenden Straftaten etwa im Bereich von sexuellem Missbrauch, wo die Betroffenen allenfalls vor einer Anzeige eine Beratung nötig hätten. Der Minderheitsantrag unterlag mit 100 zu 73 Stimmen. SP und Grüne sprachen sich geschlossen für die Informationspflicht aus, ebenso eine Minderheit der CVP. Angesichts der doch klaren Mehrheitsverhältnisse in der grossen Kammer beugte sich der Ständerat in diesem Punkt. In der Schlussabstimmung wurde die Revision mit 126 zu 66 (SP und GP) resp. mit 42 zu 1 Stimmen angenommen [45].
 
[43] BaZ und SGT, 27.6.07 (allgemein); SZ, 30.3.07 (SO), SGT, 20.7.07 (TG); AZ, 13.11.07 (AG), NZZ, 27.11.07 (ZH).
[44] AZ, 14.9.07. Vgl. auch unten, Teil I, 7d (Familienpolitik). Zur Frage der Steuerbefreiung des Existenzminimums siehe oben, Teil I, 5 (Direkte Steuern).
[45] AB SR, 2007, S. 162 ff., 274 und 309; AB NR, 2007, S. 329 f. und 597; AS, 2008, S. 1607 ff. Siehe SPJ 2006, S.195.