Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Santé, assistance sociale, sport
Sport
1996 hatte der Bundesrat das
Nationale Sportanlagenkonzept (NASAK) für Infrastrukturen von nationaler Bedeutung verabschiedet und dem Parlament Verpflichtungskredite im Rahmen von 80 Mio Fr. unterbreitet, die 1998 und 2000 gutgeheissen wurden. Ziel war es, durch Investitionsbeiträge die Verbesserung der infrastrukturellen Bedingungen für die nationalen Sportverbände und damit auch die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit der Schweiz im Sport und bei der Durchführung wichtiger internationaler Sportveranstaltungen sicherzustellen. Gemäss Bundesrat haben sich die Bundesbeiträge, die nach genau vorgegebenen und sehr restriktiven Kriterien vergeben werden, wegen ihrer Impuls- oder Anschubwirkung als Fördermassnahme bewährt: Anfang 2007 waren 28 Anlagen im Betrieb und zwei weitere im Bau. Trotzdem seien noch gewisse Mängel zu beheben, weshalb er einen weiteren Verpflichtungskredit aus allgemeinen Bundesmitteln von 14 Mio Fr. beantragte. Beide Kammern votierten einstimmig dafür
[46].
Im Vorjahr hatte der Nationalrat eine Motion Bruderer (sp, AG) angenommen, die den Bundesrat beauftragt, die Einhaltung des gesetzlichen Obligatoriums für
Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Obgleich der Bundesrat bereit war, die Motion entgegenzunehmen, beantragte die Kommission des Ständerates aus föderalistischen Überlegungen Ablehnung. Insbesondere störte sie sich an dem kaum umsetzbaren Begriff der „Sanktionen“. Für die Mehrheit des Rates überwog dann aber doch das Bekenntnis zu einer Sportpolitik auf allen Stufen, weshalb sie die Motion mit 21 zu 16 Stimmen überwies
[47].
Anfang September leitete der Bundesrat dem Parlament seine Botschaft zur Ratifikation der
UNESCO-Konvention gegen Doping zu, welche 2005 von der Vollversammlung der UNESCO einstimmig verabschiedet worden war. Das Abkommen lässt den beitretenden Staaten einen grossen Handlungsspielraum. Mit ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung erfüllt die Schweiz die Anforderungen der Konvention. Die anstehende Totalrevision des Bundesgesetzes über Turnen und Sport aus dem Jahr 1972 wird Anlass sein, die schweizerische Gesetzgebung auch an weitere Entwicklungen in der Dopingbekämpfung anzupassen
[48]. Mit einer Interpellation wollte Ständerat Büttiker (fdp, SO) von der Regierung wissen, wie ihr Engagement in der Doping-Bekämpfung aussehe. Der Bundesrat führte aus, das Vorgehen gegen Doping sei primär Sache des privatrechtlich organisierten Sports. Gemäss Kooperationsvereinbarung zwischen dem VBS und Swiss Olympic habe letztere die Führung in diesem Bereich. Der Bund unterstütze heute die Dopingbekämpfung durch Massnahmen in der Prävention und Forschung sowie mit Beiträgen an Swiss Olympic für die Dopingkontrollen mit jährlich rund 1,8 Mio Fr. Damit trage er drei Viertel der direkten Kosten der Dopingbekämpfung von jährlich rund 2,4 Mio Fr. Zudem fördere der Bund zusammen mit dem Verband verschiedene Massnahmen in der Sucht- und Dopingprävention im Rahmen von "Jugend und Sport", "cool and clean" sowie in der Aus- und Weiterbildung von Leitern und Trainern. Ein weiter gehendes finanzielles Engagement komme für ihn nicht in Frage. Er sei aber bereit, im Rahmen der bevorstehenden Revision des Bundesgesetzes über die Förderung von Turnen und Sport Verbesserungen der Rahmenbedingungen in der Dopingbekämpfung zu prüfen. Gemäss seiner Antwort auf eine Frage Bruderer (sp, AG) im Nationalrat, ist nach Auffassung des Bundesrates auch die Nationale Antidoping-Agentur auf privatrechtlicher Basis zu organisieren, weshalb der Bund sich hier nicht finanziell engagieren werde
[49].
Mit einer 2004 von der grossen Kammer unterstützten parlamentarischen Initiative hatte Nationalrat Giezendanner (svp, AG) gegen den geschlossenen Widerstand von GP und SP die Unterstützung des Plenums für eine Wiedereinführung von
Formel-1-Autorennen in der Schweiz erreicht. Im Berichtsjahr nun ging es um die konkrete Revision des Strassenverkehrsgesetzes, mit welcher das heute geltende Verbot für Rundstreckenrennen aufgehoben werden sollte. In seinem Eintretensvotum bedauerte der Sprecher der Kommission die insgesamt negative Stellungnahme des Bundesrates, welche gewissermassen die Argumente der früheren Minderheit aufnehme; zudem fokussiere er auf Formel-1-Rennen, während es in Wirklichkeit um eine mögliche Zulassung von Rundstreckenrennen im weiteren Sinn gehe. FDP und SVP unterstützten die Vorlage, SP, GP und EVP votierten ebenso geschlossen dagegen; in der Gesamtabstimmung wurde sie mit 96 zu 81 Stimmen gutgeheissen. Eine Mehrheit des Ständerates war dann aber der Ansicht, es handle sich hier um eine vollkommen unnötige Vorlage, die, wie selbst die Befürworter anerkannten, kaum konkrete Auswirkungen haben dürfte; das Parlament habe dringendere Probleme zu lösen als die Gesetzgebung auf allfällig überholte Verbote hin zu durchforsten. Ganz knapp mit 21 zu 20 Stimmen entsorgte die kleine Kammer deshalb den Vorstoss durch Nichteintreten
[50].
Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass der Verband auf eine Bewerbung um die Austragung der
Olympischen Winterspiele 2018 verzichtet. Der Exekutivrat der Dachorganisation kam nach einer von der Universität Lausanne durchgeführten Studie unter Einbezug von 50 Experten zum Schluss, dass eine Bewerbung aus mehreren Gründen derzeit nicht sinnvoll sei, obwohl die Schweiz die wesentlichen Kriterien für eine erfolgreiche Kandidatur erfüllen würde. Zu den Gründen, die zum Verzicht führten, gehört die Wirtschaftlichkeit der Grossveranstaltung. Die Schweiz als hoch entwickeltes Land mit einem gesättigten Markt im Wintersport würde nach Ansicht des Exekutivrats ökonomisch von Winterspielen kaum profitieren. Ungünstig sei auch der politische Rahmen: Die Schweiz kenne keine nationale Politik in der Organisation internationaler Grossanlässe im Sport, deren Durchführung werde durch die föderalistische Struktur erheblich erschwert
[51].
Die
Fussball-Europameisterschaft
EURO 2008, der drittgrösste Sportanlass der Welt nach Olympischen Spielen und Fussball-Weltmeisterschaften, die von der Schweiz und Österreich ab dem 6. Juni 2008 ausgerichtet wird, erzeugte in der Bevölkerung, in den Medien und in der Politik auch negative Reaktionen. Insbesondere wurde kritisiert, dass damit hohe, über Steuern finanzierte Ausgaben auf die Schweiz und die vier „Host-cities“ (Basel, Bern, Genf und Zürich) zukommen, dass der Gewinn für die Volkswirtschaft dagegen nur marginal sei, da die Erfolgshonorare der Spieler und die milliardenschweren Gewinne der UEFA (Vermarktung der TV-Rechte, Sponsorverträge) nicht oder nur zu einem verschwindenden Teil in der Schweiz versteuert werden müssen, da die UEFA den Grossteil der Gewinne an die (ausländischen) Mitgliederverbände verteilt und in der Schweiz als gemeinnütziger Verein kaum Steuern bezahlt. Zu Fragen bezüglich der EURO 08 im Bereich der inneren Sicherheit (Hooliganismus) sowie der Leistungen der Armee siehe oben, Teil I, 1b (Strafrecht) resp. 3 (Organisation militaire)
[52].
Zu einem nationalen Rahmengesetz für kommerziell angebotene Risikoaktivitäten im Outdoorbereich (z.B. Riverrafting) sowie das Bergführerwesen siehe oben, Teil I, 4a (Strukturpolitik).
[46]
BBl, 2007, S. 1869 ff.;
AB NR, 2007, S. 821 ff.;
AB SR, 2007, S. 730 f.;
BBl, 2007, S. 7491 f. Siehe
SPJ 1998, S. 252.
[47]
AB SR, 2007, S. 704 ff. Siehe
SPJ 2006, S. 195.
[48]
BBl, 2007, S. 6489 ff.
[49]
AB SR, 2007, S. 731 ff.;
AB NR, 2007, S. 1530 f. In der Budgetberatung beantragte SR Büttiker eine Erhöhung um 1 Mio Fr. zur Dopingbekämpfung, unterlag aber nach ausführlicher Debatte mit 26 zu 6 Stimmen (
AB SR, 2007, S. 978 ff.). Ende Jahr gab Swiss Olympic bekannt, dass die nationale Agentur unter dem Namen „Antidoping Schweiz“ (ADS) ihre Tätigkeit am 1. Juli 2008 aufnehmen wird (
NZZ und
TA, 26.11.07).
[50]
BBl, 2006, S. 1861 ff. und 1873 ff. (BR);
AB NR, 2007, S. 640 ff.;
AB SR, 2007, S. 918 ff. Siehe
SPJ 2006, S. 146.
[51]
NZZ und
TA, 26.11.07.
[52] Siehe Presse während des ganzen Jahres. Zu einer Einschätzung von ‚Sportminister‘ Samuel Schmid siehe
Bund, 12.7.07. Vgl.
SPJ 2006, S. 195 f.
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