Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Assurances sociales
 
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Seit Jahren werden die Entscheide des Bundesrates und des bürgerlich dominierten Parlaments zur AHV damit begründet, dass dieses zentrale Sozialwerk wegen der ungünstigen demografischen Entwicklung unweigerlich in eine finanzielle Schieflage schlittern werde, ein Umstand, der vom links-grünen Lager mit Hinweis auf die Konjunkturabhängigkeit der 1. Säule immer wieder bestritten wird. Mit einem überwiesenen Postulat verlangte Schelbert (gp, LU) deshalb vom Bundesrat aktualisierte Zusatzberichte, welche die geänderten objektiven Bedingungen der AHV-Finanzierung berücksichtigen und plausiblere Prognosen machen als im Rahmen der 11. AHV-Revision [3].
Gegen den Widerstand des Bundesrates nahm der Ständerat mit nur einer Gegenstimme eine Motion seiner SGK an, welche eine Besserstellung der Witwer bezüglich der AHV-Renten verlangt. Im Rahmen der gescheiterten 11. AHV-Revision hatte der Bundesrat vorgeschlagen, die Stellung von Witwen und Witwern anzugleichen, dies allerdings in erster Linie auf Kosten der Witwen. Während die Witwer heute nur so lange Anspruch auf eine Rente haben, als sie Kinder unter 18 Jahren betreuen, hat eine Witwe zusätzlich dann einen Anspruch, wenn sie das 45. Altersjahr vollendet hat und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen ist. Nach Ansicht der SGK kann dies zu Härtefällen führen, wenn ein Witwer mehrere Jahre auf eine Berufstätigkeit verzichtet hat, um seine Kinder selber zu betreuen, und nachher den Anschluss an die Berufswelt nicht wieder findet. Der Bundesrat sprach sich vergebens dafür aus, diese Frage erst mit der Neuauflage der 11. AHV-Revision in einer Gesamtschau anzugehen [4].
Mit einem vom Ständerat mit 16 zu 7 Stimmen überwiesenen Postulat Heberlein (fdp, ZH) wurde der Bundesrat gebeten, die Einführung einer Zusatzrente (im Rahmen eines Drei-Stufen-Modells) zu prüfen und die möglichen Finanzierungsmodalitäten sowie deren finanzielle Auswirkungen auf die bestehenden Sozialversicherungen (namentlich die AHV) aufzuzeigen. Diese Zusatzrente soll die Altersrente ergänzen und ist für Personen vorgesehen, welche über das reguläre Rentenalter (von beispielsweise 65 Jahren) hinaus erwerbstätig bleiben und bis zu einem maximalen Rentenalter (von beispielsweise 68 oder 70 Jahren) Lohnbeiträge zahlen sowie während dieser Zeit auf den Rentenanspruch verzichten. Der Bundesrat begründete seine ablehnende Haltung mit seinen Arbeiten zur Verbesserung der Arbeitsmarktbeteiligung älterer Menschen, die für ihn momentan Priorität hat [5].
 
[3] AB NR, 2007, S. 1713.
[4] AB SR, 2007, S. 471. Die Motion beruht auf der Petition 06.2017, der gleichzeitig Folge gegeben wurde.
[5] AB SR, 2007, S. 885.