Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Assurances sociales / Krankenversicherung
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Leistungen
Bei der Vergütung von Leistungen nach KVG erstellt der Bund eine Liste der unter die Bestimmungen fallenden Mittel und Gegenstände (Migel) und setzt Höchstbeträge für die Übernahme der Kosten durch die Kassen fest. Im Parlament wurde nun kritisiert, diese Regelung führe dazu, dass die Hersteller bei der Festsetzung der Preise grundsätzlich von diesem Maximum ausgingen, weshalb kein eigentlicher Wettbewerb stattfinde. Mit zwei ähnlich lautenden Motionen verlangten deshalb die Nationalrätinnen Heim (sp, SO) und Humbel Näf (cvp, AG), die Preise seien in Tarifverträgen zwischen Lieferanten und Versicherern festzusetzen. Der Bundesrat vertrat die Auffassung, die periodische Überprüfung durch das BAG sei ein wirksameres Instrument der Kostendämpfung und beantragte Ablehnung der Vorstösse. Der Nationalrat ortete aber Handlungsbedarf, worauf der Bundesrat seine Opposition nicht länger aufrecht erhielt und der Rat die beiden Motionen diskussionslos überwies [31].
2005 waren drei völlig identische Motionen aus der CVP, der GP und der SP bezüglich der Leistungen bei Mutterschaft eingereicht worden. Sie bemängelten, dass gemäss KVG die Leistungen bei einer unkomplizierten Schwangerschaft vom Selbstbehalt ausgenommen sind, nicht aber bei einer Risikoschwangerschaft, resp. dass der Gesetzestext unklar formuliert sei, weshalb es im Ermessen der Krankenversicherer liege, wie sie diese Leistungen abrechnen. Obgleich der Bundesrat bereit gewesen war, die Motionen anzunehmen, waren sie aus der SVP bekämpft und vorderhand der Diskussion entzogen worden. 2006 hatte der Rat indessen eine ebenfalls gleich lautende Motion aus der FDP angenommen. Der Form halber wurden nun die drei pendenten Vorstösse ebenfalls von beiden Räten überwiesen [32].
Der Ständerat hatte im Vorjahr eine Motion Forster (fdp, SG) angenommen, welche eine steuerbegünstigte 3. Säule zur Äufnung eines Guthabens zur Finanzierung der Pflege im Alter verlangt, allerdings nicht ohne Bedenken bezüglich einer Sozialpolitik über Steuererleichterungen, welche in erster Linie wohlhabenden Personen zugute komme. Obgleich der Bundesrat nach wie vor bereit war, die Motion anzunehmen, wurde diese auf Antrag seiner Kommission vom Nationalrat mit 100 zu 38 Stimmen verworfen, weil der Kreis der Begünstigten zu klein wäre [33].
Mit einem überwiesenen Postulat machte Graf-Litscher (sp, TG) auf die Praxis aufmerksam, dass Arbeitnehmer, welche durch ihren bisherigen Arbeitgeber zu günstigen Konditionen kollektiv für Krankentaggeld versichert waren, zwar bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen gesetzlichen Anspruch darauf haben, diese Versicherungsform individuell weiter zu führen, dass sie dafür aber Prämien zu entrichten haben, die oft ein Vielfaches der bisherigen betragen. Dies sollte nach Ansicht der Postulantin geändert werden [34].
Ständerat Frick (cvp, SZ) wollte mit einer Motion den Bundesrat verpflichten, zur Verhinderung der „Billigkassen“ eine Ergänzung des KVG vorzulegen, wonach Krankenkassen unter einheitlicher Leitung (Konzern, Kassenkonglomerate und dergleichen) für die obligatorische Grundversicherung in derselben Prämienregion jeweils dieselbe Prämie festlegen müssen. Im Plenum konnte Santésuisse-Präsident Brändli (svp, GR) mit einem Ordnungsantrag erreichen, dass der Vorstoss zur weiteren Vorbereitung an die Kommission zurückgegeben wurde [35].
 
[31] AB NR, 2007, S. 387 f.
[32] AB NR, 2007, S. 389 f.; AB SR, 2007, S. 883 f. Siehe SPJ 2006, S. 207.
[33] AB NR, 2007, S. 1692. Vgl. SPJ 2006, S. 206.
[34] AB NR, 2007, S. 1715.
[35] AB SR, 2007, S. 793 ff.