Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Groupes sociaux
Ausländerpolitik
Der Sonderberichterstatter der
UNO zur Bekämpfung des Rassismus hatte die Verhältnisse in der Schweiz im Januar 2006 einer
Evaluation unterzogen. In seinem 2007 publizierten Bericht kritisierte er, Gesetzgebung und Politik würden Fragen der Einwanderung und des Asyls einseitig unter dem Sicherheitsaspekt behandeln. Insbesondere sei das „Leitmotiv des ausländischen Kriminellen“ bei zahlreichen Abstimmungen immer wieder aufgenommen, in politischen Reden betont und von manchen Medien verstärkt worden. Dadurch werde es in der kollektiven Gesinnung je länger je mehr bestimmend
[1].
Ende Juni beschlossen die Delegierten der SVP mit grossem Mehr, eine Volksinitiative „für die Ausschaffung krimineller Ausländer (
Ausschaffungsinitiative)“ zu lancieren. Demnach sollen bestimmte Straftaten zwingend zur Ausweisung und zu einem 5- bis 15-jährigen Einreiseverbot führen. Dazu gehören vorsätzliche Tötung, Vergewaltigung, Menschenhandel, Drogenhandel, Raub und Einbrüche sowie der (nicht näher definierte) missbräuchliche Bezug von Sozialhilfe oder von Leistungen der Sozialversicherungen. Auf den aufenthaltsrechtlichen Status wäre nicht zu achten. Diese letzte Bestimmung stellt die Frage nach der völkerrechtlichen Zulässigkeit des Begehrens. Insbesondere darf aufgrund des Freizügigkeitsabkommens EU-Bürgern das Aufenthaltsrecht nur entzogen werden, wenn die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdet sind. Zudem gibt es das international geltende Verbot der Rückschiebung in einen Verfolgerstaat (Non-refoulement-Prinzip). Exponenten der SVP erklärten zwar, in diesen Fällen käme die Initiative nicht oder nicht vollumfänglich zur Geltung, andererseits polemisierten sie – bis hin zu Bundesrat Blocher – immer wieder gegen das „so genannte Völkerrecht“, welches ihrer Meinung nach die Volkssouveränität ausheble
[2].
Die beiden
UNO-Sonderberichterstatter für Rassismus resp. für die Rechte der Migrantinnen und Migranten äusserten sich in einem Schreiben an den Bundesrat besorgt über die Kampagne der SVP zur Ausschaffungsinitiative und zu den dabei verwendeten Plakaten. In seiner Antwort hielt der Bundesrat fest, dass die freie Meinungsäusserung in einer demokratischen Gesellschaft, insbesondere im Rahmen politischer Debatten zu schützen sei. Er brachte seinen festen Willen zum Ausdruck, in der Schweiz keinerlei Form des Rassismus zu dulden, wies jedoch darauf hin, dass in einem Rechtsstaat die Beurteilung der Frage, ob öffentliche Verlautbarungen unter die Antirassismus-Strafnorm fallen, grundsätzlich Sache der Justiz und nicht der politischen Behörden sei
[3].
Zur Thematisierung der Einwanderung im Wahlkampf zu National- und Ständerat siehe oben, Teil I, 1e (Wahlkampf).
Knapp
1,6 Mio Ausländer lebten Ende 2007 in der Schweiz. Die Zahl stieg, verglichen mit dem Vorjahr, um 3,1%. Rund 60% der hier lebenden Ausländerinnen und Ausländer stammen aus den EU- und EFTA-Staaten. Laut dem Bundesamt für Migration (BFM) reisten deutlich mehr Menschen aus den neuen EU-Ländern dauerhaft in der Schweiz ein. Aus diesen osteuropäischen Staaten stammten knapp 24 000 Menschen (+1,4%). Am Jahresende waren 69,5% Niedergelassene registriert, 28,7% hatten eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung und 1,9% waren Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung von weniger als 12 Monaten. Nach Ländern ausgeschieden legten die Deutschen am meisten zu. Ihre Anzahl stieg um fast 30 000 an und sie stellten mit knapp 202 000 Personen die zweitstärkste Ausländergemeinde nach den Italienern (rund 290 000). Bei den Einbürgerungen, die mit 45 042 gegenüber 2006 leicht rückläufig waren, stand Serbien (inkl. Kosovo) wie im Vorjahr an der Spitze
[4].
Per 1. Juni lief die Fünfjahresfrist aus, während der Arbeitssuchende aus den 15 EU-Kernstaaten aufgrund der Schutzklausel des Freizügigkeitsabkommens vorderhand nur beschränkt freien Zutritt zum Schweizer Arbeitsmarkt erhielten. 15 000 Personen konnten so jedes Jahr als Daueraufenthalter (und weitere 115 000 als Kurzaufenthalter) einreisen, unter der Bedingung, dass sie eine zugesicherte Stelle hatten. Das Kontingent für Daueraufenthalter war jeweils innert Kürze ausgeschöpft. Falls der Zustrom nach dem Wegfallen der
Kontingentierung zu gross werden sollte, könnte die Schweiz sich auf eine „Ventilklausel“ berufen, die ihr ab Juni 2008 für zwei Jahre wieder eine Kontingentierung erlauben würde
[5].
Ein Bericht des Seco versuchte, die weit verbreitete Furcht zu zerstreuen, wonach es auf dem Arbeitsmarkt wegen dem bilateralen Abkommen zu einer
Verdrängung der inländischen Erwerbsbevölkerung durch eine verstärkte Zuwanderung kommt. Die Nettozuwanderung liegt demnach seit 2002 etwa in der Höhe der beiden Jahre vor der Arbeitsmarktöffnung. Es kamen zwar deutlich mehr Arbeitskräfte aus den neuen EU-Staaten, doch wanderten im Gegenzug bedeutend weniger Personen von ausserhalb der EU/EFTA zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ein. Die Ausländer verdrängten also nicht die Schweizer, sondern andere einwanderungswillige Ausländer. Entschärfend dürfte aber auch der Konjunkturaufschwung ab 2004 gewirkt haben
[6].
Ausgehend von einem Bericht des BFS, wonach in der Schweiz bei
Eheschliessungen in fast 50% der Fälle mindestens ein Partner oder eine Partnerin eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, forderte Nationalrätin Haller (svp, BE) den Bundesrat mit einer Motion auf, dafür zu sorgen, dass im Rahmen der Visumserteilung, des Familiennachzugs und des Ehevorbereitungsverfahrens allen ausländischen Personen, die ihren ehelichen Wohnsitz in der Schweiz haben werden, schriftliche Informationen über zentrale schweizerische Rechtsvorschriften in einer für die Betroffenen verständlichen Sprache zur Verfügung gestellt werden. Neben dem Eherecht sei insbesondere auch über die Gleichstellung von Frau und Mann, über die Rechte der Kinder sowie über weitere Grundrechte und -pflichten zu informieren. Ferner soll auf die Strafbarkeit von Tatbeständen wie häusliche Gewalt, Zwangsheirat usw. sowie auf geeignete Beratungsstellen hingewiesen werden. Da im neuen Ausländergesetz (AuG) die Integration als vordringliche Querschnittsaufgabe der Behörden auf allen Stufen verankert ist, war der Bundesrat bereit, die Motion entgegenzunehmen, worauf diese vom Nationalrat diskussionslos angenommen wurde
[7].
Ebenfalls mit einer Motion wollte Nationalrat Müller (fdp, SG) erreichen, dass die Fremdenpolizeibehörden vor ihrem Entscheid über Erteilen, Verlängern oder Entziehen einer Aufenthaltsbewilligung Auskünfte bei der Arbeitslosenversicherung anfordern können, um sich so ein Bild der Integrationsbemühungen einer ausländischen Person auf dem
Arbeitsmarkt machen zu können. Der Bundesrat unterstützte dieses Anliegen grundsätzlich und erklärte, er werde es bei einer künftigen Revision des AVIG berücksichtigen. Die Motion wurde aber von links-grüner Seite bekämpft und so vorderhand der Diskussion entzogen
[8].
Der Bundesrat beantragte dem Ständerat, eine Motion Schiesser (fdp, GL) abzulehnen, die ein eigentliches
Rahmengesetz für die Integration verlangte. Er machte geltend, das AuG, welches auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten wird, decke das Anliegen weitestgehend ab. Mit dem neuen Bundesgesetz werde die Integration als staatliche Gesamt- und Querschnittsaufgabe definiert, deren Leitlinien der Bund, die Kantone und die Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu berücksichtigen haben, weshalb es nicht sinnvoll sei, die Kräfte für die Vorbereitung eines weiteren Gesetzes zu binden; diese sollten vielmehr für die Umsetzung des AuG zur Verfügung stehen. Mit Unterstützung von FDP, CVP und SP wurde die Motion dennoch mit 22 zu 17 Stimmen an den Nationalrat überwiesen. Dieser zeigte sich der Argumentation des Bundesrates zugänglicher und formulierte mit 100 zu 82 Stimmen den verbindlichen Auftrag dahingehend um, dass der Bundesrat nur prüfen soll, ob die Ausarbeitung eines Rahmengesetzes sinnvoll wäre
[9].
Der Bundesrat hatte 2006 die Departemente und Ämter beauftragt, mögliche
Massnahmen zur Verringerung der Integrationsdefizite bei der ausländischen Bevölkerung darzulegen. Einleitend zum Gesamtbericht hielt er fest, die Integration verlaufe insgesamt erfolgreich. Doch sollte die Sprachförderung künftig noch deutlicher einen Schwerpunkt der Integrationspolitik bilden. Das Beherrschen der
Sprache sei eine unabdingbare Voraussetzung, um erfolgreich in Schule und Beruf bestehen zu können. Ausländerinnen und Ausländer trügen dabei auch eine Eigenverantwortung. Es sei erforderlich, dass sie sich mit den Verhältnissen in der Schweiz auseinander setzten und eine Landessprache erlernten. Insgesamt sind im Bericht 45 Massnahmen vorgesehen. Sie betreffen neben den Bereichen Sprache und Schule/Beruf Verbesserungen der Situation in Wohngebieten, spezifische Integrationsförderung, öffentliche Sicherheit, Sport, Gesundheit, Raumentwicklung, Statistik sowie die Rassismusbekämpfung. Der Bundesrat erteilte der bestehenden interdepartementalen Arbeitsgruppe für Migrationsfragen den Auftrag, die Massnahmen zu begleiten, wobei die Kantone und Gemeinden bei der Umsetzung einbezogen werden sollen
[10].
Von verschiedener Seite werden seit einigen Jahren
individuelle Integrationsvereinbarungen propagiert, wie sie auch das neue Ausländergesetz vorsieht, und von denen die Erteilung oder eine Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder der Familiennachzug abhängig gemacht werden könnten. Die Migrantinnen und Migranten verpflichten sich dabei, gewisse individuelle Ziele zu erreichen, beispielsweise einen sprachlichen Lernerfolg. 2008 werden mindestens vier Kantone an einem entsprechenden Pilotversuch teilnehmen, die beiden Basel, Zürich und Solothurn
[11].
Die
Eidgenössische Ausländerkommission (EKA) wird auf Anfang 2008 mit der Flüchtlingskommission zusammengelegt. Der von Bundesrat Blocher vorgeschlagenen Fusion hatte sich die EKA vergebens widersetzt, da sie eine Politisierung der für die Integrationsförderung eingesetzten Mittel befürchtete, die neu vom BFM vergeben werden. Mitte Jahr stellte das BFM sein diesbezügliches Konzept vor. Es soll nur noch drei Schwerpunkte (bisher fünf) geben, und die Aufgaben werden künftig anders zwischen Bund und Kantonen verteilt. Anstatt Einzelprojekte zu unterstützen, soll der Bund vermehrt Gesamt-Vereinbarungen mit den Kantonen treffen. Für die Jahre 2008-2011 wird der Sprachvermittlung erste Priorität eingeräumt. Schon die EKA hatte für die sprachliche Integration einen Drittel ihrer Mittel aufgewendet. Der Anteil dieses Bereichs am Gesamtbudget wird neu auf zwei Drittel steigen
[12].
Die ausführliche Debatte, welche der Nationalrat in der Wintersession zum Thema der Jugendpolitik und insbesondere dem Problem der Gewaltbereitschaft von Jugendlichen durchführte (siehe unten), richtete ihr Augenmerk auch auf verstärkte
Integrationsanstrengungen der ersten und zweiten Einwanderergeneration. Zum Auftakt wollte die SVP-Fraktion den Bundesrat verpflichten, in den Kriminalstatistiken des Bundes in Zukunft auch das Herkunftsland des Täters aufzuführen. Der Bundesrat war bereit, die Motion entgegen zu nehmen, war aber der Auffassung, neben der Nationalität sollte auch der Aufenthaltsstatus kommuniziert werden. Der Vorstoss wurde von Abgeordneten aus dem links-grünen Lager bekämpft und mit 108 zu 76 Stimmen angenommen. Eine Motion Wobmann (svp, SO), die verlangte, dass Täter statistisch nicht nur nach Schweizern und Ausländern unterschieden, sondern auch nach Nationalität und Datum einer allfällig erfolgten Einbürgerung erfasst werden, wurde hingegen auf Antrag des Bundesrates mit 116 zu 67 Stimmen abgelehnt. Der Bundesrat legte dar, zu den Voraussetzungen für eine Einbürgerung gehöre, dass gegen den Antragssteller keine ungelöschten Vorstrafen oder hängigen Strafuntersuchungen vorliegen. Sei die Einbürgerung aber erfolgt, so sei der Betreffende Schweizer Bürger und müsse auch in der Statistik als solcher behandelt werden
[13].
Vorschläge zu einer aktiven Integrationspolitik kamen in dieser Debatte von der SP-Fraktion, wobei allerdings nur jene Motion an den Ständerat überwiesen wurde, welche den Bundesrat beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen einen nationalen Aktionsplan Integration zu erarbeiten. Insbesondere soll diese
Integrationsoffensive die schulischen und sprachlichen Defizite der Kinder mit Migrationshintergrund beheben helfen. Für Eltern (insbesondere die Mütter) sollen zudem bedarfsgerechte Sprachangebote konzipiert werden. Der Bundesrat wies auf Schwierigkeiten in der Umsetzung hin, da die meisten in die Schweiz einreisenden Jugendlichen dies über den Familiennachzug aufgrund eines Rechtsanspruchs tun, weshalb man ihnen keine zwingenden Vorgaben machen könne. Gegen seinen Antrag wurde die Motion mit 105 zu 83 Stimmen angenommen, da sich neben der SP und der GP auch eine knappe Mehrheit der FDP und eine deutliche Mehrheit der CVP dafür aussprachen. Verworfen wurden hingegen weitergehende Vorstösse, so etwa die Forderung nach der Schaffung der Stelle eines eigentlichen Integrationsbeauftragten, nach einer Integrationsvereinbarung für alle neu einreisenden Ausländerinnen und Ausländer sowie nach an Integrationsbemühungen gekoppelte Erleichterungen beim Erwerb der Niederlassungsbewilligung
[14].
[2]
BBl, 2007, S. 4969 ff.; Presse vom 19.3. und 2.7.07.
[3] Presse vom 23.3. und 13.9.07. Zu den Bestrebungen zur Abschaffung oder Einschränkung der Antirassismus-Strafnorm siehe oben, Teil I, 1b (Grundrechte).
[4] Presse vom 15.2.08. Siehe
SPJ 2006, S. 214. Zu den Einbürgerungen siehe oben, Teil I, 1b (Bürgerrecht).
[5]
TA, 16.2.07; Presse vom 3.5.07.
[6] Presse vom 1.6.07. Die CVP will gezielt gut qualifizierte Ausländer privilegieren und automatisch allen ausländischen Studierenden, die in der Schweiz in einem bedeutsamen Bereich einen Hochschulabschluss erlangen, eine Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung erteilen (Presse vom 8.8.07).
[7]
AB NR, 2007, S. 1140. Anteile Eheschliessung Schweizer-Ausländerin: 20,8%; Ausländer-Schweizerin: 16,3%; Ausländer-Ausländerin 12% (BFS,
Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz – Bericht 2006, S. 27). Siehe auch unten, Frauenpolitik.
[8]
AB NR, 2007, S. 1141.
[9]
AB SR, 2007, S. 274 ff.;
AB NR, 2007, S. 1897 f. Im September präsentierte die FDP ihre konkreten Vorstellungen zu einem eigentlichen Integrationsgesetz (Presse vom 12.9.07). Zum Ausländerwahlrecht siehe oben, Teil I, 1b (Bürger- und Stimmrecht).
[10]
AZ,
NZZ und
TG, 29.3.07;
Bund,
LT und
NZZ, 23.8.07.
[11]
TA, 28.12.07. Für Kritik an der Tauglichkeit dieser Vereinbarungen siehe Presse vom 12.9.07.
[12] Presse vom 1.2.07;
NZZ, 20.7. und 7.9.07.
[13]
AB NR, 2007, S. 1711 (SVP), 1989 ff. (allgemeine Debatte), 2006 (Wobmann) und 2008.
[14]
AB NR, 2007, S. 1989 ff. und 2007.
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