Année politique Suisse 2007 : Politique sociale / Groupes sociaux / Flüchtlingspolitik
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Gesetzgebung
Auf den 1. Januar traten einzelne Bestimmungen aus dem revidierten Asylgesetz in Kraft: Nichteintreten wegen Papierlosigkeit, Zwangsmassnahmen und neue Härtefallregelung sowie die neue vorläufige Aufnahme, die den Betroffenen einen verbesserten Zugang zur Erwerbstätigkeit ermöglicht. Die übrigen Bestimmungen und die entsprechenden Ausführungsverordnungen wurden vom Bundesrat auf den 1.1.2008 in Kraft gesetzt [17].
welches der Ständerat im Vorjahr trotz Bedenken der SP über die zugelassenen Mittel und Methoden verabschiedet hatte [18].
Gegen einen Nichteintretensantrag Schelbert (gp, LU) und einen Rückweisungsantrag der SP-Fraktion trat der Nationalrat mit 124 zu 36 Stimmen auf den Entwurf ein. Die SP begrüsste zwar ein Gesetz, welches die Zwangsanwendung regelt, wandte sich aber gegen einzelne, ihrer Meinung nach erniedrigende Massnahmen. In der Detailberatung blieben Anträge des links-grünen Lagers zur Beschränkung der zugelassenen Hilfsmittel (Hunde, Fussfesseln) erfolglos. Im Gegenteil, der Rat fügte aufgrund eines Kommissionsantrags auch die Verwendung von so genannten nicht tödlich wirkenden Elektroschockgeräten (Taser) ein. Er verwarf aber einen Antrag Beck (lp, VD), wonach der Medikamenteneinsatz zur Ruhigstellung renitenter Personen zuzulassen sei. Zudem verbot er den Einsatz von Hilfsmitteln, welche die Atemwege behindern. In der Gesamtabstimmung nahm er das Gesetz mit 96 zu 60 Stimmen an. Einstimmig sprachen sich die FDP/LP- und die SVP-Fraktion dafür aus, bei der CVP alle ausser Kohler (JU), während Grüne und SP es geschlossen ablehnten [19].
Hauptgegenstand der Differenzbereinigung im Ständerat war der Einsatz von Tasern. Der Kommissionssprecher wies darauf hin, dass noch nicht bekannt sei, welche Spätfolgen der Einsatz dieser Methode haben könnte, und dass die Waffe bereits zu Todesfällen geführt habe; zudem hätten die Ergebnisse der Vernehmlassung gezeigt, dass der Taser sehr umstritten sei. Eine Minderheit Kuprecht (svp, SZ) wollte hier aber dem Nationalrat folgen. Damit der Ständerat seinen Beschluss in vollständiger Kenntnis der Sachlage fassen könne, hielt Marty (fdp, TI) einen wissenschaftlichen Bericht über die Folgen der Verwendung von Tasern für unabdingbar. Bundesrat Blocher empfahl im Namen des Bundesrates ebenfalls, diese Bestimmung aufgrund der zahlreichen Unsicherheiten abzulehnen. Mit 28 zu 11 Stimmen folgte der Rat dem Antrag der Mehrheit [20].
Im Nationalrat erklärte Bundesrat Blocher noch einmal, dass der Einsatz von Tasern nicht für Zwangsausschaffungen konzipiert sei, sondern für Amokläufe und schwere Gewaltverbrechen, weshalb er sich dafür aussprach, zumindest im jetzigen Zeitpunkt auf die Aufnahme dieser Waffe in dieses Gesetz zu verzichten. Dennoch beharrte die grosser Kammer – wenn auch knapp – auf der Differenz. Erneut stimmten die Fraktionen von GP und SP einhellig dagegen, daneben aber auch eine zunehmende Menge von FDP-Abgeordneten und eine knappe Mehrheit der CVP. Einzig die SVP votierte – mit Ausnahme von Gadient (GR) – noch praktisch geschlossen dafür. Im Ständerat wollte sich eine Kommissionsmehrheit nun dem Nationalrat anschliessen, weil viele Kantone den Taser in ihren Einsätzen bereits anwendeten und der Bundesrat ja versichert habe, dass diese Waffe zur Durchsetzung dieses Gesetzes nicht vorgesehen sei, scheiterte dann aber wegen mangelnder wissenschaftlicher Erkenntnisse zu deren Gebrauch mit 23 zu 14 Stimmen, womit diese Differenz zum Nationalrat über das Jahresende hinaus bestehen blieb [21].
 
[17] Presse vom 29.3. und 25.10.07.
[18] Siehe SPJ 2006, S. 217.
[19] AB NR, 2007, S. 1581 ff., 1613 ff. und 1622 ff.
[20] AB SR, 2007, S. 1042 ff.
[21] AB NR, 2007, S. 1936 ff.; AB SR, 2007, S. 1161 ff.