Année politique Suisse 2007 : Enseignement, culture et médias / Enseignement et recherche
Berufsbildung
Eine Motion Bruderer (sp, AG) beauftragte den Bundesrat, die Einhaltung des gesetzlichen
Obligatoriums für Berufsschulsport sowie der Vorgaben des Rahmenlehrplans Sport in den Kantonen zu überprüfen und bei Nichtumsetzung Sanktionen vorzusehen. Das gesetzliche Obligatorium für den Schulsport an den Berufsschulen existiert seit dreissig Jahren. Das Problem besteht darin, dass seine Umsetzung in einigen Kantonen seit Jahren stagniert. Die Motionärin wollte, dass der Bundesrat Druck auf die fehlbaren Kantone ausübt, damit die Sportstunden an den Berufsfachschulen erstens effektiv durchgeführt werden und zweitens qualitativ verbessert werden. Wie bereits der Nationalrat im Jahr 2006 nahm auch der Ständerat die Motion an
[32].
Eine Motion Galladé (sp, ZH) beauftragte den Bundesrat, auf Ende des Schuljahres 2007 200 neue
Praktikumsplätze beim Bund zu schaffen. Die Arbeitslosigkeit der 20- bis 24-Jährigen ist mit 5,3% deutlich höher als diejenige jeder anderen Altersgruppe. Dies liege zu einem grossen Teil daran, dass junge Erwachsene nach der Berufslehre, der Maturität oder einer weiterführenden Ausbildung zu wenig berufliche Praxis haben und deshalb nicht gerne eingestellt werden. Ein Praktikum könne dieses Problem lösen und der Bund solle dabei als Vorbild vorausgehen. Der Bundesrat war aufgrund des grossen Engagements der Bundesverwaltung in diesem Bereich der Ansicht, dass er das Anliegen der Motionärin weitgehend erfülle, wollte sich aber quantitativ nicht verpflichten. Beide Kammern nahmen die Motion an
[33].
Ein Postulat der CVP-Fraktion forderte einen leichteren
Zugang der Jugendlichen zum Arbeitsmarkt. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, einen Bericht zu erstellen, der sich mit dem Problem des Übergangs von Jugendlichen von der Berufslehre zur Arbeitsstelle beschäftigt. Der Nationalrat nahm das Postulat an
[34].
Eine parlamentarische Initiative Lustenberger (cvp, LU) und eine Motion Galladé (sp, ZH) wollten die
Lehrlingsausbildung als Vergabekriterium für öffentliche Aufträge einführen. Beide hatten zum Ziel, die Bestimmung im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen zu verankern. Während die Frist für die parlamentarische Initiative bis 2009 verlängert wurde, damit die Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) abgewartet werden kann, schlug der Ständerat einige Änderungen der Motion vor. Zum einen liess er die ursprüngliche Forderung fallen, auch Kantone und Gemeinden über das Bundesgesetz über den Binnenmarkt anzusprechen und zum anderen schlug er eine offenere und WTO-konforme Regelung vor. Der Nationalrat stimmte den Änderungen des Ständerates ebenfalls zu
[35].
Eine Nationalfondsstudie des Heilpädagogischen Instituts der Universität Freiburg stellte fest, dass kleinere und mittlere Unternehmen bei der
Besetzung ihrer Lehrstellen ausländische Jugendliche benachteiligen. Benachteiligt werden vor allem Jugendliche aus dem ehemaligen Jugoslawien oder der Türkei. Wichtigste Ablehnungsgründe, die von den befragten Arbeitgebern angegeben wurden, waren eine angezweifelte Tauglichkeit sowie unterstellte sprachliche und schulische Defizite. Die Studie wies aber nach, dass Leistungen bei der tatsächlichen Vergabe von Lehrstellen keine vorrangige Bedeutung haben. Die realen Gründe für die Nichtberücksichtigung seien eher emotional. Man befürchte, dass ausländische Jugendliche Konflikte in den Betrieb hineintragen. Benachteiligt werden, gemäss der Studie, nicht nur ausländische, sondern generell auch männliche Lehrstellensuchende
[36].
Laut einer Studie der Universität Bern lohnt sich die
Lehrlingsausbildung. Ein Lehrling bringt seinem Betrieb im Durchschnitt einen Nutzen von 2700 Fr., wobei Grossbetriebe stärker profitieren. Die gesamte Schweizer Wirtschaft investierte im Jahr 2004 4,7 Mia Fr. in die Lehrlingsausbildung. Im gleichen Jahr erwirtschafteten die Lehrlinge einen Mehrwert von 5,2 Mia Fr.
[37].
Der Bundesrat legte einen Vorentwurf für ein
Psychologieberufe-Gesetz vor, welches erstmals einheitliche Aus- und Weiterbildungsanforderungen für Psychologen festhält. Einheitliche Berufsbestimmungen erlauben eine Vergleichbarkeit der Leistung und garantieren die Qualität der ausgeführten Arbeit. Genau solche Standards fehlten bisher im Bereich der Psychologieberufe. Mit dem im Psychologieberufe-Gesetz verankerten Titelschutz wird zukünftig gewährleistet, dass neben den bereits bestehenden und als Qualitätslabel bewährten Fachtiteln der qualifizierenden Berufsverbände auch Bezeichnungen wie „Psychologe“ geschützt werden
[38].
[32]
AB SR, 2007, S. 704 ff. Vgl.
SPJ 2006, S. 231.
[33]
AB NR, 2007, S. 1140
; AB SR, 2007, S. 813 f.
[34]
AB NR, 2007, S. 1143.
[35]
AB NR, 2007, S. 615 ff.
; AB SR, 2007, S. 567. Vgl
. SPJ 2005, S. 224 und
2006, S. 231
.
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