Année politique Suisse 2007 : Enseignement, culture et médias / Médias / Presse
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Presseförderung
In der Frühjahrssession befasste sich der Nationalrat mit der parlamentarischen Initiative seiner Staatspolitischen Kommission zur Presseförderung mittels Beteiligung an den Vertriebskosten. Mit 145 zu 34 Stimmen sprach er sich für eine generelle Subventionierung der Posttaxen mit jährlich 60 Mio Fr. aus. Diese ist bis 2014 befristet. Zusätzlich soll der Transport von abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit kleinen Auflagen mit weiteren 20 Mio Fr. gezielt unterstützt werden. Der Rat folgte dem Antrag von Lustenberger (cvp, LU), die Subventionierung für die kleinen Titel nicht zu befristen, weil sie ganz speziell auf Rechtssicherheit angewiesen seien [6].
Der Ständerat befasste sich in der Sommersession mit der Vorlage. Im Gegensatz zum Nationalrat lehnte er eine generelle Verbilligung der Transportkosten für alle Zeitungen und Zeitschriften ab und sprach sich dafür aus, die Vertriebskosten nur für kleinere Titel der Regional- und Lokalpresse mit Auflagen von bis zu 40 000 Exemplaren jährlich mit bis 20 Mio Fr. zu subventionieren. Mit weiteren 10 Mio Fr. pro Jahr wollte er die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen unterstützen. Die Beiträge sind bis Ende 2011 befristet [7].
In der ersten Runde der Differenzbereinigung hielt der Nationalrat an seiner Fassung fest. Er lehnte den Minderheitsantrag von Weyeneth (svp, BE), dem Beschluss des Ständerats zuzustimmen, mit 97 zu 67 Stimmen ab. Auch der Ständerat wollte nicht von seinem Entscheid abrücken [8].
In der zweiten Runde der Differenzbereinigung übernahm der Nationalrat das Konzept des Ständerats und beschloss, von einer generellen Verbilligung der Transportkosten für alle Zeitungen und Zeitschriften abzusehen. Im Unterschied zum Ständerat wollte er jedoch die Abgeltungen jeweils verdoppeln, nämlich von 20 auf 40 Mio Fr. für Lokal- und Regionalzeitungen mit einer Auflage von bis zu 40 000 Exemplaren und von 10 auf 20 Mio Fr. für die Mitgliederpresse nicht gewinnorientierter Organisationen. Da die kleine Kammer weiterhin an ihrem Konzept festhielt, wurde die Vorlage an die Einigungskonferenz überwiesen [9].
Dort obsiegte zur Hauptsache die Version des Ständerats. Die Regional- und Lokalpresse mit Auflagen bis zu 40 000 Exemplaren erhält damit jährlich 20 Mio Fr. und die Mitgliedschaftspresse nicht gewinnorientierter Organisationen 10 Mio Fr. Was die Befristung der Subventionstatbestände betrifft, setzte sich die nationalrätliche Fassung durch. Die 20 Mio Fr. für die Regional- und Lokalpresse sind somit unbefristet. Die 10 Mio Fr. für die Mitgliedschaftspresse werden 2011 auslaufen. Beide Räte stimmten dem Antrag der Einigungskonferenz zu [10].
 
[6] AB NR, 2007, S. 507 ff. Vgl SPJ 2006, S. 250.
[7] AB SR, 2007, S. 421 ff.
[8] AB NR, 2007, S. 850; AB SR, 2007, S. 534 f.
[9] AB NR, 2007, S. 999; AB SR, 2007, S. 588.
[10] AB NR, 2007, S. 1078 und 1166; AB SR, 2007, S. 633 und 663.