Année politique Suisse 2007 : Enseignement, culture et médias / Médias / Radio und Fernsehen
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Radio- und Fernsehgesetz
Im April setzte der Bundesrat das neue Radio- und Fernsehgesetz und die dazugehörige Verordnung in Kraft. Die neue Verordnung räumt privaten Veranstaltern wesentlich mehr kommerzielle Freiheiten ein, etwa hinsichtlich der Unterbrecherwerbung, der Werbedauer und der Werbung auf geteilten Bildschirmen. Die SRG darf Kino- und Fernsehfilme weiterhin einmalig mit Werbespots unterbrechen und auch die Produktplacierung bleibt ihr erlaubt. Die Internetseiten der SRG müssen dagegen von kommerziellen Botschaften frei bleiben. Bezüglich der Zuteilung von Empfangsgebühren für private Radio- und Fernsehstationen wurde festgelegt, dass die Gebührenfinanzierung höchstens die Hälfte der Betriebskosten eines Senders ausmachen soll. Bei Veranstaltern mit besonders aufwendig zu versorgenden Gebieten darf dieser Anteil auf maximal 70% ansteigen. Weiter werden Kabelnetzbetreiber verpflichtet, konzessionierte Schweizer Sender sowie die ausländischen Programme Arte, 3sat, Euronews, TV5, ARD, ORF 1, France 2 und Rai Uno analog zu verbreiten [24].
Die Verordnung regelt auch die Erhöhung der Empfangsgebühren. Der Bundesrat hatte 2006 den Vorentscheid getroffen, die Gebühren um insgesamt 2,5% zu erhöhen. Er setzte ihn nun in der Verordnung so um, dass die Fernseh-Empfangsgebühren um 4,1% ansteigen und jene fürs Radio unverändert bleiben. Damit berücksichtigte er die unterschiedliche Kostenentwicklung in den beiden Mediengattungen. Der Nationalrat lehnte eine Motion Hegetschweiler (fdp, ZH) zum Verzicht auf die Erhöhung der Empfangsgebühren ab [25].
 
[24] AZ, LT und NZZ, 10.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 251 f.
[25] AB NR, 2007, S. 573; NZZ, 10.3.07. Vgl. SPJ 2006, S. 252 f.