Année politique Suisse 2008 : Partis, associations et groupes d'interêt / Partis
 
Parteiensystem
Zu den Ergebnissen der Parteien bei kantonalen und kommunalen Wahlen, den Sitzanteilen auf Exekutiv- und Legislativebene sowie zu den Frauenanteilen vgl. oben, Teil I, 1e (Wahlen) sowie Anhang (anhang_2008.pdf). Zu den Parolen der Parteien bei den eidgenössischen Volksabstimmungen siehe die Tabelle parolen_2008.pdf. Siehe dazu auch die verschiedenen Sachkapitel.
In einer Studie des Marktforschungsinstituts Media Focus wurden die Gesamtausgaben für die Wahlkampagnen 2007 auf über 65 Mio Fr. geschätzt. Allein die SVP soll 16,4 Mio Fr. ausgegeben haben, weit mehr als die anderen Parteien. Eine Studie des Hochschulinstituts für öffentliche Verwaltung (Idheap) zeigte, dass die Budgets der nationalen Parteien von 1996 bis 2006 um über 60% zugenommen haben und 2006 zusammen bei 16,4 Mio Fr. lagen. Die Parteien können sich dabei je länger je weniger selber finanzieren. Der Anteil der Fremdfinanzierung der nationalen Parteien lag 2006 bei ca. 70%. Der Fremdfinanzierungsanteil ist bei der FDP am höchsten (ca. 94%), bei den Grünen am tiefsten (60%). Bei der SVP und der SP ist er seit 1996 stark angestiegen (um 45 resp. 35 Prozentpunkte), während er bei CVP und FDP relativ stabil blieb. Im Wahljahr 2007 gaben die nationalen Parteien gemäss der Idheap-Studie zusammen rund 20 Mio Fr. aus. Zu beachten ist dabei, dass viele Gelder bei Abstimmungs- und Wahlkampagnen nicht über das ordentliche Parteibudget fliessen, wodurch auch der grosse Unterschied zur Einschätzung der Höhe der Ausgaben für die Wahlkampagne 2007 in der Studie von Media Focus zu erklären ist [1].
Die SP verfolgte die Idee einer gesetzlichen Limitierung der Ausgaben für Kampagnen weiter und kündigte an, die Lancierung einer Volksinitiative zu diesem Thema zu prüfen. Im März wurde einer parlamentarischen Initiative mit der Forderung, die Ausgaben für Wahlkampagnen gesetzlich zu beschränken, vom Ständerat keine Folge gegeben. Mit Vorstössen zur Offenlegung der Spender und für eine staatliche Parteienfinanzierung war die SP bisher ebenfalls stets gescheitert. Neue Nahrung erhielten die SP-Forderungen im Herbst durch die Bankenkrise. Die Sozialdemokraten kritisierten die Parteispenden von Grossbanken heftig und zeigten sich insbesondere verärgert darüber, dass die staatlich unterstützte UBS weiterhin Spenden an Parteien ausrichten kann. Susanne Leutenegger Oberholzer (sp, BL) reichte eine Motion mit der Forderung ein, dass Banken in ihrer Rechnungslegung Spenden an Parteien oder für politische Kampagnen ausweisen sollen [2].
In der Herbstsession überwies der Ständerat eine parlamentarische Initiative Reimann (svp, AG), die von der Staatspolitischen Kommission befürwortet worden war. Der Gesetzesentwurf der Kommission sieht bei der direkten Bundessteuer einen Abzug für Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an Parteien bis zu einem Höchstbetrag von 10 000 Fr. vor. Zu den Zuwendungen gehören Spenden, aber auch Mandatssteuern, welche von Politikern an ihre Parteien entrichtet werden. Auch bei juristischen Personen soll der Abzug möglich sein. Gleichzeitig wird auch den Kantonen vorgeschrieben, einen Steuerabzug für Zuwendungen an Parteien zuzulassen, wobei die Festlegung des Höchstbetrages in die Kompetenz der Kantone fällt. Eine Minderheit hatte erfolglos für eine Offenlegungspflicht der Zuwendungen argumentiert, um mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung zu schaffen. Der Bundesrat hatte die Gesetzesvorlage ganz abgelehnt, weil sie das Steuerrecht verkompliziere. Zudem befürchtete er ein Missbrauchspotenzial: Spenden könnten über Parteien indirekt an andere Interessengruppierungen fliessen. In Bezug auf die juristischen Personen machte der Bundesrat geltend, es komme zu einer Doppelspurigkeit mit einem bereits existierenden Abzug für Politsponsoring. Der Bundesrat konnte sich allerdings mit seinen Einwänden nicht durchsetzen. Nach Ansicht des Ständerates ist es mit der Vorlage möglich, die Rechtslage bezüglich Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an Parteien zu klären und zu vereinheitlichen: 15 Kantone sehen bereits einen Abzug vor, aber nach einem Urteil des Bundesgerichtes fehlte dafür bisher die bundesgesetzliche Grundlage. Vertreter aller Parteien unterstützten grundsätzlich die Idee, dass der wichtigen Rolle der Parteien für den politischen Prozess mit höheren Anreizen für Spenden Rechnung getragen werden müsse [3].
 
[1] Lit. Gunzinger; NZZ, 8.7.08.
[2] Aktivitäten der SP zur Parteienfinanzierung: Bund, 19.2.08; AZ, 21.10.08; BaZ, 28.10.08. Pa. Iv. Bonhôte: AB SR, 2008, S. 188. Motion Leutenegger Oberholzer: Mo 08.4049.
[3] BBl, 2008, S. 7463 ff.; AB SR, 2008, S. 747 ff.