Année politique Suisse 2008 :   / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
print
Zivil- und Strafrecht, Gerichtswesen, öffentliche Ordnung, Datenschutz –
Droit civil et pénal, système judiciaire, ordre public, protection des données
AARGAU: 1) Gesetz über die Umsetzung der neuen Bundesgesetzgebung im Straf- und Strafprozessrecht. Vom Grossen Rat in 2. Lesung verabschiedet (AZ, 19.3.; vgl. SPJ 2007, S. 294). – 2) Register- und Meldegesetz. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 25.6., 19.11.).
APPENZELL AUSSERRHODEN: Revision des Datenschutzgesetzes. Vom Kantonsrat in 2. Lesung verabschiedet (www.ar.ch; vgl. SPJ 2007, S. 294).
APPENZELL INNERRHODEN: 1) Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung beraten; in der Schlussabstimmung zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet (www.ai.ch). – 2) Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Anpassung an das neue Bundesrecht. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 3) Revision des Gesetzes über die Zivilprozessordnung. Anpassung an das neue Bundesrecht. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 4) Gerichtsorganisationsgesetz. An der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2007, S. 294). – 5) Revision des Verwaltungsgerichtsgesetzes. Künftig können vor dem Verwaltungsgericht keine neuen Rechtsbegehren mehr gestellt werden; neue Tatsachenbehauptungen oder neue Beweismittel sind nur noch zulässig, wenn der Entscheid der Vorinstanz dazu Anlass gibt. An der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 6) Revision des Polizeigesetzes. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs gestattet neu die notfallmässige Personensuche bei Vermisstmeldungen, Bergunfällen etc. Den Kantonen verbleibt die Aufgabe, eine zuständige Behörde zu bezeichnen. Mit der Gesetzesrevision wird die Kantonspolizei als zuständige Behörde bestimmt. Vom Grossen Rat zuhanden der Landsgemeinde verabschiedet und an der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch). – 7) Revision des Datenschutzgesetzes. An der Landsgemeinde vom 27.4. gutgeheissen (www.ai.ch; vgl. SPJ 2007, S. 295).
BASEL-LANDSCHAFT: 1) Teilrevision der Verwaltungsprozessordnung. Die SVP lehnt die Revision ab, weil sie die Möglichkeit eröffnet, gegen ein abgewiesenes Einbürgerungsgesuch beim Kantonsgericht Beschwerde einzureichen Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. Da die Vierfünftelmehrheit nicht erreicht wird, findet eine obligatorische Volksabstimmung statt. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 78,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 42% (BaZ, 25.1., 1.6.; www.bl.ch). – 2) Kantonales Statistikgesetz. Mit dem Erlass wird eine Rechtsgrundlage für die Erhebung statistischer Daten durch den Kanton geschaffen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.bl.ch). – 3) Anmeldungs- und Registergesetz. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (BaZ, 20.6.; www.bl.ch).
BASEL-STADT: 1) Revision des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Anpassung an das neue Bundesrecht. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (www.bs.ch). – 2) Revision des Polizeigesetzes. Schaffung eines Wegweisungsartikels, welcher der Polizei erlaubt, Störer der öffentlichen Ordnung während maximal 72 Stunden, in schlimmen Fällen bis zu einem Monat von einem öffentlichen Platz zu verweisen. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt. Das von BastA! ergriffene Referendum kommt zustande (BaZ, 16.10., 22.10., 2.12.; www.bs.ch). – 3) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Um die Unabhängigkeit des Datenschützers zu garantieren, wird dieser künftig vom Parlament gewählt und organisatorisch direkt dem Büro des Grossen Rats unterstellt. Entscheide des Datenschutzbeauftragten werden nicht mehr durch die Regierung, sondern direkt durch ein Gericht beurteilt. Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 17.4.; www.bs.ch).
BERN: 1) Revision des Polizeigesetzes. Gemeinden dürfen neuralgische Orte neu mit Videokameras überwachen. Sie müssen dazu vorgängig die Zustimmung der Kantonspolizei einholen. Weiter kann die Kantonspolizei künftig Dritte, wie z.B. die Securitas mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs beauftragen. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 5.9.). – 2) Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Bei verwaltungsrechtlichen Streitigkeiten ist neu das Verwaltungsgericht die letzte kantonale Instanz. Ein Antrag, der die Beschwerdemöglichkeit der Bürger auf Realakte ausdehnen wollte, wird angesichts der breiten Gegnerschaft zurückgezogen. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 11.4.). – 3) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Der Datenschutzbeauftragte wird künftig nicht mehr vom Regierungsrat ernannt, sondern durch den Grossen Rat für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Neu ins Gesetz aufgenommen wird die Bedingung, dass der Datenschutzbeauftragte beide Amtssprachen (französisch und deutsch) beherrschen muss. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 1.4.).
FRIBOURG : 1) Le Grand Conseil a approuvé le projet de loi d’application de la loi fédérale sur l’aide aux victimes d’infractions (Lib., 5.12). – 2) Les députés ont adopté la modification de la loi sur la police cantonale, qui prévoit la mise en place d’une police de proximité dans tout le canton, alors qu’elle n’avait été mise en œuvre jusqu’alors à titre expérimental que dans l’agglomération fribourgeoise depuis 2004. Contre l’avis du gouvernement, les députés ont prévu que l’Etat assumera l’entier de cette charge supplémentaire (Lib. et LT, 19.6). – 3) Le Grand Conseil a adopté un projet de loi qui étend légèrement l’accès à une autorité judiciaire en matière de droit public. Il s’agissait de se conformer à la législation cantonale et à la nouvelle Constitution cantonale (Lib., 10.10).
GENEVE : 1) Le Grand Conseil a adopté une nouvelle loi sur la protection des données personnelles, qui a notamment suscité de vifs débats sur la question de la vidéosurveillance. La gauche a échoué à imposer une interdiction des caméras sur le domaine public (LT, 11.10). – 2) Les députés ont adopté la réforme de l’organisation judiciaire. Celle-ci, qui traite des litiges entre l’Etat et les particuliers, visait d’une part à assurer l’accès au juge lors de tout contentieux et, d’autre part, à simplifier le système (TG, 19.9).
GLARUS: 1) Einführung der Rechtsweggarantie. Änderung der Verfassung und Anpassung von 24 Gesetzen. An der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch). – 2) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Landrat verabschiedet und an der Landgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (www.gl.ch).
JURA : 1) Les députés ont adopté une modification légale qui permettra désormais aux gardes-frontière de percevoir des amendes d’ordre sans faire appel à une patrouille de police (QJ, 20.12). – 2) Le Parlement a adopté la révision de la Constitution cantonale en vue de l’harmonisation du pouvoir judiciaire avec les nouvelles procédures pénale et civile fédérales. Cette réforme judiciaire prévoit notamment qu’il n’y aura plus de juges d’instruction dans le canton, au profit du Ministère public. Les citoyens ont adopté cette réforme à 89,3% (participation : 48,4%) (LT, 1.12).
LUZERN: 1) Änderung des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Kommunale Einbürgerungsentscheide können künftig beim Regierungsrat angefochten werden; die Beschwerdeentscheide der Regierung können anschliessend ans Verwaltungsgericht weiter gezogen werden. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (NLZ, 4.3.; www.lu.ch). – 2) Revision des Polizeigesetzes. Personen die andere belästigen können künftig während maximal einem Monat von öffentlichem Grund wegweisen werden. Gleichzeitig werden auch die Massnahmen gegen das Wegwerfen von Abfällen auf öffentlichem Grund (Littering) sowie gegen das wilde Plakatieren verschärft. Vom Kantonsrat verabschiedet. Das vom Komitee „Luzern für alle“ ergriffene Referendum kommt zustande (NLZ, 29.4., 1.7.).
NEUCHATEL : Les députés ont adopté la nouvelle loi sur la protection des données (Exp., 1.10).
NIDWALDEN: 1) Gesetz zur Änderung der Prozesskostenverordnung. Im Wesentlichen werden die Gebühren für die Verfahren vor den Strafverfolgungsorganen und dem Verwaltungsgericht sowie die Honoraransätze der Rechtsanwälte aktualisiert. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 2) Teilrevision des Polizeigesetzes. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 3) Gesetz zum Schutz der Persönlichkeit. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 4) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch). – 5) Archivgesetz. Die Aktenführung und Archivierung von Kanton und Gemeinden wird mit dem Erlass auf eine solide rechtliche Basis gestellt. Vom Landrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.nw.ch).
OBWALDEN: 1) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.ow.ch). – 2) Registerharmonisierungsgesetz. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.ow.ch).
SANKT GALLEN: 1) Justizreform. Die Arbeitsgerichte werden abgeschafft und durch Schlichtungsstellen ersetzt. Das vom Gewerkschaftsbund ergriffene Referendum kommt zustande. In der Volksabstimmung vom 1.6. wird die Justizreform mit 64,3% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36% (SGT, 15.1., 22.1., 2.6.; vgl. SPJ 2007, S. 314). – 2) Änderung des Polizeigesetzes. Mit der Einführung eines Vermummungsverbots soll verhindert werden, dass gewaltbereite Demonstranten und randalierende Fans unerkannt Straftaten begehen können. Zudem wird die Polizei ermächtigt, Personen, die sich auf öffentlichen Plätzen unflätig benehmen, Passanten beschimpfen, bedrohen oder anpöbeln, für maximal 30 Tage wegzuweisen oder fernzuhalten. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 3.6., 23.9., 25.9.). – 3) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 23.9., 25.11., 26.11.).
SCHAFFHAUSEN: 1) Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 84% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60,2% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 296). – 2) Änderung des Gemeindegesetzes (Registerharmonisierung). Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (SN, 23.9., 28.10.).
SCHWYZ: 1) Teilrevision des Einführungsgesetzes zum schweizerischen Zivilgesetzbuch. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 76,1% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37% (www.sz.ch; vgl. SPJ 2007, S. 296). – 2) Revision der Gerichtsordnung. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 59% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 296)– 3) Änderung des Gesetzes über den kantonalen Sicherheitsstützpunkt Biberbrugg. Mit der Vorlage wird dem Regierungsrat ein Verpflichtungskredit von 1,55 Mio Fr. für den Ausbau eines interaktiven polizeitaktischen Schiesssystems eingeräumt. Vom Kantonsrat verabschiedet (www.sz.ch).  – 4) Gesetz über die Öffentlichkeit der Verwaltung und den Datenschutz. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 73,3% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 296).
SOLOTHURN: 1) Revision des Verwaltungsrechtspflegegesetzes. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Sämtliche Beschwerden können künftig über das Departement an das Verwaltungsgericht – und nicht mehr an den Regierungsrat weitergezogen werden. Vom Kantonsrat verabschiedet (SZ, 30.10.). – 2) Teilrevision des Informations- und Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Der Datenschutzexperte wird zwecks völliger Unabhängigkeit vom Kantonsrat auf vier Jahre gewählt und verfügt neu über ein eigenes Budget. Im Rahmen so genannter Vorabkontrollen wird der Datenschutzexperte dazu verpflichtet, Projekte mit heiklen Personendaten vor ihrer Inbetriebnahme zu überprüfen. Er erhält ferner die Kompetenz, gerichtlich gegen Datenschutzverstösse vorzugehen. Vom Kantonsrat ohne Gegenstimme verabschiedet (SZ, 14.5.).
TESSIN: Verfassungsänderung. Anpassung an die neue schweizerische Strafprozessordnung. Eine Übergangsbestimmung erlaubt die Anpassung der zuständigen Wahlbehörden und der Amtsdauer der Richter an die neuen Vorgaben. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 75% Ja-Stimmen angenommen; Beteiligung: 49% (CdT, 2.6.).
THURGAU: Revision des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 28.8., 11.9.).
URI: 1) Änderung des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Die Nachtruhestörung, die im bisherigen Erlass als verkapptes Antragsdelikt verstanden werden konnte, wird klar als Offizialdelikt formuliert. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 77,7% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36,8% (www.ur.ch).  – 2) Gesetz über die Einführung der neuen Bundesrechtspflege. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit 67,4% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 35,2% (www.ur.ch).  – 3) Neues Polizeigesetz. Neuralgische Orte im öffentlichen und im halböffentlichen Raum dürfen künftig mittels Bild- und Tonaufnahmen überwacht werden. Zudem wird die Polizei ermächtigt, an Ort und Stelle Ordnungsbussen von bis zu 300 Fr. auszusprechen. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 76,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 37,1% (NLZ, 7.8., 4.9.; www.ur.ch).  – 4) Volksinitiative „Schutz der Rütliwiese“. Für 1.-August-Veranstaltungen auf dem Rütli soll keine Bewilligung mehr erteilt werden. Das von der SVP lancierte Volksbegehren wird eingereicht (www.svp-uri.ch).  – 5) Gesetz über die Harmonisierung amtlicher Register. Umsetzung des Registerharmonisierungsgesetzes des Bundes. Vom Landrat verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. mit 74,2% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36,6% (www.ur.ch).
VALAIS : Harmonisation du pouvoir judiciaire avec les nouvelles procédures pénale et civile fédérales. Les juges d’instruction pénale seront remplacés par un Ministère public et un juge de condamnation. Le parlement a décidé d’entrer en matière et a accepté la loi sur la justice en 1re lecture (NF, 8.10 et 11.10).
VAUD : 1) Les députés ont adopté en première lecture une loi d’application de l’article du Code civil suisse permettant d’expulser immédiatement un auteur de violences. Désormais, l’auteur de violences domestiques sera expulsé immédiatement du logement commun, la durée de cette expulsion ne pouvant toutefois pas excéder 14 jours. Le tribunal est ensuite saisi d’office (LT, 17.9). – 2) La Cour constitutionnelle a rejeté le recours en invalidation présenté par les deux associations de communes du canton à l’encontre de l’initiative « Pour une police unique », déposée en juin 2007 et validée par le Grand Conseil (24h, 1.9 ; voir APS 2007, p. 297).  – 3) Les citoyens vaudois ont accepté à 90,6% (participation : 49,5%) la modification de l'article 131 de la Constitution cantonale relatif à la désignation des juges assesseurs de la Cour des assurances sociales (vd.ch).
ZUG: 1) Anpassung kantonaler Gesetze an das Bundesgesetz über das Bundesgericht. Umsetzung der Rechtsweggarantie. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 2) Revision des Datenschutzgesetzes. Hintergrund der Anpassungen bildet die Assoziation der Schweiz an das Abkommen von Schengen. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch). – 3) Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zg.ch).
ZÜRICH: 1) Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes. Der Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich ist künftig für die gerichtliche Überprüfung von Rayonverboten, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam nach dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der Inneren Sicherheit zuständig. Vom Kantonsrat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (www.zh.ch). – 2) Neues Polizeigesetz. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit 74,9% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 35,3% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 297).