Année politique Suisse 2008 : / La législation dans les cantons / 1. GRUNDLAGEN DER STAATSORDNUNG – ELEMENTS DU SYSTEME POLITIQUE
AARGAU: 1) Verteilung der Grossratssitze nach dem System des „doppelten Pukelsheim“ (Revision der Verfassung und des Grossratswahlgesetzes). In der Volksabstimmung vom 24.2. werden die Verfassungsänderung mit 78,6% und die Gesetzesänderung mit 76,1% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 32,7% (AZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 299).
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2) Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Stellungnahme der Urheberkomitees von Volksinitiativen und fakultativen Referenden im Abstimmungsbüchlein wird neu geregelt. Bei Verhältniswahlen darf künftig schon am Tag vor dem Urnengang mit dem Auszählen der Stimmen begonnen werden. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet (AZ, 27.2., 2.7.; www.ag.ch).
APPENZELL AUSSERRHODEN: 1) Volksinitiative zur Wiedereinführung der Landsgemeinde. Das Volksbegehren kommt zustande (SGT, 24.1.; vgl. SPJ 2007, S. 299). – 2) Volksinitiative „für ein faires Wahlverfahren – Proporz für den Kantonsrat“. Der Kantonsrat empfiehlt den Stimmbürgern das Volksbegehren zur Ablehnung und verzichtet auf die Ausarbeitung eines Gegenvorschlags. In der Volksabstimmung vom 1.6. mit einem Nein-Stimmenanteil von 53% abgelehnt; Stimmbeteiligung: 42% (SGT, 19.2., 2.6.; www.ar.ch).
BASEL-STADT: Teilrevision des Wahlgesetzes. Schaffung einer rechtlichen Grundlage für die elektronische Stimmabgabe (Wählen und Abstimmen per Internet). Vom Grossen Rat in 1. Lesung verabschiedet; eine 2. Lesung findet nicht statt (BaZ, 18.12.; www.bs.ch).
BERN: 1) Wahlkreisreform (Änderung der Verfassung und des Gesetzes über die politischen Rechte). Anpassung an die neuen Verwaltungsregionen. Neu bestehen die neun Wahlkreise Berner Jura (12 Mandate), Biel-Seeland (25), Oberaargau (12), Emmental (15), Mittelland-Nord (22), Stadt Bern (20), Mittelland-Süd (20), Thun (17) und Oberland (17). Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet. In der Volksabstimmung vom 30.11. wird die Verfassungsänderung mit 82,7% und die Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte mit 79,7% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 36,4% (Bund, 4.6., 1.12.; www.be.ch).
– 2) Teilrevision des Gesetzes über die politischen Rechte. Die Verwendung ausseramtlicher Wahlzettel mit vorgedruckten Namen ist bei Regierungs- und Ständeratswahlen nicht mehr zulässig. Vom Grossen Rat in 1. und einziger Lesung verabschiedet (Bund, 18.11.).
GLARUS: Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne. Als Folge der Gemeindestrukturreform wird die Zahl der Wahlkreise von 15 auf 3 vermindert. An der Landsgemeinde vom 4.5. gutgeheissen (NZZ, 5.5.; www.gl.ch).
SCHAFFHAUSEN: Anpassung des Wahlsystems (Revision der Verfassung und des Grossratswahlgesetzes). In der Volksabstimmung vom 24.2. wird die Verfassungsänderung mit 62,8% und die Gesetzesänderung mit 61,6% der Stimmen gutgeheissen; Stimmbeteiligung: 60% (NZZ, 25.2.; vgl. SPJ 2007, S. 299).
THURGAU: Wahlgesetz. Neu wird klar geregelt, dass gewählte Grossratsmitglieder ihr Mandat auch dann behalten können, wenn sie während der Legislaturperiode von einem Bezirk in einen anderen umziehen. Vom Grossen Rat in 1. und 2. Lesung verabschiedet; in der Schlussabstimmung gutgeheissen (SGT, 11.9.).
URI: Volksinitiative für ein Verbot der Informations- und Propagandatätigkeit der Regierung vor Abstimmungen. In der Volksabstimmung vom 24.2. mit einem Nein-Stimmenanteil von 66,1% abgelehnt; Stimmbeteiligung 32,4% (NZZ, 25.2.).
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