Année politique Suisse 2008 : Chronique générale / Finances publiques / Direkte Steuern
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Steuerhinterziehung
Beim Bundesgesetz zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und zur Einführung der straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung folgte der Ständerat bei den beiden vom Nationalrat geschaffenen Differenzen diskussionslos der grossen Kammer. Anders als im Vorschlag des Bundesrates werden die noch eingetragenen Organmitglieder sowie die aktiven Vertreter einer juristischen Person den bereits ausgeschiedenen bei der Selbstanzeige gleichgestellt, können also ebenfalls straffrei bleiben und aus der Solidarhaftung entlassen werden. Das Gesetz wurde in der Frühjahrssession definitiv verabschiedet. Die Zustimmung erfolgte mit 27 zu 3 Stimmen im Ständerat resp. mit 127 zu 66 Stimmen im Nationalrat. FDP und SVP votierten geschlossen dafür, die CVP grossmehrheitlich. Wie bereits im Vorjahr angekündigt, verweigerte die SP dem Gesetz die Gefolgschaft, ebenso der überwiegende Teil der GP [20].
Zur internationalen Amtshilfe bei Steuerdelikten siehe oben, Teil I, 4b (Banken).
 
[20] AB SR, 2008, S. 40 f. und 207; AB NR, 2008, S. 483; BBl, 2008, S. 2321 ff. Siehe SPJ 2007, S. 140. Die Mehrheit der FK-NR beantragte eine Standesinitiative des Kantons Tessins für eine generelle Steueramnestie sowie eine gleich gelagerte pa.Iv. Polla (lp, GE) abzuschreiben, unterlag aber knapp einem Minderheitsantrag aus SVP und FDP, welche die Frist noch einmal um zwei Jahre verlängern wollte (AB NR, 2008, S. 1547 f.).